Die DB Energie GmbH betreibt in Hof im Bahnhofsbereich eine vorhandene EZVA (QNHO--EZ01). Diese wird aus dem eigenen 50 Hz 20kV-MS-Netz eingespeist und übernimmt die Stromversorgung der abgestellten Zügen in diesem Bereich. Das Projekt umfasst den Ersatzneubau dieser EZVA. Die Baustelle befindet sich in Bayern in der Gemeinde Hof (Saale) im Bereich des Hbf an der Strecke 5100 (Bamberg - Hof) von Bahn-km 126,9 – 127,5. Das Stationsgebäude der neuen EZVA (QNHO--EZ02) wird südöstlich in der Nähe der vorhandenen EZVA (QNHO--EZ01) errichtet (siehe Lageplan Anlage 3.3.2). Eine Zufahrt aus dem öffentlichen Bereich bis zur EZVA QNHO--EZ01 ist über die Zufahrt aus Rich-tung der Bahnhofsstraße bzw. der Straße „Am Betriebswerk“ gegeben. Diese dient auch als Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge entsprechend des ortsunabhängigen Brandschutzkonzeptes der DB Ener-gie GmbH. Eine direkte Zufahrt zum neuen Standort des EZVA-Stationsgebäudes QNHO--EZ02 ist nicht gegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-09.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsanlagen
Referenznummer: 23FEI67313
Kurze Beschreibung:
Die DB Energie GmbH betreibt in Hof im Bahnhofsbereich eine vorhandene EZVA (QNHO--EZ01). Diese wird aus dem eigenen 50 Hz 20kV-MS-Netz eingespeist und übernimmt die Stromversorgung der abgestellten Zügen in diesem Bereich. Das Projekt umfasst den Ersatzneubau dieser EZVA.
Die Baustelle befindet sich in Bayern in der Gemeinde Hof (Saale) im Bereich des Hbf an der Strecke 5100 (Bamberg - Hof) von Bahn-km 126,9 – 127,5. Das Stationsgebäude der neuen EZVA (QNHO--EZ02) wird südöstlich in der Nähe der vorhandenen EZVA (QNHO--EZ01) errichtet (siehe Lageplan Anlage 3.3.2).
Eine Zufahrt aus dem öffentlichen Bereich bis zur EZVA QNHO--EZ01 ist über die Zufahrt aus Rich-tung der Bahnhofsstraße bzw. der Straße „Am Betriebswerk“ gegeben. Diese dient auch als Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge entsprechend des ortsunabhängigen Brandschutzkonzeptes der DB Ener-gie GmbH. Eine direkte Zufahrt zum neuen Standort des EZVA-Stationsgebäudes QNHO--EZ02 ist nicht gegeben.
Die DB Energie GmbH betreibt in Hof im Bahnhofsbereich eine vorhandene EZVA (QNHO--EZ01). Diese wird aus dem eigenen 50 Hz 20kV-MS-Netz eingespeist und übernimmt die Stromversorgung der abgestellten Zügen in diesem Bereich. Das Projekt umfasst den Ersatzneubau dieser EZVA.
Die Baustelle befindet sich in Bayern in der Gemeinde Hof (Saale) im Bereich des Hbf an der Strecke 5100 (Bamberg - Hof) von Bahn-km 126,9 – 127,5. Das Stationsgebäude der neuen EZVA (QNHO--EZ02) wird südöstlich in der Nähe der vorhandenen EZVA (QNHO--EZ01) errichtet (siehe Lageplan Anlage 3.3.2).
Eine Zufahrt aus dem öffentlichen Bereich bis zur EZVA QNHO--EZ01 ist über die Zufahrt aus Rich-tung der Bahnhofsstraße bzw. der Straße „Am Betriebswerk“ gegeben. Diese dient auch als Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge entsprechend des ortsunabhängigen Brandschutzkonzeptes der DB Ener-gie GmbH. Eine direkte Zufahrt zum neuen Standort des EZVA-Stationsgebäudes QNHO--EZ02 ist nicht gegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgungsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-14 📅
Datum des Beginns: 2024-03-15 📅
Datum des Endes: 2024-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 113-353267
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Energie GmbH betreibt in Hof im Bahnhofsbereich eine vorhandene EZVA (QNHO--EZ01). Diese wird aus dem eigenen 50 Hz 20kV-MS-Netz eingespeist und übernimmt die Stromversorgung der abgestellten Zügen in diesem Bereich. Das Projekt umfasst den Ersatzneubau dieser EZVA.
Die DB Energie GmbH betreibt in Hof im Bahnhofsbereich eine vorhandene EZVA (QNHO--EZ01). Diese wird aus dem eigenen 50 Hz 20kV-MS-Netz eingespeist und übernimmt die Stromversorgung der abgestellten Zügen in diesem Bereich. Das Projekt umfasst den Ersatzneubau dieser EZVA.
Die Baustelle befindet sich in Bayern in der Gemeinde Hof (Saale) im Bereich des Hbf an der Strecke 5100 (Bamberg - Hof) von Bahn-km 126,9 – 127,5. Das Stationsgebäude der neuen EZVA (QNHO--EZ02) wird südöstlich in der Nähe der vorhandenen EZVA (QNHO--EZ01) errichtet (siehe Lageplan Anlage 3.3.2).
Die Baustelle befindet sich in Bayern in der Gemeinde Hof (Saale) im Bereich des Hbf an der Strecke 5100 (Bamberg - Hof) von Bahn-km 126,9 – 127,5. Das Stationsgebäude der neuen EZVA (QNHO--EZ02) wird südöstlich in der Nähe der vorhandenen EZVA (QNHO--EZ01) errichtet (siehe Lageplan Anlage 3.3.2).
Eine Zufahrt aus dem öffentlichen Bereich bis zur EZVA QNHO--EZ01 ist über die Zufahrt aus Rich-tung der Bahnhofsstraße bzw. der Straße „Am Betriebswerk“ gegeben. Diese dient auch als Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge entsprechend des ortsunabhängigen Brandschutzkonzeptes der DB Ener-gie GmbH. Eine direkte Zufahrt zum neuen Standort des EZVA-Stationsgebäudes QNHO--EZ02 ist nicht gegeben.
Eine Zufahrt aus dem öffentlichen Bereich bis zur EZVA QNHO--EZ01 ist über die Zufahrt aus Rich-tung der Bahnhofsstraße bzw. der Straße „Am Betriebswerk“ gegeben. Diese dient auch als Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge entsprechend des ortsunabhängigen Brandschutzkonzeptes der DB Ener-gie GmbH. Eine direkte Zufahrt zum neuen Standort des EZVA-Stationsgebäudes QNHO--EZ02 ist nicht gegeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI67313". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI67313". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI67313". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.