“Dem Bieter wird angeboten, vor Abgabe seines Angebotes die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaften zu besichtigen, um sich über die vorhandenen...”
Dem Bieter wird angeboten, vor Abgabe seines Angebotes die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaften zu besichtigen, um sich über die vorhandenen Rahmenbedingungen in der Liegenschaft zu überzeugen. Eine Teilnahme ist nicht zwingend erforderlich. Objektbesichtigungen sind nur in der 29. Kalenderwoche möglich.
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Quelle: OJS 2023/S 127-404093 (2023-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge