Für das Niedersächsische Umweltministerium soll eine Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Ge?winnung junger Menschen für Energie- und Klimaberufe vergeben werden. Es stehen dafür Haushaltsmittel in Höhe von maximal 2.500.000,00 EUR (netto) für die maximale Laufzeit von fünf (5) Jahren zur Verfügung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Gewinnung junger Menschen für Energie- und Klimaberufe
Referenznummer: 0048-DLG/2026-03.236
Kurze Beschreibung:
“Für das Niedersächsische Umweltministerium soll eine Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Ge?winnung junger Menschen für Energie- und Klimaberufe...”
Kurze Beschreibung
Für das Niedersächsische Umweltministerium soll eine Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Ge?winnung junger Menschen für Energie- und Klimaberufe vergeben werden. Es stehen dafür Haushaltsmittel in Höhe von maximal 2.500.000,00 EUR (netto) für die maximale Laufzeit von fünf (5) Jahren zur Verfügung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Marketing📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Niedersächsische Umweltministerium soll eine Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Ge?winnung junger Menschen für Energie- und Klimaberufe...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Niedersächsische Umweltministerium soll eine Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Ge?winnung junger Menschen für Energie- und Klimaberufe vergeben werden. Es stehen dafür Haushaltsmittel in Höhe von maximal 2.500.000,00 EUR (netto) für die maximale Laufzeit von fünf (5) Jahren zur Verfügung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. ...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbedienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25.0
Preis (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideenkonzept einschl. Arbeitsproben und Pitch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-02 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 115
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzaufträgen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzaufträgen der letzten fünf Jahre (Stichtag 01.01.2026) beizufügen. Diese Darstellung muss die Auftragsabwicklung von mindestens vier vergleichbaren Marketingmaßnahmen unter Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten), Auftragswert und Leistungszeitraum beinhalten. Der Leistungszeitraum muss nicht abgeschlossen sein. Eine kurze Erläuterung und/oder Auszüge als Nachweis zu den umgesetzten Maßnahmen sind beizufügen. Die entsprechenden Daten können in den Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter Punkt VII. Referenzen angegeben werden (Vordruck ist beigefügt). Als vergleichbare Referenzen gelten solche, die folgende Kriterien erfüllen: - Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das Auftragsvolumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als Vergleich werden Aufträge, die aus mehreren Marketingmaßnahmen bei einem Auftraggeber in einem Zeitraum von 2 Jahren bestehen und insgesamt einen Auftragswert von mindestens 400.000,00 EUR (netto) aufweisen, und einzelne Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 200.000,00 EUR (netto) angesehen (vgl. 1.5 Auftragsvolumen). - Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das hier ausgeschriebene Produktportfolio vergleichbar sein (siehe auch Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Als vergleichbar gelten Aufträge, die mindestens eine der folgenden Leistungsbestandteile beinhalten: o Strategische, adressatengerechte Konzeption o Kommunikationsmaßnahmen (Social Media, Influencer:innen, Content Creators) o Zielgruppenspezifisches Marketing (z. B. Inklusion, Migration, Binnenmarketing, usw.) o Dialog- und Beteiligungsformate (Informationsveranstaltungen an Schulen, Messen, usw.) Zusätzlich ist eine Auswahl selbst produzierter Inhalte (Posts) zu vergleichbaren Kampagnen oder Themen zwecks Erhöhung der Reichweite und Interaktion auf Instagram und TikTok, usw. einzureichen. Darunter mindestens: - zwei Reels - zwei klassische Beiträge (Carousels) - zwei Storys - zwei Insta-Ads Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 VgV). Sollten die Referenzdarstellungen bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht mindestens vier Referenzen benannt haben, welche jeweils die o.g. Anforderungen erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit den Angebotsunterlagen muss der Bieter die folgenden Angaben vorlegen: - Kurzvorstellung der gesamten Projektleitung sowie Nachweis in Form der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit den Angebotsunterlagen muss der Bieter die folgenden Angaben vorlegen: - Kurzvorstellung der gesamten Projektleitung sowie Nachweis in Form der Darstellung von Qualifikation und Berufserfahrung, der einzelnen Projektleitungsmitglieder. - Kurzdarstellung des für die Umsetzung des ausgeschriebenen Leistungsinhaltes vorgesehenen Teams, inkl. der Aufgabenverteilung sowie der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung. Des Weiteren müssen die nachstehenden Mindestanforderungen mit Nachweisen erfüllt werden: - mindestens zwei festangestellte Mitarbeiter/innen des Bieters verfügen über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium im Bereich Medienkommunikation und -management, Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikations- oder Medienwissenschaft oder vergleichbar. - mindestens ein festangestellter Mitarbeiter/in des Bieters verfügt über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium als Mediengestalter/in (Bild/Ton) oder vergleichbar. - mindestens ein festangestellter Mitarbeiter/in des Bieters verfügt über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium als Mediengestalter/in (Print/Digital) oder Grafikdesigner/in oder vergleichbar. Der Bieter hat die Erfüllung der oben genannten Anforderungen zwingend durch die Vorlage der ausgefüllten und den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal" nachzuweisen. Wird diese Erklärung nicht ausgefüllt vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat mit Angebotsabgabe neben dem Ideenkonzept und den Arbeitsproben auch die Präsentationsunterlagen für den Pitch einzureichen. Im Rahmen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe neben dem Ideenkonzept und den Arbeitsproben auch die Präsentationsunterlagen für den Pitch einzureichen. Im Rahmen des Pitch dürfen nur die mit dem Angebot eingereichten Dokumente präsentiert werden Das Ideenkonzept sowie die Arbeitsproben sind nach Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen eines Pitch durch die Projektverantwortlichen der Agentur in einer Präsenzvorstellung in den Räumlichkeiten des MU (Archivstr. 2 in 30169 Hannover) vorzustellen. Das Medium für den Pitch ist frei wählbar, darf jedoch maximal 30 Minuten betragen. Für den gesamten Pitch sind bis zu 45 Minuten vorzusehen, davon bis zu 30 Minuten für die Vorstellung und 15 Minuten für ergänzende Fragen der Jury. Besondere technische Anforderungen zum Präsentationstermin sind bis spätestens sieben Tage vor dem Termin mit dem Auftraggeber zu klären. Die Pitches werden voraussichtlich in den Kalenderwochen 25/2026 und 26/2026 durchgeführt. Die Bieter werden gebeten, sich Termine innerhalb des genannten Zeit?raums freizuhalten. Das individuelle Datum/Uhrzeit je Bieter für die persönliche Präsentation wird im Nachgang zur Angebotsfrist abgestimmt. Die Einladung hierzu erfolgt im Nachgang zur Angebotsabgabe durch das LZN. Die Teilnahme am Pitchtermin ist verpflichtender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Erscheint ein Bieter aus selbstverschuldeten Gründen nicht, führt dies zwingend zum Ausschluss seines Angebots aus der weiteren Wertung. Darüber hinaus werden Angebote von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn innerhalb des Pitch erkennbar ist, dass das Angebot durch den Pitch ausgeweitet wird (z.B. werden im Pitch Maßnahmen o.ä. genannt, die nicht im schriftlich eingereichten Angebot genannt wurden). Es sind ausdrücklich nur erläuternde Darstellungen zu den vorab eingereichten Angebotsunterlagen innerhalb des Pitch gestattet. Das Ideenkonzept mit den Arbeitsproben und der Pitch bilden die Grundlage für die qualitative Bewertung des Angebots. Sofern das Ideenkonzept, einschl. Arbeitsproben, Fahrplan und den Präsentationsunterlagen nicht zusam?men mit den Angebotsunterlagen des Bieters eingereicht werden, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Dokumente handelt. Die Nichtvorlage des Ideenkonzepts, einschl. Arbeitsproben und Präsentationsunterlagen führt daher zu einem Ausschluss aus der Angebotswertung. Ebenfalls führt das Erreichen von weniger als 420 Gesamtpunkten/ 9 Einzelpunkten (Schulnote befriedigend) nach Gesamtbewertung in dem Zuschlagskriterium "Ideenkonzept, Arbeitsproben und Pitch" zum Ausschluss aus der Angebotswertung. Die Bewertung eines Unterkriteriums mit weniger als 4 Punkten führt ebenfalls zum Ausschluss aus der Angebotswertung. Kriterien der Bewertung Der Bieter hat sich an der nachstehenden Auflistung für die Erstellung des das Ideenkonzepts, die Arbeits?proben und des Fahrplans zu orientieren. Die Jury wird die Konzepte, Fahrpläne und Arbeitsproben an?hand dieser Ausarbeitungen bewerten (s. dazu auch die Bewertungsmatrix): Gesamteindruck Pitch - Team, Kompetenz, Arbeitsweise - Leistungsfähigkeit (fachlich, organisatorisch, Kapazitäten) - Verständliche Darstellung und Interaktivität Darstellung Leitidee/Kernbotschaften - Originalität und Attraktivität der Leitidee - Nachvollziehbarkeit, Klarheit - Adressatengerecht, ansprechend Strategisches Konzept - Zielgruppenanalyse und Ansprache - Kreativität Kampagnenstrategie - Nachvollziehbarkeit der Strategie für die Zielgruppe "junge Menschen" für Energie- und Klimaberufe - Bausteine und Phasen der Kampagne - Maßnahmen zur Aktivierung und Beteiligung Medien-Strategie - Auswahl geeigneter Kommunikationskanäle - Digitale Strategie (Reichweite, Interaktion, Nachhaltigkeit der Sichtbarkeit) - Innovationsgrad (z. B. Nutzung neuer Plattformen, Influencer, Gamification) Netzwerkarbeit, einschl. Kreativansätze - Analyse bestehender Kampagnen/Projekte in Niedersachsen - Kooperation mit Schulen und Unternehmen - Einbindung von Verbänden/Projekten - Hebung von Synergien Beschreibung Projektmanagement einschl. grober Zeit- und Budgetplanung für die Gesamtlaufzeit von 5 Jahren - Startphase, detaillierter 6-Monats-Fahrplan - Struktur, Prioritäten, Tempo - Meilensteine - Erfolgsmessung Arbeitsproben (Social Media) Es sollen zwei Beiträge zur Erhöhung der Interaktion und Reichweite zum Thema der hier geplanten Kam?pagne plattformgerecht für Instagram erstellt und eingereicht werden. Inhalte zur Erhöhung der Reichweite und Interaktion auf Instagram (Stories, Reels, Beiträge/Kachelposts), Ausarbeitung (Layout, Text) von: - Vorstellung kreativer Umsetzungsideen - Passen der Inhalt, Tonalität und Stil zur gewünschten Zielgruppe - Klarer Aufbau, roter Faden, verständliche Botschaft - Nutzung von Trends, Sounds, Hashtags, Formatlogik - Wahrscheinlichkeit, dass Nutzer reagieren (Likes, Kommentare, Teilung)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 084-296600 (2026-04-28)