"Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung von drei Niederspannungshauptverteilungen sowie einer Rechnerverteilung einschließlich zugehöriger Verkabelungsarbeiten und der Herstellung einer Doppelbodenanlage. Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb und umfassen insbesondere: NSHV 3 mit 6 Schaltfeldern, NSHV 5 mit 9 Schaltfeldern, NSHV NEA mit 5 Schaltfeldern. Die neue Rechnerverteilung besteht aus: einem Einspeise-Leistungsschalter mit 2.000 A Bemessungsstrom, zwei Abgangsfeldern mit NH-Schaltleisten. Die Erneuerung der Trafozuleitungen und der zugehörigen Verkabelung umfasst unter anderem die Lieferung und Verlegung von ca. 400 m NYCWY 4x185/95 mm² und 4x240/120 mm² sowie 1.300 m NYY 1x240 mm² und 1x300 mm². Zum Leistungsumfang gehören ferner die Demontage der bestehenden Anlagen, Lieferung und Montage der neuen Schaltanlagen, sämtliche erforderlichen Anschluss- und Verkabelungsarbeiten, die Inbetriebnahme einschließlich Prüfungen und Dokumentation sowie die Herstellung der erforderlichen Doppelbodenanlage." Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 30.10.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 176 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist 5 Arbeitstagen/ Woche
Auftragsbekanntmachung (2026-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MPI für Computing and Data Facility - Erneuerung ELT, Elektroinstallationsarbeiten (NSHV)
Referenznummer: Z.MPCF.A.000308.417.2.VOB.3131
Kurze Beschreibung:
"Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung von drei Niederspannungshauptverteilungen sowie einer Rechnerverteilung einschließlich zugehöriger Verkabelungsarbeiten und der Herstellung einer Doppelbodenanlage.
Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb und umfassen insbesondere:
NSHV 3 mit 6 Schaltfeldern, NSHV 5 mit 9 Schaltfeldern, NSHV NEA mit 5 Schaltfeldern.
Die neue Rechnerverteilung besteht aus: einem Einspeise-Leistungsschalter mit 2.000 A Bemessungsstrom,
zwei Abgangsfeldern mit NH-Schaltleisten.
Die Erneuerung der Trafozuleitungen und der zugehörigen Verkabelung umfasst unter anderem die Lieferung und Verlegung von ca. 400 m NYCWY 4x185/95 mm² und 4x240/120 mm² sowie 1.300 m NYY 1x240 mm² und 1x300 mm².
Zum Leistungsumfang gehören ferner die Demontage der bestehenden Anlagen, Lieferung und Montage der neuen Schaltanlagen, sämtliche erforderlichen Anschluss- und Verkabelungsarbeiten, die Inbetriebnahme einschließlich Prüfungen und Dokumentation sowie die Herstellung der erforderlichen Doppelbodenanlage."
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg):
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Mit der Ausführung ist zu beginnen
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B).
die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 30.10.2026 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen):
innerhalb von 176 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist
5 Arbeitstagen/ Woche
"Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung von drei Niederspannungshauptverteilungen sowie einer Rechnerverteilung einschließlich zugehöriger Verkabelungsarbeiten und der Herstellung einer Doppelbodenanlage.
Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb und umfassen insbesondere:
NSHV 3 mit 6 Schaltfeldern, NSHV 5 mit 9 Schaltfeldern, NSHV NEA mit 5 Schaltfeldern.
Die neue Rechnerverteilung besteht aus: einem Einspeise-Leistungsschalter mit 2.000 A Bemessungsstrom,
zwei Abgangsfeldern mit NH-Schaltleisten.
Die Erneuerung der Trafozuleitungen und der zugehörigen Verkabelung umfasst unter anderem die Lieferung und Verlegung von ca. 400 m NYCWY 4x185/95 mm² und 4x240/120 mm² sowie 1.300 m NYY 1x240 mm² und 1x300 mm².
Zum Leistungsumfang gehören ferner die Demontage der bestehenden Anlagen, Lieferung und Montage der neuen Schaltanlagen, sämtliche erforderlichen Anschluss- und Verkabelungsarbeiten, die Inbetriebnahme einschließlich Prüfungen und Dokumentation sowie die Herstellung der erforderlichen Doppelbodenanlage."
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg):
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Mit der Ausführung ist zu beginnen
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B).
die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 30.10.2026 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen):
innerhalb von 176 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist
5 Arbeitstagen/ Woche
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: f501232d-add6-4f71-b22c-116c46852265
Zusätzliche Informationen:
Bei der unter 5.1.3. geschätzten Dauer handelt es sich um Werktage (5 Arbeitstage/ Woche)
Postleitzahl: 85748
Stadt: Max Planck Computing and Data Facility, Gießenbachstraße 2, 85748 Garching
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️
Dauer: 176 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-09-15 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-04 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung -
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich
der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente
auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden.
Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss
des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags,
die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt
235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte
Bieter).
Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils verbindlich
zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte Referenz
ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus
dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag
/ Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich
eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124
auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer
Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb
angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung
haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben,
von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Wertungsrelevante Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung -
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich
der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente
auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden.
Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss
des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags,
die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt
235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte
Bieter).
Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils verbindlich
zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte Referenz
ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus
dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag
/ Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich
eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124
auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer
Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb
angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung
haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben,
von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Wertungsrelevante Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind außerdem
folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für
das Projekt
eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine
Versicherung sicherstellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - 5 Mio. €
pauschal, 2-fach
maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden) –
250.000,00. €
für Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine
spezifische
Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung
genügt stets 1-fach
maximiert),alternativ den Nachweis über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung
mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit
einer 2-fach
Maximierung je Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung
bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung
vor Zuschlagserteilung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung
–Betriebshaftpflichtversicherung“
(siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf
keiner gesonderten
Unterschrift. Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw.
alternativ die verbindliche
Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine
entsprechende
Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den
Auftraggeber
vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften
fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!
Jedes Mitglied
hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante
Unterlagen
sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind außerdem
folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für
das Projekt
eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine
Versicherung sicherstellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - 5 Mio. €
pauschal, 2-fach
maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden) –
250.000,00. €
für Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine
spezifische
Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung
genügt stets 1-fach
maximiert),alternativ den Nachweis über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung
mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit
einer 2-fach
Maximierung je Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung
bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung
vor Zuschlagserteilung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung
–Betriebshaftpflichtversicherung“
(siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf
keiner gesonderten
Unterschrift. Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw.
alternativ die verbindliche
Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine
entsprechende
Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den
Auftraggeber
vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften
fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!
Jedes Mitglied
hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante
Unterlagen
sind von der Nachforderung ausgenommen.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023
geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder
Unternehmen,
dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung
abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die unterhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥
1.000)
oder
b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz,
satzungsmäßigem Sitz
oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen
des Gesetzes über
unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die oberhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥
1.000)
die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten
in Lieferketten
beachtet und umsetzt und
b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß
gegen § 24 Abs.
1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des
§ 22 Abs.
2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt
und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023
geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder
Unternehmen,
dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung
abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die unterhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥
1.000)
oder
b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz,
satzungsmäßigem Sitz
oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen
des Gesetzes über
unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die oberhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥
1.000)
die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten
in Lieferketten
beachtet und umsetzt und
b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß
gegen § 24 Abs.
1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des
§ 22 Abs.
2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt
und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Vergabeunterlagen VHB 214
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/56ea6c44-6c48-4fcc-b4e1-8d5ea853cf44 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/56ea6c44-6c48-4fcc-b4e1-8d5ea853cf44 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: aa8b0828-c81b-4559-8d50-a3c97e41455c
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn
der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den
Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage
nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn
der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den
Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage
nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 156-564883 (2026-08-13)