Huawei OceanStor Supportverlängerung

Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth

Gegenstand der Beschaffung sind standardisierte Herstellerlizenzen, Softwarepflegeleistungen, technische Supportleistungen sowie Wartungsleistungen für die bestehende Speicher- und IT-Infrastruktur der Universität Bayreuth. Die Leistungen dienen der Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung bestehender Service-, Update- und Supportansprüche für bereits eingesetzte Systeme.

Deadline

Deadline 2026-11-16

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Huawei OceanStor Supportverlängerung
Referenznummer: 2026ZV000027
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung sind standardisierte Herstellerlizenzen, Softwarepflegeleistungen, technische Supportleistungen sowie Wartungsleistungen für die bestehende Speicher- und IT-Infrastruktur der Universität Bayreuth. Die Leistungen dienen der Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung bestehender Service-, Update- und Supportansprüche für bereits eingesetzte Systeme.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemunterstützung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 908f246d-355e-473f-859f-55445f28f625
Geschätzter Wert ohne MwSt: 225257.65 EUR 💰
Postleitzahl: 95447
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Angebotsfrist wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage verkürzt, da die Einhaltung der regulären Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV im vorliegenden Beschaffungsvorhaben zu erheblichen zeitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Bei einer Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung am 02.11.2026 würde selbst unter Berücksichtigung der Fristverkürzung nach § 15 Abs. 4 VgV für die elektronische Angebotsabgabe die Angebotsfrist frühestens am 03.12.2026 enden. Aufgrund des Auftragsvolumens und des zu erwartenden Wettbewerbs ist mit mehreren Angeboten zu rechnen, die einer ordnungsgemäßen Prüfung und Wertung zu unterziehen sind. Darüber hinaus ist vor Zuschlagserteilung die Stillhaltefrist von 10 Tagen gemäß § 134 GWB einzuhalten. Eine Zuschlagserteilung wäre daher voraussichtlich frühestens Mitte Dezember 2026 möglich. Die für die Beschaffung erforderlichen Haushaltsmittel stehen ausschließlich im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. Nach den für die finanztechnische Abwicklung maßgeblichen internen Fristen können Aufträge und Zahlungen nur bis Mitte Dezember 2026 rechtssicher bearbeitet und ausgeführt werden. Bei Einhaltung der regulären Angebotsfrist bestünde daher das konkrete Risiko, dass die erforderliche Zahlung nicht mehr innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erfolgen kann und die hierfür bereitstehenden Haushaltsmittel verfallen. Die Durchführung der Beschaffung wäre in diesem Fall nicht mehr gesichert. Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen ausschließlich standardisierte Herstellerlizenzen sowie Wartungs- und Supportleistungen. Für die Angebotserstellung sind keine umfangreichen technischen Konzepte, Planungsleistungen oder projektspezifischen Ausarbeitungen erforderlich. Der Kalkulationsaufwand für die Bieter ist daher gering. Eine Angebotsfrist von 15 Tagen ermöglicht den Unternehmen weiterhin eine sachgerechte und wettbewerbliche Angebotsabgabe. Zudem trägt die verkürzte Angebotsfrist dazu bei, Kalkulationsrisiken der Bieter zu reduzieren. Bei längeren Angebots- und Bindefristen müssten etwaige Preisentwicklungen über einen längeren Zeitraum berücksichtigt werden. Die Verkürzung der Frist ermöglicht den Bietern eine belastbarere Preisbildung und unterstützt damit die Abgabe wirtschaftlicher Angebote. In der Gesamtabwägung ist die Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage geeignet und erforderlich, um den rechtzeitigen Abschluss des Vergabeverfahrens und die haushaltsrechtlich notwendige Mittelverwendung innerhalb des Haushaltsjahres 2026 sicherzustellen. Gleichzeitig bleiben die Wettbewerbschancen der Marktteilnehmer aufgrund des standardisierten Beschaffungsgegenstands uneingeschränkt gewahrt
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 18 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-09 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth
Nationale Registrierungsnummer: 9b4042e0-f924-4bab-b4d8-78cf05e37bc5
Abteilung: Abt. II - Vergabestelle
Postanschrift: Universitätsstraße 30
Postleitzahl: 95447
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abt. II - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@uni-bayreuth.de 📧
Telefon: +49 921550 📞
URL: https://www.uni-bayreuth.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/fc5245bf-6d54-4e5f-bd80-771f2eaeeb23 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/fc5245bf-6d54-4e5f-bd80-771f2eaeeb23 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 213-763492 (2026-10-30)