"Künftige Herausforderungen und Ziele beim Entwurf von Landstraßen "

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Die folgenden Fragestellungen sollen für die Fortschreibung der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) untersucht werden. Das Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen, Teil Landstraßen (HVS-LS) enthält ein Verfahren zur Bewertung des Verkehrssicherheitsniveaus von Straßenverkehrsanlagen. Die Entwurfsempfehlungen der RAL sind bisher nicht mit den Bewertungen des HVS-LS verknüpft. In den RAL sind als Prüfkriterien für die Ausführung von plangleichen Knotenpunkten die Ver-kehrsqualität sowie die -sicherheit genannt. Konkrete Kennwerte zur Abgrenzung für die Anlage von Kreisverkehren fehlen noch. In den RAL werden für die Straßen der Entwurfsklassen (EKL) 2 bis 4 Radienbereiche empfohlen. Zukünftig soll die obere Grenze des empfohlenen Radienbereichs für die EKL 2 gestrichen werden. Zudem werden Geraden zwar nicht so gut bewertet, sind aber bis zu einer Länge von 1.500 m ein-setzbar. Dies steht im Gegensatz zu einem angemessenen Geschwindigkeitsniveau. Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit sich die Inhalte des HVS bzw. dessen Grundlagen sowie wei-tere relevante Forschungsergebnisse (insbesondere aus dem Bereich Human Factors) sachgerecht in die Entwurfsempfehlungen der RAL integrieren lassen und ggf. auch auf Basis empirischer Erhe-bungen mögliche Änderungen aufzuzeigen. Gemäß den RAL wird die EKL einer Straße über die Verbindungsfunktionsstufe und den DTV be-stimmt. Das bisherige Verfahren zur Auf- und Abstufung ist zu überprüfen und entsprechend Emp-fehlungen für eine Aktualisierung zu erarbeiten. Ziel ist es mit Hilfe eines Abgleichs mit neuen Regelwerken und aktuellen Forschungsergebnissen, sowie ergänzenden empirischen Untersuchungen Empfehlungen zur Fortschreibung der RAL zu erstellen.

Deadline

Deadline 2026-08-06

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: "Künftige Herausforderungen und Ziele beim Entwurf von Landstraßen "
Referenznummer: Z2l FE 02.495/2025/FGB
Kurze Beschreibung:
Die folgenden Fragestellungen sollen für die Fortschreibung der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) untersucht werden. Das Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen, Teil Landstraßen (HVS-LS) enthält ein Verfahren zur Bewertung des Verkehrssicherheitsniveaus von Straßenverkehrsanlagen. Die Entwurfsempfehlungen der RAL sind bisher nicht mit den Bewertungen des HVS-LS verknüpft. In den RAL sind als Prüfkriterien für die Ausführung von plangleichen Knotenpunkten die Ver-kehrsqualität sowie die -sicherheit genannt. Konkrete Kennwerte zur Abgrenzung für die Anlage von Kreisverkehren fehlen noch. In den RAL werden für die Straßen der Entwurfsklassen (EKL) 2 bis 4 Radienbereiche empfohlen. Zukünftig soll die obere Grenze des empfohlenen Radienbereichs für die EKL 2 gestrichen werden. Zudem werden Geraden zwar nicht so gut bewertet, sind aber bis zu einer Länge von 1.500 m ein-setzbar. Dies steht im Gegensatz zu einem angemessenen Geschwindigkeitsniveau. Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit sich die Inhalte des HVS bzw. dessen Grundlagen sowie wei-tere relevante Forschungsergebnisse (insbesondere aus dem Bereich Human Factors) sachgerecht in die Entwurfsempfehlungen der RAL integrieren lassen und ggf. auch auf Basis empirischer Erhe-bungen mögliche Änderungen aufzuzeigen. Gemäß den RAL wird die EKL einer Straße über die Verbindungsfunktionsstufe und den DTV be-stimmt. Das bisherige Verfahren zur Auf- und Abstufung ist zu überprüfen und entsprechend Emp-fehlungen für eine Aktualisierung zu erarbeiten. Ziel ist es mit Hilfe eines Abgleichs mit neuen Regelwerken und aktuellen Forschungsergebnissen, sowie ergänzenden empirischen Untersuchungen Empfehlungen zur Fortschreibung der RAL zu erstellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 310924.37 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2l – FE 02.495/2025/FGB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-06 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-06 06:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-06 06:05:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Kenntnisse bzw. Erfahrungen mit deutschen Regelwerken für den Landstraßenentwurf (RAL, M ERL) durch Anwendung in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von
wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit inklusive Unfallanalysen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsinfrastruktur nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit Bezug zur Stadt- oder Verkehrsplanung nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Untersuchungen zur Nachhaltigkeitsbewertung im Verkehrsbereich oder zu verkehrlichen Umwelteinflüssen der Infrastruktur nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 4). Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=871717 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=871717 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 123-446857 (2026-06-29)