R.6 VE 441.01 - Elektrotechnik

Universität Bielefeld

Elektrotechnik (ohne BMA) für den Neubau des Gebäudes R.6 für die medizinische Fakultät der Universität Bielefeld

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-04)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universität Bielefeld
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung
E-Mail: birgit.roehr@uni-bielefeld.de 📧
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.uni-bielefeld.de/ 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4RY1M372162/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4RY1M372162 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: R.6 VE 441.01 - Elektrotechnik 073-2023-13
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen 📦
Kurze Beschreibung:
“Elektrotechnik (ohne BMA) für den Neubau des Gebäudes R.6 für die medizinische Fakultät der Universität Bielefeld”

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld Gelände auf dem Campus der Universität Bielefeld”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Konzept für den Neubau R.6 Anatomiegebäude und Praktika der Universität Bielefeld ist aus den Besonderheiten von Ort und Aufgabe entwickelt. Der...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beschreibung
Dauer: 229

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen: - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle...”    Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung über Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über...”    Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen,...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-07 11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-07 11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): nur elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): ---

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen

“Auf Grund von § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist,...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 152-484285 (2023-08-04)