Die Stadt Gera schreibt nachfolgend aufgeführte Pforten-, Empfangs- und Bestreifungsdienstleistungen in 7 Losen aus. Die Lose werden für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 vergeben. Der Auftraggeber hat die Option, die Lose zweimalig jährlich zu verlängern: erstmalig vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2029 und letztmalig vom 01.01.2030 bis 31.12.2030. Los 1: Pfortendienst im Rathaus, Kornmarkt 12 in 07545 Gera, Los 2: Empfangs- und Bestreifungsdienst im Verwaltungsgebäude Gagarinstraße 99/101 in 07545 Gera, Los 3: Pfortendienst im Verwaltungsgebäude Gagarinstr. 68 in 07545 Gera, Los 4: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Heinrichstr. 35 in 07545 Gera, Los 5: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Heinrichstr. 45 in 07545 Gera, Los 6: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Wiesestr. 125 in 07548 Gera, Los 7: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude De-Smit-Str. 18 in 07545 Gera.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pforten-, Empfangs- und Bestreifungsdienstleistungen an verschiedenen Standorten
Referenznummer: 26 VgV 016
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gera schreibt nachfolgend aufgeführte Pforten-, Empfangs- und Bestreifungsdienstleistungen in 7 Losen aus. Die Lose werden für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 vergeben. Der Auftraggeber hat die Option, die Lose zweimalig jährlich zu verlängern: erstmalig vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2029 und letztmalig vom 01.01.2030 bis 31.12.2030.
Los 1: Pfortendienst im Rathaus, Kornmarkt 12 in 07545 Gera,
Los 2: Empfangs- und Bestreifungsdienst im Verwaltungsgebäude Gagarinstraße 99/101 in 07545 Gera,
Los 3: Pfortendienst im Verwaltungsgebäude Gagarinstr. 68 in 07545 Gera,
Los 4: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Heinrichstr. 35 in 07545 Gera,
Los 5: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Heinrichstr. 45 in 07545 Gera,
Los 6: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Wiesestr. 125 in 07548 Gera,
Los 7: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude De-Smit-Str. 18 in 07545 Gera.
Die Stadt Gera schreibt nachfolgend aufgeführte Pforten-, Empfangs- und Bestreifungsdienstleistungen in 7 Losen aus. Die Lose werden für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 vergeben. Der Auftraggeber hat die Option, die Lose zweimalig jährlich zu verlängern: erstmalig vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2029 und letztmalig vom 01.01.2030 bis 31.12.2030.
Los 1: Pfortendienst im Rathaus, Kornmarkt 12 in 07545 Gera,
Los 2: Empfangs- und Bestreifungsdienst im Verwaltungsgebäude Gagarinstraße 99/101 in 07545 Gera,
Los 3: Pfortendienst im Verwaltungsgebäude Gagarinstr. 68 in 07545 Gera,
Los 4: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Heinrichstr. 35 in 07545 Gera,
Los 5: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Heinrichstr. 45 in 07545 Gera,
Los 6: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Wiesestr. 125 in 07548 Gera,
Los 7: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude De-Smit-Str. 18 in 07545 Gera.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1928883.37 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Rathaus Kornmarkt 12
Geschätzter Wert ohne MwSt: 345211.26 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Los 1: Pfortendienst im Rathaus, Kornmarkt 12 in 07545 Gera
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Postleitzahl: 07545
Stadt: Gera
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Leistung voraussichtlich erneut vergeben.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Lose zweimalig jährlich zu verlängern: erstmalig vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2029 und letztmalig vom 01.01.2030 bis 31.12.2030.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Verwaltungsgebäude Gagarinstraße 99-101
Geschätzter Wert ohne MwSt: 511674.68 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Empfangs- und Bestreifungsdienst im Verwaltungsgebäude Gagarinstraße 99/101 in 07545 Gera
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Verwaltungsgebäude Gagarinstraße 68
Geschätzter Wert ohne MwSt: 189580.55 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Los 3: Pfortendienst im Verwaltungsgebäude Gagarinstr. 68 in 07545 Gera,
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Verwaltungsgebäude Heinrichstraße 35
Geschätzter Wert ohne MwSt: 218430.40 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Los 4: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Heinrichstr. 35 in 07545 Gera
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Verwaltungsgebäude Heinrichstraße 45
Geschätzter Wert ohne MwSt: 126495.71 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Los 5: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Heinrichstr. 45 in 07545 Gera
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Verwaltungsgebäude Wiesestraße 125
Geschätzter Wert ohne MwSt: 192279.47 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Los 6: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude Wiesestr. 125 in 07548 Gera
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Verwaltungsgebäude De-Smit-Straße 18
Beschreibung der Beschaffung: Los 7: Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude De-Smit-Str. 18 in 07545 Gera
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-29 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/UVgO/FB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf. Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EUVerordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EUVerordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/UVgO/FB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf. Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EUVerordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EUVerordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf
Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Vergabe-Nr. 26 VgV 016 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können.
Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Vergabe-Nr. 26 VgV 016 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können.
Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Abteilung: Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 250
- Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 57332 1254📞
Fax: +49 361 57332 1059 📠
URL: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 161-579014 (2026-08-18)