Interventionsmaßnahmen bei der Konditionierung hochaktiver Abfälle
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen zur Identifizierung von Interventionsmaßnahmen bei der Konditionierung ganzer Brennelemente.
Die Bearbeitung des Projekts soll in den zwei Arbeitspaketen AP1 und AP2 erfolgen, die aufeinander aufbauen.
AP1 beinhaltet dabei die Ermittlung möglicher Szenarien, die Interventionsmaßnahmen fordern, sowie deren schriftliche Darstellung.
AP2 soll zur Ermittlung und Darstellung der Prozessschritte, die zur finalen Konditionierung der Brennelemente für jedes Szenario benötigt werden, sowie der Erstellung des Abschlussberichts dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: joerg.blumenberg@bge.de📧
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19925883🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E19925883🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interventionsmaßnahmen bei der Konditionierung hochaktiver Abfälle
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Interventionsmaßnahmen bei der Konditionierung hochaktiver Abfälle
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen zur Identifizierung von...”
Kurze Beschreibung
Interventionsmaßnahmen bei der Konditionierung hochaktiver Abfälle
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen zur Identifizierung von Interventionsmaßnahmen bei der Konditionierung ganzer Brennelemente.
Die Bearbeitung des Projekts soll in den zwei Arbeitspaketen AP1 und AP2 erfolgen, die aufeinander aufbauen.
AP1 beinhaltet dabei die Ermittlung möglicher Szenarien, die Interventionsmaßnahmen fordern, sowie deren schriftliche Darstellung.
AP2 soll zur Ermittlung und Darstellung der Prozessschritte, die zur finalen Konditionierung der Brennelemente für jedes Szenario benötigt werden, sowie der Erstellung des Abschlussberichts dienen.
Interventionsmaßnahmen bei der Konditionierung hochaktiver Abfälle
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen zur Identifizierung von Interventionsmaßnahmen bei der Konditionierung ganzer Brennelemente.
Die Bearbeitung des Projekts soll in den zwei Arbeitspaketen AP1 und AP2 erfolgen, die aufeinander aufbauen.
AP1 beinhaltet dabei die Ermittlung möglicher Szenarien, die Interventionsmaßnahmen fordern, sowie deren schriftliche Darstellung.
AP2 soll zur Ermittlung und Darstellung der Prozessschritte, die zur finalen Konditionierung der Brennelemente für jedes Szenario benötigt werden, sowie der Erstellung des Abschlussberichts dienen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Preis (Gewichtung): 30%
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG kann einseitig 1mal über die Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 6 Monate entscheiden.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dieser Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine Laufzeit 6 Monaten nach Auftragserteilung, jedoch mit der Maßgabe, dass die...”
Beschreibung der Optionen
Dieser Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine Laufzeit 6 Monaten nach Auftragserteilung, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelabrufe - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte - über die vorstehende Laufzeit hinaus erfolgen darf.
Der AG kann einseitig 1mal über die Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 6 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Ausschreibungsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-09
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-09
10:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 173-539860 (2023-09-05)