Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden. Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Busbahnhöfen
Referenznummer: 23-59-05
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden.
Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden.
Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Busbahnhöfen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Elektroanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tuttlingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-24 📅
Datum des Beginns: 2024-02-19 📅
Datum des Endes: 2025-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 205-646130
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 154-490156
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden.
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden.
Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsanlage:
Auszuführen sind Installation von Elektroanlagen (inkl. Blitzschutz) sowohl im Außenanlagenbereich als auch im Bereich des Hauptdaches.
Der Technikraum befindet sich im UG des Bahnhofsgebäudes.
Die Erschließung erfolgt mit unterirdisch verlegten Leerrohren.
Es werden ca. 2000 m Starkstromkabel, ca. 2000 m Schwachstrom/Datenkabel und ca. 1400 m Erdungsleitungen verlegt werden.
Im Bereich des Hauptdaches wird eine ELT-Trasse mit einer Gesamtlänge von ca. 350 m installiert und im Technikraum des Bahnhofsgebäudes wird eine ELT-Trasse mit ca. 30 m installiert.
Technik für die Bewässerungsanlage wird in einem Revisionsschacht installiert. Die Verkabelung erfolgt im Wesentlichen für die Beleuchtung, die Fahrgastinformationssysteme, die Bewässerungsanlage und die E-Ladestationen.
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
- Starkstromkabel ca. 2000 m
- Schwachstrom/Datenkabel ca. 2000 m
- Erdungsleitungen ca. 1400 m
- ELT-Trasse ca. 350 m
- Leuchtmasten ca. 18 Stk
Zusätzliche Informationen:
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofsvorplatz 78532 Tuttlingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes
- Nachweisführung zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Das Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A sowie - soweit anwendbar - gemäß § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98c AufenthG. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A sowie - soweit anwendbar - gemäß § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98c AufenthG. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
- Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Von Seiten des Auftraggebers wird hier ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Verpflichtungserklärung Mindestlohn)
- Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Von Seiten des Auftraggebers wird hier ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Verpflichtungserklärung Mindestlohn)
- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, zuletzt geändert durch Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Erklärung, dass die am Auftrag und während der Vertragslaufzeit als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Das Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, zuletzt geändert durch Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Erklärung, dass die am Auftrag und während der Vertragslaufzeit als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Das Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Bonitätsnachweis nach einer Ratingagentur, Kreditversicherer, Wirtschaftsauskunftei
- Nachweis einer Berufshaftpflichversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angaben über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für die wichtigsten 3 Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angaben über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für die wichtigsten 3 Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Auf Verlangen sind einzureichen:
Die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-02-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
Ein öffentlicher Termin zur Angebotsöffnung findet nicht statt, da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch schriftlich oder in Textform.
Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Angebote werden zurück gewiesen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.
Die Informations-Schreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U6T99
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-9263985 📠
Quelle: OJS 2023/S 205-646130 (2023-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Tuttlingen - Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsarbeiten 23-59-05
Referenznummer: 23-59-05
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden. Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden. Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Busbahnhöfen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 9 896 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 23-59-05
Beschreibung der Beschaffung:
Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsanlage: Auszuführen sind Installation von Elektroanlagen (inkl. Blitzschutz) sowohl im Außenanlagenbereich als auch im Bereich des Hauptdaches. Der Technikraum befindet sich im UG des Bahnhofsgebäudes. Die Erschließung erfolgt mit unterirdisch verlegten Leerrohren. Es werden ca. 2000 m Starkstromkabel, ca. 2000 m Schwachstrom/Datenkabel und ca. 1400 m Erdungsleitungen verlegt werden. Im Bereich des Hauptdaches wird eine ELT-Trasse mit einer Gesamtlänge von ca. 350 m installiert und im Technikraum des Bahnhofsgebäudes wird eine ELT-Trasse mit ca. 30 m installiert. Technik für die Bewässerungsanlage wird in einem Revisionsschacht installiert. Die Verkabelung erfolgt im Wesentlichen für die Beleuchtung, die Fahrgastinformationssysteme, die Bewässerungsanlage und die E-Ladestationen. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen: - Starkstromkabel ca. 2000 m - Schwachstrom/Datenkabel ca. 2000 m - Erdungsleitungen ca. 1400 m - ELT-Trasse ca. 350 m - Leuchtmasten ca. 18 Stk
Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsanlage: Auszuführen sind Installation von Elektroanlagen (inkl. Blitzschutz) sowohl im Außenanlagenbereich als auch im Bereich des Hauptdaches. Der Technikraum befindet sich im UG des Bahnhofsgebäudes. Die Erschließung erfolgt mit unterirdisch verlegten Leerrohren. Es werden ca. 2000 m Starkstromkabel, ca. 2000 m Schwachstrom/Datenkabel und ca. 1400 m Erdungsleitungen verlegt werden. Im Bereich des Hauptdaches wird eine ELT-Trasse mit einer Gesamtlänge von ca. 350 m installiert und im Technikraum des Bahnhofsgebäudes wird eine ELT-Trasse mit ca. 30 m installiert. Technik für die Bewässerungsanlage wird in einem Revisionsschacht installiert. Die Verkabelung erfolgt im Wesentlichen für die Beleuchtung, die Fahrgastinformationssysteme, die Bewässerungsanlage und die E-Ladestationen. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen: - Starkstromkabel ca. 2000 m - Schwachstrom/Datenkabel ca. 2000 m - Erdungsleitungen ca. 1400 m - ELT-Trasse ca. 350 m - Leuchtmasten ca. 18 Stk
Zusätzliche Informationen:
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Busbahnhöfen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Bahnhofsvorplatz
Postleitzahl: 78532
Stadt: Tuttlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Tuttlingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-19 📅
Datum des Endes: 2025-09-19 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 23-59-05
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-30 📅
Titel: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Tuttlingen - Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsarbeiten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 347 980 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Del Basso Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE263473690
Postleitzahl: 78532
Postort: Tuttlingen
Region: Tuttlingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@del-basso.de📧
Telefon: +4974619114830📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Tuttlingen
Nationale Registrierungsnummer: 08327050-A8299-56
Postanschrift: Rathausstraße 1
Postleitzahl: 78532
Postort: Tuttlingen
Region: Tuttlingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich 7 - Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz
E-Mail: bauservice@tuttlingen.de📧
Telefon: +49 7461-99461📞
Fax: +49 7461-995461 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 646130-2023
Datum des Beginns: 2024-02-19 📅
Datum des Endes: 2025-09-19 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6UHCBV
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 042-122272 (2024-02-26)