Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
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Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt:
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber In Frage
stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a
StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2
Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),
Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),
Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§
265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer
Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB),
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen
Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §
150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, Ordnungsgemäß erfüllt hat.
Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach §
48 EStG vorzulegen.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine
Gewerbeanmeldung sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die
Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern
eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden.