Auftragsbekanntmachung (2023-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: HZ-2023-03
Kurze Beschreibung:
“Prüfung der Bauunterlagen und Externe Baurevision für das Bauvorhaben "Herzzentrum und”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch
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Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code:
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
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Zusätzlicher CPV-Code:
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
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Ort der Leistung
NUTS-Region:
Heidelberg, Stadtkreis
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Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland
🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Postleitzahl: 69120
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse:
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ 🌏
E-Mail:
vergabestelle.gb3@med.uni-heidelberg.de 📧
URL der Dokumente:
https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YDQ0/documents 🌏
URL der Teilnahme:
https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YDQ0 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 118-368626
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
“Das Vorhaben steht unter einer vorbehaltlichen ausreichenden Finanzierung von Dritten, die aktuell noch nicht abschließend feststeht, sodass sich der...”
Das Vorhaben steht unter einer vorbehaltlichen ausreichenden Finanzierung von Dritten, die aktuell noch nicht abschließend feststeht, sodass sich der Auftraggeber vorbehält aufzuheben, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt.
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Quelle: OJS 2023/S 118-368626 (2023-06-16)