Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind umfangreiche Vorabmaßnahmen erforderlich, welche unter anderem die Schadstoffsanierung und diverse Rückbauarbeiten auf der Ebene -2 des Bahnhofs, einschließlich der zugehörigen Betriebsräume beinhaltet. Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus. Im Rahmen der Schadstoffsanierung werden im Vorfeld sämtliche elektrischen Komponenten im Deckenbereich durch einen gesondert beauftragten Unternehmer demontiert und fachgerecht entsorgt. Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst unter anderem Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Zuge der baulichen Maßnahme, die abschnittsweise nach erfolgter Schadstoffsanierung auszuführen sind. Leistungsbestandteil ist die Errichtung eines Bauprovisoriums zur Sicherstellung des sicheren Personenverkehrs nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dieses umfasst insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen sowie einer Beleuchtungsanlage. Die Ausführung hat gemäß den planerischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie aller relevanten Sicherheitsbestimmungen zu erfolgen. Dabei ist insbesondere die getrennte Führung von Stark- und Schwachstromleitungen sicherzustellen. Die elektrische Installation ist normgerecht auszuführen. Die Beleuchtungsanlage ist an bestehende elektrische Systeme anzubinden und entsprechend der Planung auf die vorgesehenen Stromkreise zu verteilen. Nach Fertigstellung sind Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch den Auftragnehmer zu prüfen und zu dokumentieren. Die Montage der Leuchten erfolgt unterhalb der Kabeltrassen, wobei geeignete Befestigungssysteme (u. a. Schraubverbindungen mit selbstsichernden Muttern) einzusetzen sind, um eine dauerhafte und vibrationssichere Installation zu gewährleisten. Die statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind einzuhalten. Zur Durchführung der Vorabmaßnahmen wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Innerhalb dieses Zeitraums sind werktags sowie samstags tägliche Arbeitszeitfenster von jeweils ca. 16 Stunden (06:00–14:00 Uhr und 14:00–22:00 Uhr) einzuhalten. Innerhalb dieser Zeitfenster sind sowohl die Einrichtung der Baustelle als auch sämtliche Installationsleistungen durchzuführen. Die Ausführung der TGA-Leistungen erfolgt in durch den fachgutachterlich begleiteten Schadstoffsanierer freigegebenen Teilbereichen. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise, wobei jede Teilfläche erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber bearbeitet werden darf. Sämtliche Leistungen sind entsprechend der Bauablaufplanung sowie unter Einhaltung aller einschlägigen sicherheitstechnischen, arbeitsschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften auszuführen. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung/Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausrüstung und Nachrichtentechnik am U-Bf. Berliner Platz in Essen
Referenznummer: 2026/EU 022 FE-E116
Kurze Beschreibung:
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind umfangreiche Vorabmaßnahmen erforderlich, welche unter anderem die Schadstoffsanierung und diverse Rückbauarbeiten auf der Ebene -2 des Bahnhofs, einschließlich der zugehörigen Betriebsräume beinhaltet. Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus.
Im Rahmen der Schadstoffsanierung werden im Vorfeld sämtliche elektrischen Komponenten im Deckenbereich durch einen gesondert beauftragten Unternehmer demontiert und fachgerecht entsorgt. Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst unter anderem Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Zuge der baulichen Maßnahme, die abschnittsweise nach erfolgter Schadstoffsanierung auszuführen sind.
Leistungsbestandteil ist die Errichtung eines Bauprovisoriums zur Sicherstellung des sicheren Personenverkehrs nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dieses umfasst insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen sowie einer Beleuchtungsanlage. Die Ausführung hat gemäß den planerischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie aller relevanten Sicherheitsbestimmungen zu erfolgen. Dabei ist insbesondere die getrennte Führung von Stark- und Schwachstromleitungen sicherzustellen.
Die elektrische Installation ist normgerecht auszuführen. Die Beleuchtungsanlage ist an bestehende elektrische Systeme anzubinden und entsprechend der Planung auf die vorgesehenen Stromkreise zu verteilen. Nach Fertigstellung sind Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch den Auftragnehmer zu prüfen und zu dokumentieren. Die Montage der Leuchten erfolgt unterhalb der Kabeltrassen, wobei geeignete Befestigungssysteme (u. a. Schraubverbindungen mit selbstsichernden Muttern) einzusetzen sind, um eine dauerhafte und vibrationssichere Installation zu gewährleisten. Die statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind einzuhalten.
Zur Durchführung der Vorabmaßnahmen wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Innerhalb dieses Zeitraums sind werktags sowie samstags tägliche Arbeitszeitfenster von jeweils ca. 16 Stunden (06:00–14:00 Uhr und 14:00–22:00 Uhr) einzuhalten. Innerhalb dieser Zeitfenster sind sowohl die Einrichtung der Baustelle als auch sämtliche Installationsleistungen durchzuführen.
Die Ausführung der TGA-Leistungen erfolgt in durch den fachgutachterlich begleiteten Schadstoffsanierer freigegebenen Teilbereichen. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise, wobei jede Teilfläche erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber bearbeitet werden darf. Sämtliche Leistungen sind entsprechend der Bauablaufplanung sowie unter Einhaltung aller einschlägigen sicherheitstechnischen, arbeitsschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften auszuführen.
Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind umfangreiche Vorabmaßnahmen erforderlich, welche unter anderem die Schadstoffsanierung und diverse Rückbauarbeiten auf der Ebene -2 des Bahnhofs, einschließlich der zugehörigen Betriebsräume beinhaltet. Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus.
Im Rahmen der Schadstoffsanierung werden im Vorfeld sämtliche elektrischen Komponenten im Deckenbereich durch einen gesondert beauftragten Unternehmer demontiert und fachgerecht entsorgt. Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst unter anderem Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Zuge der baulichen Maßnahme, die abschnittsweise nach erfolgter Schadstoffsanierung auszuführen sind.
Leistungsbestandteil ist die Errichtung eines Bauprovisoriums zur Sicherstellung des sicheren Personenverkehrs nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dieses umfasst insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen sowie einer Beleuchtungsanlage. Die Ausführung hat gemäß den planerischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie aller relevanten Sicherheitsbestimmungen zu erfolgen. Dabei ist insbesondere die getrennte Führung von Stark- und Schwachstromleitungen sicherzustellen.
Die elektrische Installation ist normgerecht auszuführen. Die Beleuchtungsanlage ist an bestehende elektrische Systeme anzubinden und entsprechend der Planung auf die vorgesehenen Stromkreise zu verteilen. Nach Fertigstellung sind Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch den Auftragnehmer zu prüfen und zu dokumentieren. Die Montage der Leuchten erfolgt unterhalb der Kabeltrassen, wobei geeignete Befestigungssysteme (u. a. Schraubverbindungen mit selbstsichernden Muttern) einzusetzen sind, um eine dauerhafte und vibrationssichere Installation zu gewährleisten. Die statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind einzuhalten.
Zur Durchführung der Vorabmaßnahmen wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Innerhalb dieses Zeitraums sind werktags sowie samstags tägliche Arbeitszeitfenster von jeweils ca. 16 Stunden (06:00–14:00 Uhr und 14:00–22:00 Uhr) einzuhalten. Innerhalb dieser Zeitfenster sind sowohl die Einrichtung der Baustelle als auch sämtliche Installationsleistungen durchzuführen.
Die Ausführung der TGA-Leistungen erfolgt in durch den fachgutachterlich begleiteten Schadstoffsanierer freigegebenen Teilbereichen. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise, wobei jede Teilfläche erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber bearbeitet werden darf. Sämtliche Leistungen sind entsprechend der Bauablaufplanung sowie unter Einhaltung aller einschlägigen sicherheitstechnischen, arbeitsschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften auszuführen.
Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026/EU 022 FE-E116
Titel: Lieferung/Montage: Bauprovisorium Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Nachrichtentechnik (NT)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus am U-Bahnhof Berliner Platz (Ebene -2, sowie den zugehörigen Betriebsräumen) in Essen. Die Errichtung des Bauprovisoriums erfolgt im Zuge einer abschnittsweisen Baumaßnahme nach vorheriger Schadstoffsanierung. Die Arbeiten umfassen insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen und einer Beleuchtungsanlage zur Sicherstellung eines sicheren Personenverkehrs.
Die Ausführung erfolgt schrittweise in freigegebenen Teilbereichen gemäß Bauablaufplanung unter Einhaltung aller sicherheits-, arbeits- und baurechtlichen Vorschriften. Die elektrotechnischen Installationen sind normgerecht auszuführen, einschließlich der getrennten Verlegung von Stark- und Schwachstromleitungen sowie der Prüfung und Dokumentation der Anlagen.
Die Bauausführung ist für den Zeitraum vom 04.07.2026 bis 01.09.2026 vorgesehen und erfolgt in erweiterten täglichen Arbeitszeitfenstern. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus am U-Bahnhof Berliner Platz (Ebene -2, sowie den zugehörigen Betriebsräumen) in Essen. Die Errichtung des Bauprovisoriums erfolgt im Zuge einer abschnittsweisen Baumaßnahme nach vorheriger Schadstoffsanierung. Die Arbeiten umfassen insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen und einer Beleuchtungsanlage zur Sicherstellung eines sicheren Personenverkehrs.
Die Ausführung erfolgt schrittweise in freigegebenen Teilbereichen gemäß Bauablaufplanung unter Einhaltung aller sicherheits-, arbeits- und baurechtlichen Vorschriften. Die elektrotechnischen Installationen sind normgerecht auszuführen, einschließlich der getrennten Verlegung von Stark- und Schwachstromleitungen sowie der Prüfung und Dokumentation der Anlagen.
Die Bauausführung ist für den Zeitraum vom 04.07.2026 bis 01.09.2026 vorgesehen und erfolgt in erweiterten täglichen Arbeitszeitfenstern. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauinstallationsarbeiten📦
Postanschrift: U-Bahnhof Berliner Platz
Postleitzahl: 45127
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-04 📅
Datum des Endes: 2026-09-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ruhrbahn GmbH Verwaltungsgebäude - Submissionsraum 45130 Essen
Hinweis: Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-05-27 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Ruhrbahn GmbH Verwaltungsgebäude - Submissionsraum 45130 Essen
Hinweis: Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "einige fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach
Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "einige fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach
Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:
1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formblatt A-4 "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes A-7 „Ausschlussgründe GWB“ erbracht werden.
3. Eigenerklärung zur Anti-Terror-Erklärung nach §§ 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz. Hierfür ist das Formblatt A-8 „Anti-Terror- Erklärung“ zu verwenden.
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025. Hierfür ist das Formblatt A-18 „Eigenerklärung Russische Unternehmen“ zu verwenden.
5. Die Bieter haben allgemeine Angaben zu ihren Unternehmen (bspw. Hauptsitz des Unternehmens, Niederlassungen, etc.) zu tätigen. Hierfür ist das Formblatt A-17 „Allgemeiner Bewerbungsbogen“ zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:
1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formblatt A-4 "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes A-7 „Ausschlussgründe GWB“ erbracht werden.
3. Eigenerklärung zur Anti-Terror-Erklärung nach §§ 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz. Hierfür ist das Formblatt A-8 „Anti-Terror- Erklärung“ zu verwenden.
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025. Hierfür ist das Formblatt A-18 „Eigenerklärung Russische Unternehmen“ zu verwenden.
5. Die Bieter haben allgemeine Angaben zu ihren Unternehmen (bspw. Hauptsitz des Unternehmens, Niederlassungen, etc.) zu tätigen. Hierfür ist das Formblatt A-17 „Allgemeiner Bewerbungsbogen“ zu verwenden.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die unter diesem Abschnitt „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte. Von dem Bieter ist ein Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr gefordert.
Der Bieter verpflichtet sich diese für die Dauer der gesamten Vertragsausführung aufrechtzuerhalten. Im Falle, dass eine derartige Versicherung nicht vorliegt, verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall unverzüglich eine aktuell gültige, marktübliche Versicherung entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers abschließen wird. Hierzu ist das Formblatt A-10 „Haftpflichtversicherung“ zu verwenden
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter diesem Abschnitt „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte. Von dem Bieter ist ein Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr gefordert.
Der Bieter verpflichtet sich diese für die Dauer der gesamten Vertragsausführung aufrechtzuerhalten. Im Falle, dass eine derartige Versicherung nicht vorliegt, verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall unverzüglich eine aktuell gültige, marktübliche Versicherung entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers abschließen wird. Hierzu ist das Formblatt A-10 „Haftpflichtversicherung“ zu verwenden
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formblatt A-2 „Verzeichnis Unterauftragnehmer“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen). Der Auftraggeber behält sich vor vom Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nach Formblatt A-3 zu verlangen, sofern der Bieter im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens für den Zuschlag in die engere Auswahl kommt.
Fall 2: entfällt
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen), (ii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formblatt A-15 "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe" sowie (iii) Formblatt A-12 „Eignungsleihe“.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formblatt A-2 „Verzeichnis Unterauftragnehmer“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen). Der Auftraggeber behält sich vor vom Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nach Formblatt A-3 zu verlangen, sofern der Bieter im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens für den Zuschlag in die engere Auswahl kommt.
Fall 2: entfällt
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen), (ii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formblatt A-15 "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe" sowie (iii) Formblatt A-12 „Eignungsleihe“.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses beschrieben.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der SektVO. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der SektVO. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 4817
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +492514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-290880 (2026-04-24)