Prüfung der Konformität von Ausgleichsleistungen für Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs mit dem Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007 durch einen Wirtschaftsprüfer
Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung der Konformität von Ausgleichsleistungen für Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs mit dem Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-12.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung der Konformität von Ausgleichsleistungen für Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs mit dem Anhang der VO (EG)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung der Konformität von Ausgleichsleistungen für Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs mit dem Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Stralauer Platz 29
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.vbb.de/🌏
E-Mail: vergabe@vbb.de📧
Telefon: +49 30/25414492📞
Fax: +49 30/25414114 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E83545957🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-15 📅
Datum des Beginns: 2023-11-13 📅
Datum des Endes: 2036-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 178-557725
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
“1. Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular Erklärung zum...”
1. Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
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Quelle: OJS 2023/S 178-557725 (2023-09-12)