Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung eines Forschungsgebäudes Microverse Center (MCJ) in Jena.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Forschungsgebäude Microverse Center Jena (MCJ)_Los 28 Photovoltaikanlage VE 4430
23-64-80457080-B-O-28”
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung eines Forschungsgebäudes Microverse Center (MCJ) in Jena.
Gegenstand der geplanten...”
Kurze Beschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung eines Forschungsgebäudes Microverse Center (MCJ) in Jena.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonnenenergieanlage📦
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubau Forschungsgebäude MCJ Jena Rosalind-Franklin-Straße 07745 Jena
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los Photovoltaikanlagen beinhaltet die Ausführung nachfolgender Leistungen mit den Grobmengen:
- 265 PV-Module, Montagegestelle bauseits
- 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los Photovoltaikanlagen beinhaltet die Ausführung nachfolgender Leistungen mit den Grobmengen:
- 265 PV-Module, Montagegestelle bauseits
- 5 Wechselrichter
- Einspeiseverteiler
- Verkabelung auf Dach
- Verkabelung zur GHV
- Netz- und Anlagenschutz
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-29 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Neubau Forschungsgebäude Microverse Center (MCJ) Jena wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der...”
Zusätzliche Informationen
Der Neubau Forschungsgebäude Microverse Center (MCJ) Jena wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2020-2024 gefördert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß
§ 6a EU Nr. 1 VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung
zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß
§ 6a EU Nr. 2 a-c VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Der Bieter hat folgende Erklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Eigenerklärung zu EU-Russland Sanktionen
bei geplanten Einsatz von NUN:
- Erklärung nach §12; §15; §17 und §18 ThürVgG
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A auf Verlangen der Vergabestelle zu erbringen:
- aktuell gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß
§ 6a Nr. 3 a-i VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dez. 4, Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistung
Nollendorfer Str. 26, 07743 Jena
Raum Z105”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind, ist eine Bieterbeteiligung nicht vorgesehen!”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen...”
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de,
um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
3. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
4. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
5. Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
6. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen.
7. Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden gemäß VOB/A §12a EU (3) bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist von der zuständigen Vergabestelle erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEV6KRN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 205-643994 (2023-10-19)