Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ (7. EFP) bei. Ebenso liefert er zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung (NWS). Er ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD). Hier betrifft das insbesondere die Umsetzung von drei Flaggschiffmaßnahmen in den HTAD-Schlüsseltechnologien „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ (Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future) und „Technologien für klimaneutrale Mobilität“ („Innovationsbooster EFuels“ und „Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien“). Schließlich zahlt der Förderbereich auf die BMFTR-Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) ein. Ziel des Förderbereichs ist es, Grundlagenwissen und neue Technologien für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende zu entwickeln. Durch die Förderung von Forschungsprojekten sollen Innovationen geschaffen werden, die eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland ermöglichen und dabei Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise gewährleisten. Die Schwerpunkte liegen bei Sektorkopplung und Grünem Wasserstoff sowie weiteren chemischen Energieträgern, synthetischen Kraftstoffen, Energiespeichern, Energienetzen, und Materialforschung. Der Förderbereich zeichnet sich durch eine systemische Ausrichtung und die breite Abdeckung von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis hin zu Demonstrationsprojekten aus. Dabei spielen internationale Kooperationen und Zusammenarbeit in der Energieforschung eine zunehmend wichtige und auch geostrategische Rolle. Gefördert werden Forschungsprojekte mit Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weiteren Einrichtungen. In der Regel handelt es sich um Verbundprojekte mit Partnern/-innen aus Industrie und Forschung. Neben nationalen Projekten werden internationale Kooperationen wie Energieforschungspartnerschaften und Projekte der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) gefördert. Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Förderbereichs wird ein Projektträger-Vertrag vergeben. Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft (PT) beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMFTR im Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“. Der PT bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Auftraggeber (AG) und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR. Die Entscheidung über Strukturen und forschungspolitische Schwerpunktsetzungen der Förderung, über Förderschwerpunkte wie auch über die Instrumente und Verfahren der Förderung liegt beim AG.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“
Referenznummer: 04514-7/4(2026)
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ (7. EFP) bei. Ebenso liefert er
zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung (NWS). Er ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD). Hier betrifft das insbesondere die Umsetzung von drei Flaggschiffmaßnahmen in den HTAD-Schlüsseltechnologien „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ (Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future) und „Technologien für klimaneutrale Mobilität“ („Innovationsbooster EFuels“ und „Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien“). Schließlich zahlt der Förderbereich auf die BMFTR-Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) ein.
Ziel des Förderbereichs ist es, Grundlagenwissen und neue Technologien für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende zu entwickeln. Durch die Förderung von Forschungsprojekten sollen Innovationen geschaffen werden, die eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland ermöglichen und dabei Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise gewährleisten. Die Schwerpunkte liegen bei Sektorkopplung und Grünem Wasserstoff sowie weiteren chemischen Energieträgern, synthetischen Kraftstoffen, Energiespeichern, Energienetzen, und Materialforschung. Der Förderbereich zeichnet sich durch eine systemische Ausrichtung und die breite Abdeckung von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis hin zu Demonstrationsprojekten aus. Dabei spielen internationale Kooperationen und Zusammenarbeit in der Energieforschung eine zunehmend wichtige und auch geostrategische Rolle.
Gefördert werden Forschungsprojekte mit Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weiteren Einrichtungen. In der Regel handelt es sich um Verbundprojekte mit Partnern/-innen aus Industrie und Forschung. Neben nationalen Projekten werden internationale Kooperationen wie Energieforschungspartnerschaften und Projekte der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) gefördert.
Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Förderbereichs wird ein Projektträger-Vertrag vergeben. Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft (PT) beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMFTR im Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“. Der PT bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Auftraggeber (AG) und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR.
Die Entscheidung über Strukturen und forschungspolitische Schwerpunktsetzungen der Förderung, über Förderschwerpunkte wie auch über die Instrumente und Verfahren der Förderung liegt beim AG.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 110487266.27 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ (7. EFP) bei. Ebenso liefert er
zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung (NWS). Er ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD). Hier betrifft das insbesondere die Umsetzung von drei Flaggschiffmaßnahmen in den HTAD-Schlüsseltechnologien „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ (Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future) und „Technologien für klimaneutrale Mobilität“ („Innovationsbooster EFuels“ und „Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien“). Schließlich zahlt der Förderbereich auf die BMFTR-Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) ein.
Ziel des Förderbereichs ist es, Grundlagenwissen und neue Technologien für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende zu entwickeln. Durch die Förderung von Forschungsprojekten sollen Innovationen geschaffen werden, die eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland ermöglichen und dabei Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise gewährleisten. Die Schwerpunkte liegen bei Sektorkopplung und Grünem Wasserstoff sowie weiteren chemischen Energieträgern, synthetischen Kraftstoffen, Energiespeichern, Energienetzen, und Materialforschung. Der Förderbereich zeichnet sich durch eine systemische Ausrichtung und die breite Abdeckung von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis hin zu Demonstrationsprojekten aus. Dabei spielen internationale Kooperationen und Zusammenarbeit in der Energieforschung eine zunehmend wichtige und auch geostrategische Rolle.
Gefördert werden Forschungsprojekte mit Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weiteren Einrichtungen. In der Regel handelt es sich um Verbundprojekte mit Partnern/-innen aus Industrie und Forschung. Neben nationalen Projekten werden internationale Kooperationen wie Energieforschungspartnerschaften und Projekte der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) gefördert.
Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Förderbereichs wird ein Projektträger-Vertrag vergeben. Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft (PT) beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMFTR im Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“. Der PT bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Auftraggeber (AG) und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR.
Die Entscheidung über Strukturen und forschungspolitische Schwerpunktsetzungen der Förderung, über Förderschwerpunkte wie auch über die Instrumente und Verfahren der Förderung liegt beim AG.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Dieser Auftrag kann auch remote erbracht werden, Präsenztermine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 17
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.3 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/-innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/-innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren der öffentlichen Hand mit Bezug zur Forschungsförderung im Förderbereich Grundlegende FuE-Arbeiten in den Bereichen Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis),
Fachkenntnisse im Bereich Forschung der Energiewende und/oder Praxiserfahrung im Bereich der Energiewende (mindestens fünf Jahre Tätigkeitserfahrung) (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis),
Mindestens dreijährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens acht Personen (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeitende mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren der öffentlichen Hand mit Bezug zur Forschungsförderung im Förderbereich Grundlegende FuE-Arbeiten in den Bereichen Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter),
Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, Vergaberecht und Mittelverwaltung (einschließlich der erforderlichen profi-Kenntnisse) (für mindestens 10 administrative Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter),
Kenntnisse und Erfahrungen mit Verfahren und Instrumenten bei der Förderung von internationalen Kooperationsprojekten (für mindestens fünf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter),
Fachkenntnisse im Bereich Forschung der Energiewende und/oder Praxiserfahrung im Bereich der Energiewende, nachgewiesen durch ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und/oder mehrjährige Tätigkeit in der Forschung, bei einem Unternehmen, einer zivilgesellschaftlichen Organisation, einer internationalen oder staatlichen Einrichtung mit Bezug zum Energiesektor (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter)
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Evaluierung von Fördermaßnahmen und Großprojekten/Konsortien (für mindestens eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter),
Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift, mindestens Niveau B1 (oder vergleichbar) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (für mindestens fünf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden:
Mindestens fünfjährige Erfahrung in der Titelbewirtschaftung einschließlich der erforderlichen profi-Kenntnisse (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter),
Sehr gute Kenntnisse in den Bereichen Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie allgemeines Verwaltungsrecht (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter),
Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.2). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Energie-, Wasserstoff und Nachhaltigkeitsforschung sowie angrenzender Forschungsbereiche,
Fundierte Kenntnisse der deutschen sowie der europäischen und/oder der internationalen Forschungs-, Innovations- und Förderpolitik zu Energiewende, Wasserstoff, Klimaschutz und Nachhaltigkeit,
Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Konditionen und Verfahren der Forschungsförderung der öffentlichen Hand (Projektförderung),
Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Planung, Umsetzung und Betreuung interdisziplinärer Großprojekte,
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 53175
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞
Fax: 0228 9499-163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 53175
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 062-216595 (2026-03-27)