Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, Auftraggeber / AG) mit seinen Dienstsitzen in Bonn und Berlin ist in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess dabei, sein Personalmanagement bzw. seine Personalentwicklung (PE) den aktuellen Gegebenheiten und Standards anzupassen. Oberstes Ziel ist es dabei, unter Beachtung der für den öffentlichen Dienst bestehenden Rahmenbedingungen, die bestmöglichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass qualifiziertes Personal gewonnen und vorhandenes Personal gehalten und gezielt weiterentwickelt werden kann. Den Führungskräften kommt dabei in der heutigen Arbeitswelt, die von hohen Anforderungen und unterschiedlichen anspruchsvollen Spannungsfeldern geprägt ist, eine besondere Bedeutung zu. Die Führungskräfte des BMFTR sahen sich zuletzt neben den grundsätzlichen Herausforderungen zusätzlich mit einem umfassenden Veränderungsprozess konfrontiert. Bereits in den „Eckpunkten zur Personalentwicklung des BMFTR“ (Anlage 1) ist festgehalten, dass die Wahrnehmung von Führungsaufgaben besondere Fähigkeiten und Kompetenzen erfordert. Kommunikative und integrative Fähigkeiten, soziale und strategische Kompetenzen müssen hierfür gleichermaßen entwickelt sein. Das Auswahlverfahren des BMFTR für Referatsleitungen ist darauf ausgelegt, das Führungsprofil des BMFTR vor dem Hintergrund der Herausforderungen einer dynamischen Arbeitswelt zu schärfen. Gerade in Zeiten des Wandels braucht es Führungskräfte, die Orientierung geben, innovative Lösungen fördern und ein starkes Team leiten können. Das Verfahren baut auf den Führungs- und Kooperationsleitlinien (Anlage 2), die die Grundlage bilden für die Zusammenarbeit und für ein gemeinsames Führungsverständnis, sowie den „Anforderungsdimensionen Referatsleitungen - Führungskompetenzen im BMFTR“ (Anlage 3) auf. Beide sind sämtlichen Personalmaßnahmen für Führungskräfte und damit auch dem Personalentwicklungsprogramm PEKA (PotenzialEntwicklung – KompetenzAusbau) sowie der Kompetenz-Übungen-Matrix zugrunde zu legen. Da zurzeit an einem ressortübergreifenden Anforderungs- und Kompetenzprofil gearbeitet wird, ist gleichzeitig nicht auszuschließen, dass es innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu Anpassungen bzw. Änderungen an den zugrundeliegenden Kompetenzen und daraus resultierend an der Kompetenz-Übungen-Matrix kommt. Der Auftragnehmer (AN) sollte eine solche ggf. erforderliche Anpassung berücksichtigen. Auf der Grundlage der beschriebenen Vorgaben wurden in den Jahren 2021, 2022, 2024 und 2025 vier Durchläufe des Personalentwicklungsprogramms PEKA durchgeführt. Weitere Durchläufe sind nun in den Jahren 2027-2030 über die Vergabe einer Rahmenvereinbarung geplant. Bei dem Programm handelt es sich um ein fakultatives Angebot, das von den Führungskräften auf Referatsleitungsebene des BMFTR gut angenommen wird. Inhaltlich liegt der Fokus dabei auf der Weiterentwicklung der (Führungs-)Persönlichkeit, der Reflexionsfähigkeit und der Entwicklung überfachlicher Kompetenzen sowie einem Abgleich des jeweiligen Selbst- und Fremdbildes. Ein weiterer Aspekt ist, dass die teilnehmenden Referatsleitungen durch die Teilnahme an dem Programm bestmöglich auf die nächste Funktionsebene der Unterabteilungsleitung (UAL) vorbereitet werden. Es wird also auch von einigen Teilnehmenden als Trainingsmaßnahme für den nächsten Karriereschritt verstanden. Auch wenn die Teilnahme am Programm PEKA freiwillig ist, beinhaltet PEKA für die Teilnehmenden einen verbindlichen Aufbau der drei nachfolgenden Bausteine: 1. Potenzialanalyse, 2. Individuelles Coaching, das sich an den Entwicklungsfeldern, die die Potenzialanalyse aufgezeigt hat, orientiert bzw. dort ansetzt, 3. Flankierende Workshopreihe zu relevanten Führungsthemen. Nachfolgend geht es ausschließlich um die Auftragsvergabe im Wege einer Rahmenvereinbarung für Baustein 1, die Potenzialanalyse. Die beiden weiteren Bausteine sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung bzw. dieses Vergabeverfahrens.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Potenzialanalyse im Rahmen des Personalentwicklungsprogramms PEKA für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Referenznummer: 04513-9/4(2026)
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, Auftraggeber / AG) mit seinen Dienstsitzen in Bonn und Berlin ist in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess dabei, sein Personalmanagement bzw. seine Personalentwicklung (PE) den aktuellen Gegebenheiten und Standards anzupassen. Oberstes Ziel ist es dabei, unter Beachtung der für den öffentlichen Dienst bestehenden Rahmenbedingungen, die bestmöglichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass qualifiziertes Personal gewonnen und vorhandenes Personal gehalten und gezielt weiterentwickelt werden kann. Den Führungskräften kommt dabei in der heutigen Arbeitswelt, die von hohen Anforderungen und unterschiedlichen anspruchsvollen Spannungsfeldern geprägt ist, eine besondere Bedeutung zu. Die Führungskräfte des BMFTR sahen sich zuletzt neben den grundsätzlichen Herausforderungen zusätzlich mit einem umfassenden Veränderungsprozess konfrontiert.
Bereits in den „Eckpunkten zur Personalentwicklung des BMFTR“ (Anlage 1) ist festgehalten, dass die Wahrnehmung von Führungsaufgaben besondere Fähigkeiten und Kompetenzen erfordert. Kommunikative und integrative Fähigkeiten, soziale und strategische Kompetenzen müssen hierfür gleichermaßen entwickelt sein. Das Auswahlverfahren des BMFTR für Referatsleitungen ist darauf ausgelegt, das Führungsprofil des BMFTR vor dem Hintergrund der Herausforderungen einer dynamischen Arbeitswelt zu schärfen. Gerade in Zeiten des Wandels braucht es Führungskräfte, die Orientierung geben, innovative Lösungen fördern und ein starkes Team leiten können. Das Verfahren baut auf den Führungs- und Kooperationsleitlinien (Anlage 2), die die Grundlage bilden für die Zusammenarbeit und für ein gemeinsames Führungsverständnis, sowie den „Anforderungsdimensionen Referatsleitungen - Führungskompetenzen im BMFTR“ (Anlage 3) auf. Beide sind sämtlichen Personalmaßnahmen für Führungskräfte und damit auch dem Personalentwicklungsprogramm PEKA (PotenzialEntwicklung – KompetenzAusbau) sowie der Kompetenz-Übungen-Matrix zugrunde zu legen. Da zurzeit an einem ressortübergreifenden Anforderungs- und Kompetenzprofil gearbeitet wird, ist gleichzeitig nicht auszuschließen, dass es innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu Anpassungen bzw. Änderungen an den zugrundeliegenden Kompetenzen und daraus resultierend an der Kompetenz-Übungen-Matrix kommt. Der Auftragnehmer (AN) sollte eine solche ggf. erforderliche Anpassung berücksichtigen.
Auf der Grundlage der beschriebenen Vorgaben wurden in den Jahren 2021, 2022, 2024 und 2025 vier Durchläufe des Personalentwicklungsprogramms PEKA durchgeführt. Weitere Durchläufe sind nun in den Jahren 2027-2030 über die Vergabe einer Rahmenvereinbarung geplant. Bei dem Programm handelt es sich um ein fakultatives Angebot, das von den Führungskräften auf Referatsleitungsebene des BMFTR gut angenommen wird. Inhaltlich liegt der Fokus dabei auf der Weiterentwicklung der (Führungs-)Persönlichkeit, der Reflexionsfähigkeit und der Entwicklung überfachlicher Kompetenzen sowie einem Abgleich des jeweiligen Selbst- und Fremdbildes. Ein weiterer Aspekt ist, dass die teilnehmenden Referatsleitungen durch die Teilnahme an dem Programm bestmöglich auf die nächste Funktionsebene der Unterabteilungsleitung (UAL) vorbereitet werden. Es wird also auch von einigen Teilnehmenden als Trainingsmaßnahme für den nächsten Karriereschritt verstanden.
Auch wenn die Teilnahme am Programm PEKA freiwillig ist, beinhaltet PEKA für die Teilnehmenden einen verbindlichen Aufbau der drei nachfolgenden Bausteine:
1. Potenzialanalyse,
2. Individuelles Coaching, das sich an den Entwicklungsfeldern, die die Potenzialanalyse aufgezeigt hat, orientiert bzw. dort ansetzt,
3. Flankierende Workshopreihe zu relevanten Führungsthemen.
Nachfolgend geht es ausschließlich um die Auftragsvergabe im Wege einer Rahmenvereinbarung für Baustein 1, die Potenzialanalyse. Die beiden weiteren Bausteine sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung bzw. dieses Vergabeverfahrens.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, Auftraggeber / AG) mit seinen Dienstsitzen in Bonn und Berlin ist in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess dabei, sein Personalmanagement bzw. seine Personalentwicklung (PE) den aktuellen Gegebenheiten und Standards anzupassen. Oberstes Ziel ist es dabei, unter Beachtung der für den öffentlichen Dienst bestehenden Rahmenbedingungen, die bestmöglichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass qualifiziertes Personal gewonnen und vorhandenes Personal gehalten und gezielt weiterentwickelt werden kann. Den Führungskräften kommt dabei in der heutigen Arbeitswelt, die von hohen Anforderungen und unterschiedlichen anspruchsvollen Spannungsfeldern geprägt ist, eine besondere Bedeutung zu. Die Führungskräfte des BMFTR sahen sich zuletzt neben den grundsätzlichen Herausforderungen zusätzlich mit einem umfassenden Veränderungsprozess konfrontiert.
Bereits in den „Eckpunkten zur Personalentwicklung des BMFTR“ (Anlage 1) ist festgehalten, dass die Wahrnehmung von Führungsaufgaben besondere Fähigkeiten und Kompetenzen erfordert. Kommunikative und integrative Fähigkeiten, soziale und strategische Kompetenzen müssen hierfür gleichermaßen entwickelt sein. Das Auswahlverfahren des BMFTR für Referatsleitungen ist darauf ausgelegt, das Führungsprofil des BMFTR vor dem Hintergrund der Herausforderungen einer dynamischen Arbeitswelt zu schärfen. Gerade in Zeiten des Wandels braucht es Führungskräfte, die Orientierung geben, innovative Lösungen fördern und ein starkes Team leiten können. Das Verfahren baut auf den Führungs- und Kooperationsleitlinien (Anlage 2), die die Grundlage bilden für die Zusammenarbeit und für ein gemeinsames Führungsverständnis, sowie den „Anforderungsdimensionen Referatsleitungen - Führungskompetenzen im BMFTR“ (Anlage 3) auf. Beide sind sämtlichen Personalmaßnahmen für Führungskräfte und damit auch dem Personalentwicklungsprogramm PEKA (PotenzialEntwicklung – KompetenzAusbau) sowie der Kompetenz-Übungen-Matrix zugrunde zu legen. Da zurzeit an einem ressortübergreifenden Anforderungs- und Kompetenzprofil gearbeitet wird, ist gleichzeitig nicht auszuschließen, dass es innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu Anpassungen bzw. Änderungen an den zugrundeliegenden Kompetenzen und daraus resultierend an der Kompetenz-Übungen-Matrix kommt. Der Auftragnehmer (AN) sollte eine solche ggf. erforderliche Anpassung berücksichtigen.
Auf der Grundlage der beschriebenen Vorgaben wurden in den Jahren 2021, 2022, 2024 und 2025 vier Durchläufe des Personalentwicklungsprogramms PEKA durchgeführt. Weitere Durchläufe sind nun in den Jahren 2027-2030 über die Vergabe einer Rahmenvereinbarung geplant. Bei dem Programm handelt es sich um ein fakultatives Angebot, das von den Führungskräften auf Referatsleitungsebene des BMFTR gut angenommen wird. Inhaltlich liegt der Fokus dabei auf der Weiterentwicklung der (Führungs-)Persönlichkeit, der Reflexionsfähigkeit und der Entwicklung überfachlicher Kompetenzen sowie einem Abgleich des jeweiligen Selbst- und Fremdbildes. Ein weiterer Aspekt ist, dass die teilnehmenden Referatsleitungen durch die Teilnahme an dem Programm bestmöglich auf die nächste Funktionsebene der Unterabteilungsleitung (UAL) vorbereitet werden. Es wird also auch von einigen Teilnehmenden als Trainingsmaßnahme für den nächsten Karriereschritt verstanden.
Auch wenn die Teilnahme am Programm PEKA freiwillig ist, beinhaltet PEKA für die Teilnehmenden einen verbindlichen Aufbau der drei nachfolgenden Bausteine:
1. Potenzialanalyse,
2. Individuelles Coaching, das sich an den Entwicklungsfeldern, die die Potenzialanalyse aufgezeigt hat, orientiert bzw. dort ansetzt,
3. Flankierende Workshopreihe zu relevanten Führungsthemen.
Nachfolgend geht es ausschließlich um die Auftragsvergabe im Wege einer Rahmenvereinbarung für Baustein 1, die Potenzialanalyse. Die beiden weiteren Bausteine sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung bzw. dieses Vergabeverfahrens.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04513-9/4(2026)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht zweimalig die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um jeweils 1 Jahr, bis längstens zum 31.12.2030.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-17 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 136 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 5 Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 5 Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.2). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Erfahrung in der Konzeption von eignungsdiagnostischen Verfahren und
• Erfahrung in der Durchführung von eignungsdiagnostischen Verfahren und
• Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (insbesondere Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung)
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es ist jedoch insgesamt mindestens eine Referenz zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.2). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Erfahrung in der Konzeption von eignungsdiagnostischen Verfahren und
• Erfahrung in der Durchführung von eignungsdiagnostischen Verfahren und
• Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (insbesondere Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung)
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es ist jedoch insgesamt mindestens eine Referenz zu benennen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.3 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Für eine leitende weibliche Mitarbeiterin der Nachweis eines abgeschlossenen post-gradualen Studiums (Master) im Bereich Psychologie (Abschlusszertifikat).
• Für einen weiteren leitenden Mitarbeitenden der Nachweis eines abgeschlossenen post-gradualen Studiums (Master) im Bereich Psychologie (Abschlusszertifikat).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.3 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Für eine leitende weibliche Mitarbeiterin der Nachweis eines abgeschlossenen post-gradualen Studiums (Master) im Bereich Psychologie (Abschlusszertifikat).
• Für einen weiteren leitenden Mitarbeitenden der Nachweis eines abgeschlossenen post-gradualen Studiums (Master) im Bereich Psychologie (Abschlusszertifikat).
Ausschlussgrund: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞
Fax: 0228 9499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 152-551769 (2026-08-07)