Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden.
Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Busbahnhöfen
Referenznummer: 23-59-05
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Busbahnhöfen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Elektroanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tuttlingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-24 📅
Datum des Beginns: 2024-02-19 📅
Datum des Endes: 2025-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 205-646130
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 154-490156
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
“Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in...”
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
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Quelle: OJS 2023/S 205-646130 (2023-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Tuttlingen - Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsarbeiten 23-59-05
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden. Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Busbahnhöfen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 9 896 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsanlage: Auszuführen sind Installation von Elektroanlagen (inkl. Blitzschutz) sowohl im...”
Beschreibung der Beschaffung
Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsanlage: Auszuführen sind Installation von Elektroanlagen (inkl. Blitzschutz) sowohl im Außenanlagenbereich als auch im Bereich des Hauptdaches. Der Technikraum befindet sich im UG des Bahnhofsgebäudes. Die Erschließung erfolgt mit unterirdisch verlegten Leerrohren. Es werden ca. 2000 m Starkstromkabel, ca. 2000 m Schwachstrom/Datenkabel und ca. 1400 m Erdungsleitungen verlegt werden. Im Bereich des Hauptdaches wird eine ELT-Trasse mit einer Gesamtlänge von ca. 350 m installiert und im Technikraum des Bahnhofsgebäudes wird eine ELT-Trasse mit ca. 30 m installiert. Technik für die Bewässerungsanlage wird in einem Revisionsschacht installiert. Die Verkabelung erfolgt im Wesentlichen für die Beleuchtung, die Fahrgastinformationssysteme, die Bewässerungsanlage und die E-Ladestationen. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen: - Starkstromkabel ca. 2000 m - Schwachstrom/Datenkabel ca. 2000 m - Erdungsleitungen ca. 1400 m - ELT-Trasse ca. 350 m - Leuchtmasten ca. 18 Stk
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Zusätzliche Informationen:
“Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in...”
Zusätzliche Informationen
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 23-59-05
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-30 📅
Titel: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Tuttlingen - Stark- und Schwachstromarbeiten, Beleuchtung und Erdungsarbeiten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 347 980 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Del Basso Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE263473690
Postleitzahl: 78532
Postort: Tuttlingen
Region: Tuttlingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@del-basso.de📧
Telefon: +4974619114830📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Tuttlingen
Nationale Registrierungsnummer: 08327050-A8299-56
Postanschrift: Rathausstraße 1
Postleitzahl: 78532
Postort: Tuttlingen
Region: Tuttlingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bauservice@tuttlingen.de📧
Telefon: +49 7461-99461📞
Fax: +49 7461-995461 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6UHCBV” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-9268730📞
Fax: +49 721-9263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-9268730📞
Fax: +49 721-9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 042-122272 (2024-02-26)