Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig. Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (Juni – November 2026) - Einarbeitung in die Förderausschreibung - Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops - Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse - Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte - Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB - Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte - Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt. Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027) - Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte - Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen - Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse Phase 3 (Januar – Dezember 2028) - Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse - Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028) - Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit - Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten: (1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet. (2) Erstellung eines Abschlussberichtes
Auftragsbekanntmachung (2026-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
Referenznummer: R65-33500/0449-0001-0006-BÄe
Kurze Beschreibung:
“Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die...”
Kurze Beschreibung
Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt.
Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig.
Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen:
Phase 1 (Juni – November 2026)
- Einarbeitung in die Förderausschreibung
- Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops
- Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse
- Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte
- Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB
- Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte
- Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt.
Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027)
- Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte
- Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen
- Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse
Phase 3 (Januar – Dezember 2028)
- Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse
- Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028)
- Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit
- Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop
Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten:
(1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet.
(2) Erstellung eines Abschlussberichtes
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 201 050 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Geschätzter Wert ohne MwSt: 201 050 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt.
Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig.
Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen:
Phase 1 (Juni – November 2026)
- Einarbeitung in die Förderausschreibung
- Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops
- Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse
- Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte
- Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB
- Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte
- Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt.
Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027)
- Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte
- Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen
- Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse
Phase 3 (Januar – Dezember 2028)
- Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse
- Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028)
- Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit
- Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop
Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten:
(1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet.
(2) Erstellung eines Abschlussberichtes
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Ermittlung der Leistungskennzahl erfolgt gemäß Nr. 4 und Nr. 5.2.1 der Besonderen Bewerbungsbedingungen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
“§ 119 Abs. 3 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 2, 15 VgV i. V. m. den Beschaffungsregeln über öffentliche Aufträge des BMI vom 01.12.2017” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-08 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-08 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-02 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Die BpB kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern fehlende, unvollständige oder fehlerhafte...”
Zusätzliche Informationen
Die BpB kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, § 56 Abs. 3 VgV.
Die Nachforderung der im Rahmen der Eignungsprüfung einzureichenden Nachweise (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) ist nicht möglich: Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich, Nr. 3.1 Besondere Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte reichen Sie, unter Nutzung der Vorlage „Vordruck Referenzen“, zwei Referenzen (mindestens eine gleichwertige Referenz je Referenzobjekt) in Bezug zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte reichen Sie, unter Nutzung der Vorlage „Vordruck Referenzen“, zwei Referenzen (mindestens eine gleichwertige Referenz je Referenzobjekt) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar:
• Referenzobjekt 1 – Nachweis über Erfahrung in der Anfertigung einer Evaluation von Projekten im Bereich sozialer Beratung/ wohlfahrtspflegerischen Diensten/ -Einrichtungen
• Referenzobjekt 2 – Nachweis über Erfahrung in der Anfertigung einer Evaluation von Projekten der politischen Bildung
Möglich sind analoge, digitale oder hybride Projekte. Es sind Nachweise für beide Referenzobjekte erforderlich. Sofern Sie ein Referenzprojekt vorlegen können, dass die Anforderungen für beide Referenzobjekte erfüllt,
können Sie dieses zweimal, unter entsprechender Kenntlichmachung, einreichen.
Eine Referenz wird als gleichwertig angesehen, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt:
Referenzobjekt 1: Nachweis über Kompetenz in der Evaluation von Projekten im Bereich sozialer Beratung/ wohlfahrtspflegerischen Diensten/ -Einrichtungen
• Es handelt sich um ein Projekt im Bereich der Sozialen Arbeit – vorzugsweise in der sozialen Beratung oder wohlfahrtspflegerischen Diensten/ Einrichtungen. Dies können z. B. Beratungseinrichtungen (z. B. Allgemeine Sozialberatung, Insolvenzberatung, Suchtberatung), Sozialkaufhäuser, Sozialcafés oder (Selbst-)Hilfeangebote (z. B. Erwerbslosen-Selbsthilfestrukturen aber auch Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) sein.
• Leistungsgegenstand war eine formative und/oder summative Evaluation
• Auftragswert mindestens 30.000,00 € netto
Referenzobjekt 2: Nachweis über Erfahrung in der Evaluation von Projekten der politischen Bildung
• Es handelt sich um ein Projekt im Bereich der politischen Bildung
• Leistungsgegenstand war eine formative und/oder summative Evaluation
• Auftragswert mindestens 60.000,00 € netto
Insgesamt muss die Durchführung einer formativen und einer summativen Evaluation nachzuweisen werden. Es ist dabei unerheblich für welches Referenzobjekt welche der beiden Evaluationsarten vorgelegt wird. Für den
Nachweis der Eignung ist entscheidend, dass in Summe mindestens ein Nachweis zu beiden Evaluationsarten vorliegt und zugleich Nachweise in beiden Referenzobjekten (Soziale Arbeit und Politische Bildung) vorlegt
werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Bitte beachten Sie, dass aus der Beschreibung hervorgehen muss, inwiefern die Referenz die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt. Ein Link zur Leistung (z.B. zu veröffentlichten Evaluationsberichten) ist möglich, ersetzt jedoch nicht die Beschreibung. Die (Download-)Links dienen lediglich zur zusätzlichen, weiterführenden Information. Eine Prüfung der Inhalte, die in (Download-)Links hinterlegt sind, erfolgt nicht.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein. Es ist ausreichend, wenn mindestens die erste Auswertungsphase begonnen wurde.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (einmal je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der BpB die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Für die oben genannten Referenzobjekte ist jeweils eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters/der Bieterin nach sich zieht, empfiehlt die BpB, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die BpB behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Es können nur Drittreferenzen eingereicht werden. Eigenreferenzen werden nicht akzeptiert.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der BpB mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die BpB entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die BpB unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
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Ausschlussgrund: Korruption
Betrug
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Zahlungsunfähigkeit
“Neben den angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot (Vertrag, Angebotsvordruck (Anlage 1), Grobkonzept...”
Zusätzliche Informationen
Neben den angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot (Vertrag, Angebotsvordruck (Anlage 1), Grobkonzept inkl. Gesamtzeitplan) die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
b) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber/-in oder Bieter/-in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer/-in, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
c) Unternehmensdaten
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben benötigt die BpB für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Wettbewerbsregister insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus behält sich die BpB vor, gemäß § 150a Gewerbeordnung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
d) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin/ den künftigen Auftragnehmer personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeitende werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Daher wird bei der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin/ dem künftigen Auftragnehmer abgeschlossen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die unterschriebene oder elektronisch signierte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bei.
Für die Evaluation stehen maximal 212.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Angebote, die diesen Preis überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: DE122118987
Abteilung: Überprüfungsstelle
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: DE122118987
Abteilung: Überprüfungsstelle
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfsbelehrung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfsbelehrung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), vertreten durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), diese vertreten durch den Präsidenten der BpB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BpB zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BpB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BpB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BpB geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BpB.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Die BpB ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 088-315577 (2026-05-05)