Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu beschaffenden Elektro-Omnibusse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.