Neubau Gymnasium Herrsching, TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung)

Landkreis Starnberg

Neubau Gymnasium Herrsching, TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-07 Auftragsbekanntmachung
2023-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
Kurze Beschreibung: Neubau Gymnasium Herrsching, TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.lk-starnberg.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Telefon: +49 815114877324 📞
Fax: +49 815114811329 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e6180-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e6180-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-12 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 111-349489
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 153-436103
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Stoffpreise werden nicht nachgefordert. Aufgrund der Aufhebung des vorangegangenen Vergabeverfahrens, wird die Leistung erneut im Rahmen eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Gymnasium Herrsching, Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Informationen:
Stoffpreise werden nicht nachgefordert. Aufgrund der Aufhebung des vorangegangenen Vergabeverfahrens, wird die Leistung erneut im Rahmen eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herrsching

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
Zusätzliche Informationen:
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e6180-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren - gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
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Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Telefon: +49 815114877324 📞
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Fax: +49 815114811324 📠
Internetadresse: https://www.lk-starnberg.de/ 🌏
Quelle: OJS 2023/S 111-349489 (2023-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1691752.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 161-509981
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 111-349489
ABl. S-Ausgabe: 161

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-17 📅
Name: Opbacher Installationen GmbH
Postanschrift: Karl Mauracher Weg 34
Postort: Fügen
Land: Österreich 🇦🇹
Tiroler Unterland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1691752.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2023/S 161-509981 (2023-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Heizung/Kälte
Referenznummer: NGH_EU_33/23
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Die Bereitstellung einer mobilen Heizzentrale für den Zeitraum 01.03.2025 - 24.03.2025 ist erforderlich und die Bereitstellung wird verlängert. Weiterhin werden die Energiekosten (Kosten für Heizöl zum Betrieb der mobilen Heizzentrale) für den Zeitraum vom 16.01.2025 - 24.03.2025 aufgeführt. Die Verlängerung des Betriebszeitraums der mobilen Heizzentrale mit hoher Heizleistung war aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig, um den Baufortschritt nicht zu gefährden.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden 📦
Beschreibung
Interne Kennung: NGH_EU_33/23
Postleitzahl: 82211
Stadt: Herrsching am Ammersee
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: NGH_4020_Hei_36
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 223130.34 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NGH_EU_33/23_3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Opbacher Installationen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: FN 299609 b
Postanschrift: Karl-Mauracher Weg 34
Postleitzahl: 6263
Postort: Fügen
Region: Tiroler Unterland 🏙️
Land: Österreich 🇦🇹
E-Mail: info@opbacher.at 📧
URL: https://www.opbacher.at/ 🌏

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Starnberg
Nationale Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Region: Starnberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Telefon: +49 815114877985 📞
URL: https://www.lk-starnberg.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es sind aufgrund von Witterungsverhältnissen und dem Ausfall der Gasheizung zusätzliche mobile Heizzentralen notwendig, die für den weiteren Bauablauf wichtig sind und den Baufortschritt nicht stören. Diese Anpassungen führen dazu, dass teilweise auf alternative Materialien zurückgegriffen werden muss. Zudem ist dies eine Fortschreibung eines vorherigen Nachtrages, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Teilinbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Teilinbetriebnahme handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Aus zeitlicher Sicht hätte ein Wechsel des Auftragnehmers weitreichende Folgen für die Teilinbetriebnahme gehabt. Dies hätte auch zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung geführt, da andere Gewerke für den genannten Zeitraum keine Arbeiten hätten verrichten können. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 2.021.878,14 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 223.130,34 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Die Bereitstellung einer mobilen Heizzentrale für den Zeitraum 01.03.2025 - 24.03.2025 ist erforderlich und die Bereitstellung wird verlängert. Weiterhin werden die Energiekosten (Kosten für Heizöl zum Betrieb der mobilen Heizzentrale) für den Zeitraum vom 16.01.2025 - 24.03.2025 aufgeführt. Die Verlängerung des Betriebszeitraums der mobilen Heizzentrale mit hoher Heizleistung war aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig, um den Baufortschritt nicht zu gefährden.
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Quelle: OJS 2025/S 176-601940 (2025-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Der brandschutztechnische Verschluss des montierten Kamins wird aus Gewährleistungsgründen von der Firma ausgeführt. Dies ist erforderlich, um den Kamin brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Bei dem Kamin handelt es sich um die Abluft der Gastherme. Diese musste nun geschossweise rauchdicht promatiert werden.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3203.84 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-08+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es ist aus brandschutztechnischen und gewährleistungstechnischen Gründen eine zusätzliche Leistung notwendig. Der brandschutztechnische Verschluss des montierten Kamins wird von der Firma ausgeführt. Dies ist erforderlich, um den Kamin brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Bei dem Kamin handelt es sich um die Abluft der Gastherme. Diese musste nun geschossweise rauchdicht promatiert werden, um den weiteren Bauablauf nicht zu behindern, den Baufortschritt nicht stören und die Brandschutzauflagen zu erfüllen. Zudem war wegen Planungsänderungen diese Leistung zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und daher nicht ausgeschrieben worden. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Teilinbetriebnahme der Schule war dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Teilinbetriebnahme handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Aus zeitlicher Sicht hätte ein Wechsel des Auftragnehmers weitreichende Folgen für die Teilinbetriebnahme gehabt. Dies hätte auch zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung (Brandschutz) geführt, da andere Gewerke für den genannten Zeitraum keine Arbeiten hätten verrichten können. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 2.021.878,14 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 3.812,57 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Der brandschutztechnische Verschluss des montierten Kamins wird aus Gewährleistungsgründen von der Firma ausgeführt. Dies ist erforderlich, um den Kamin brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Bei dem Kamin handelt es sich um die Abluft der Gastherme. Diese musste nun geschossweise rauchdicht promatiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 193-660198 (2025-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es wird eine Glykolfüllung des WRG-Kreises benötigt, welche nicht ausgeschrieben war.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1177.15 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es ist aus Gründen fehlender Planung und aus technischen Gründen eine zusätzliche Leistung notwendig. Konkret wird die Gylkolfüllung des WRG-Kreises benötigt. Dies ist technisch erforderlich, um den Werkerfolg zu erreichen und den weiteren Bauablauf nicht zu stören. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme der Schule handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Aus zeitlicher Sicht hätte ein Wechsel des Auftragnehmers weitreichende Folgen für die Inbetriebnahme gehabt. Dies hätte auch zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung geführt. Technisch gesehen, ist die Ausführung der Leistung durch die ausführende Firma notwendig. Auch vor allem weil die ausführende Firma mit der weiteren Ausführung warten müsste. Somit steht eine Neuausschreibung nicht im Verhältnis zur auszuschreibenden Leistung. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 2.021.878,14 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 1.177,15 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es wird eine Glykolfüllung des WRG-Kreises benötigt, welche nicht ausgeschrieben war.
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Quelle: OJS 2025/S 208-714568 (2025-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es wird eine Glykolfüllung des PVT-Kreises benötigt, welche nicht ausgeschrieben war.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7467.98 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-26+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es ist aus Gründen fehlender Planung und aus technischen Gründen eine zusätzliche Leistung notwendig. Konkret wird die Gylkolfüllung des PVT-Kreises benötigt. Dies ist technisch erforderlich, um den Werkerfolg zu erreichen und den weiteren Bauablauf nicht zu stören. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme der Schule handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Aus zeitlicher Sicht hätte ein Wechsel des Auftragnehmers weitreichende Folgen für die Inbetriebnahme gehabt. Dies hätte auch zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung geführt. Technisch gesehen, ist die Ausführung der Leistung durch die ausführende Firma notwendig. Auch vor allem weil die ausführende Firma mit der weiteren Ausführung warten müsste. Somit steht eine Neuausschreibung auch nicht im Verhältnis zur Höhe der auszuschreibenden Leistung. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 2.021.878,14 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 7.467,98 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es wird eine Glykolfüllung des PVT-Kreises benötigt, welche nicht ausgeschrieben war.
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Quelle: OJS 2026/S 040-135342 (2026-02-25)