Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Drei Referenzen von in der Art mit den ausgeschriebenen Leistungen des vergleichbaren Vergabeverfahrens. Das beiliegendes Formblatt ("Anlage 3.1 der Bieter-Checkliste") ist zwingend auszufüllen.
Darstellung der Arbeitsorganisation (Objektübernahme und -vorbereitung, Einarbeitungsphase). Dienstkleidung, Nachweise über die Eignung des eingesetzten Personals, sowie polizeiliche Nachweise wie z.B. Führungszeugnisse.
Aktuelle Anzahl Mitarbeiter / Mitarbeiter innen im Bereich der ausgeschriebenen Dienstleiistungen Pforten- und Empfangsdienste explizit aufgeteilt nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name / Qualifikation)
Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Dokumentation und unangemeldeter Qualitätskontrollen
- In welcher Form und in welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen.
- Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?
Die Niederlassung des Auftragnehmers liegt in Frankfurt am Main (ca. 50 Km im Umkreis des Rathauses Römer, Frankfurt am Main)?
- Wenn ja, Adresse angeben
- Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße
Leistungserbringung sichergestellt werden kann. Eine Ersatzgestellung ist
durch den Auftragnehmer bei Bedarf spätestens innerhalb 1 Stunde, nach
Meldung durch 25.42 Sicherheit oder benannter Vertretung, zu leisten.
Der AN hat über die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich etwaiger Optionszeiten) eine Erlaub-nis gemäß § 34 Absatz 1 S.1 Gewerbeordnung und eine Mitgliedschaft im Bundesverband Wach-und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft zu besitzen. Der AN ist verpflichtet, dem AG unaufgefordert die jeweilige Verlängerung der Erlaubnis nach § 34a GeWO und die Mitgliedschaft im Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder einer gleichwertigen Vereinigung nachzuweisen.
Bitte beachten! Es können nur Angebote von Bieterinnen/Bietern berücksichtigt werden, die bei Angebotsabgabe bereits im Besitz einer Erlaubnis des für den Betriebssitz zustän-digen Landesarbeitsamtes zur gewerblichen Überlassung von Leiharbeitnehmerinnen/ Leiharbeitnehmern im Sinne des § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sind und das Original oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie dieser Erlaubnis.
· VdS-zertifizierte Notrufzentrale, die kalendertäglich 24 Stunden besetzt ist. Der AN ist verpflichtet, dem AG während der Vertragslaufzeit unaufgefordert die jeweilige Verlängerung der Zertifizierung nachzuweisen.
· Vor Leistungsausführungsbeginn benennt der AN einen Einsatz- /Projektleiter (Sicher-
heitsdienstleitung) und einen Stellvertreter, der IHK geprüfte Werkschutzfachkraft oder Werk-schutzmeister mit IHK Prüfung oder vergleichbarer Qualifikation ist. Der Austausch eines vorge-sehenen Einsatz-/Projektleiters und/oder eines seiner vorgesehenen Stellvertreters (Objektleitung) bedarf der schriftlichen Zustimmung des AGs. Der schriftlichen Zustimmung bedarf es nur dann nicht, soweit der Einsatz des betreffenden Einsatz-/Projektleiters und/oder seines Stellvertreters aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund Ausscheidens aus dem Unternehmen unmöglich wird.
Näheres zur Startup Phase wird erläutert in der in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung 4.1.
Der AN hat eine Objektleitung sowie deren Vertretung (bis zu 3 Mitarbeiter) zu benennen, die für das Management seiner Leistungen vor Ort und den Umgang mit allen operativen Angelegenheiten verantwortlich ist. Die Objektleitung kümmert sich in den Objekten der beauftragten Liegenschaften
um die Kontinuität des Tages- und Nachtgeschäfts und beaufsichtigt die Leistungen der Beschäf-tigten des AN nach Maßgabe des Auftrags in eigener Verantwortung. Die Objektleitung muss bei Bedarf während der Betriebszeiten vor Ort in den Liegenschaften zur Verfügung stehen. Die Ob-jektleitung sowie deren Vertretung ist zur selbstständigen Entscheidung in allen Angelegenheiten des AN gegenüber dem AG ermächtigt. Die Objektleitung ist für die Abteilung 25.42 Sicherheit im Zusammenhang mit der Sicherheit, sowie an den Liegenschaften vor Ort für alle Fragen, Be-schwerden etc. Ansprechpartner. Deren Vertretungen müssen über eine zentrale Telefonnummer rund um die Uhr (24/7) für den AG, die betreuende Stelle Abteilung 25.42 Sicherheit unmittelbar erreichbar sein. Die unverzügliche Übermittelung von Informationen seitens 25.42 Sicherheit in die jeweiligen Pforten, muss gewährleistet sein.
· Der AN verpflichtet sich, pro Objekt mindestens 1 Kontrolle wöchentlich bei seinem Pfortenperso-nal durchzuführen
· Niederlassung in Frankfurt am Main oder im Umkreis von 50 Km des Rathaus Römer entfernt. Wenn nein ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
· Der AN garantiert, dass er alle für Bewachungsaufgaben eingesetzten Personen der zuständigen Behörde gemäß § 9 Abs. 3 der BewachV gemeldet
· Ersatzgestellung bei Bedarf, spätestens maximal innerhalb von 1 Stunde, nach Meldung durch 25.42 Sicherheit oder benannter Vertretung.