Die Stuttgarter Straßenbahnen AG schreibt die Qualifizierung und Aufnahme von externen Anbietern in Rahmenverträge für Coaching-, Moderations- und Prozessbegleitungsleistungen aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst Coaching-Leistungen in den Themengebieten 1 bis 3 - von Coachings zu individuellen Fragestellungen bis hin zur Begleitung komplexer Management- und Veränderungssituationen. Los 2 umfasst Moderationen sowie die beratende und moderierende Begleitung von Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprozessen in den Themengebieten 4 und 5. Nach erfolgreicher Qualifizierung werden die Auftragnehmer in einen Anbieterpool aufgenommen. Die Vergabe konkreter Einzelaufträge erfolgt während der Vertragslaufzeit bedarfsabhängig im Rahmen von Miniwettbewerben innerhalb des jeweiligen Loses.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenqualifizierung Systemische Beratung
Referenznummer: 039-2026-0002 Systemische Beratung
Kurze Beschreibung:
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG schreibt die Qualifizierung und Aufnahme von externen Anbietern in Rahmenverträge für Coaching-, Moderations- und Prozessbegleitungsleistungen aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst Coaching-Leistungen in den Themengebieten 1 bis 3 - von Coachings zu individuellen Fragestellungen bis hin zur Begleitung komplexer Management- und Veränderungssituationen. Los 2 umfasst Moderationen sowie die beratende und moderierende Begleitung von Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprozessen in den Themengebieten 4 und 5. Nach erfolgreicher Qualifizierung werden die Auftragnehmer in einen Anbieterpool aufgenommen. Die Vergabe konkreter Einzelaufträge erfolgt während der Vertragslaufzeit bedarfsabhängig im Rahmen von Miniwettbewerben innerhalb des jeweiligen Loses.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG schreibt die Qualifizierung und Aufnahme von externen Anbietern in Rahmenverträge für Coaching-, Moderations- und Prozessbegleitungsleistungen aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst Coaching-Leistungen in den Themengebieten 1 bis 3 - von Coachings zu individuellen Fragestellungen bis hin zur Begleitung komplexer Management- und Veränderungssituationen. Los 2 umfasst Moderationen sowie die beratende und moderierende Begleitung von Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprozessen in den Themengebieten 4 und 5. Nach erfolgreicher Qualifizierung werden die Auftragnehmer in einen Anbieterpool aufgenommen. Die Vergabe konkreter Einzelaufträge erfolgt während der Vertragslaufzeit bedarfsabhängig im Rahmen von Miniwettbewerben innerhalb des jeweiligen Loses.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Coaching
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 - Coaching (Themengebiete 1 bis 3) umfasst Coaching-Leistungen für Mitarbeitende und Führungskräfte in unterschiedlichen Komplexitätsstufen. Die Themen reichen von persönlicher Standortbestimmung, Resilienz und Funktionswechseln über Führungs- und Veränderungsthemen bis hin zur Begleitung komplexer Management-, Konflikt- und Transformationssituationen auf höheren Führungsebenen. Für Los 1 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenverträgen vorgesehen.
Die Rahmenverträge werden mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren geschlossen. Die SSB behält sich zudem vor, die Verträge zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren ergibt.
Die ausgewählten Auftragnehmer werden nach erfolgreicher Qualifizierung in den jeweiligen Anbieterpool aufgenommen. Ein Anspruch auf Einzelbeauftragungen besteht nicht. Konkrete Bedarfe werden während der Laufzeit der Rahmenverträge durch die SSB ausgeschrieben und im Rahmen von Miniwettbewerben unter den qualifizierten Poolteilnehmern vergeben. Die Auswahl erfolgt jeweils anhand der genannten Kriterien in den Vergabeunterlagen.
Los 1 - Coaching (Themengebiete 1 bis 3) umfasst Coaching-Leistungen für Mitarbeitende und Führungskräfte in unterschiedlichen Komplexitätsstufen. Die Themen reichen von persönlicher Standortbestimmung, Resilienz und Funktionswechseln über Führungs- und Veränderungsthemen bis hin zur Begleitung komplexer Management-, Konflikt- und Transformationssituationen auf höheren Führungsebenen. Für Los 1 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenverträgen vorgesehen.
Die Rahmenverträge werden mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren geschlossen. Die SSB behält sich zudem vor, die Verträge zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren ergibt.
Die ausgewählten Auftragnehmer werden nach erfolgreicher Qualifizierung in den jeweiligen Anbieterpool aufgenommen. Ein Anspruch auf Einzelbeauftragungen besteht nicht. Konkrete Bedarfe werden während der Laufzeit der Rahmenverträge durch die SSB ausgeschrieben und im Rahmen von Miniwettbewerben unter den qualifizierten Poolteilnehmern vergeben. Die Auswahl erfolgt jeweils anhand der genannten Kriterien in den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach Abschluss der Rahmenvereinbarung für jede Maßnahme ein Miniwettbewerb gemäß der bekanntgegebenen Bedingungen stattfindet. Der angegebene Höchstwert in den Besonderen Vertragsbedingungen gilt für die zu bis zu drei abzuschließenden Rahmenverträge.
Die Bieter haben Ihr Angebot gemäß den Vergabeunterlagen vollständig mit Abgabe der jeweiligen Konzepte und Nachweise einzureichen. Es gelten die Bedingungen aus der Anlage 3.1.1 Besondere Vertragsbedingungen bei Austausch von Beraterprofilen oder Nichterfüllun bestätigter Verfügbarkeiten.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach Abschluss der Rahmenvereinbarung für jede Maßnahme ein Miniwettbewerb gemäß der bekanntgegebenen Bedingungen stattfindet. Der angegebene Höchstwert in den Besonderen Vertragsbedingungen gilt für die zu bis zu drei abzuschließenden Rahmenverträge.
Die Bieter haben Ihr Angebot gemäß den Vergabeunterlagen vollständig mit Abgabe der jeweiligen Konzepte und Nachweise einzureichen. Es gelten die Bedingungen aus der Anlage 3.1.1 Besondere Vertragsbedingungen bei Austausch von Beraterprofilen oder Nichterfüllun bestätigter Verfügbarkeiten.
Coachingstunden sind generell video-/bildgestützte Formate möglich, bevorzugt wird eine Durchführung in Präsenz. Es ist davon auszugehen, dass circa 90 % der Coachingsitzungen von 1,5 Stunden in Präsenz stattfinden. Für die Abrechnung der Reisekosten gelten die Angaben aus der Anlage 3.1.1. Besondere Vertragsbedingungen.
Coachingstunden sind generell video-/bildgestützte Formate möglich, bevorzugt wird eine Durchführung in Präsenz. Es ist davon auszugehen, dass circa 90 % der Coachingsitzungen von 1,5 Stunden in Präsenz stattfinden. Für die Abrechnung der Reisekosten gelten die Angaben aus der Anlage 3.1.1. Besondere Vertragsbedingungen.
Postleitzahl: 70565
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimal um ein Jahr
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Moderation/Prozessbegleitung
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 - Moderation und Prozessbegleitung (Themengebiete 4 und 5) umfasst die Moderation von Workshops, Veranstaltungen, Team- und Bereichsentwicklungen sowie die beratende und moderierende Begleitung von Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprozessen in komplexen organisationalen Kontexten. Für Los 2 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenverträgen vorgesehen.
Die Rahmenverträge werden mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren geschlossen. Die SSB behält sich zudem vor, die Verträge zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren ergibt.
Die ausgewählten Auftragnehmer werden nach erfolgreicher Qualifizierung in den jeweiligen Anbieterpool aufgenommen. Ein Anspruch auf Einzelbeauftragungen besteht nicht. Konkrete Bedarfe werden während der Laufzeit der Rahmenverträge durch die SSB ausgeschrieben und im Rahmen von Miniwettbewerben unter den qualifizierten Poolteilnehmern vergeben. Die Auswahl erfolgt jeweils anhand der genannten Kriterien in den Vergabeunterlagen.
Los 2 - Moderation und Prozessbegleitung (Themengebiete 4 und 5) umfasst die Moderation von Workshops, Veranstaltungen, Team- und Bereichsentwicklungen sowie die beratende und moderierende Begleitung von Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprozessen in komplexen organisationalen Kontexten. Für Los 2 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenverträgen vorgesehen.
Die Rahmenverträge werden mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren geschlossen. Die SSB behält sich zudem vor, die Verträge zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren ergibt.
Die ausgewählten Auftragnehmer werden nach erfolgreicher Qualifizierung in den jeweiligen Anbieterpool aufgenommen. Ein Anspruch auf Einzelbeauftragungen besteht nicht. Konkrete Bedarfe werden während der Laufzeit der Rahmenverträge durch die SSB ausgeschrieben und im Rahmen von Miniwettbewerben unter den qualifizierten Poolteilnehmern vergeben. Die Auswahl erfolgt jeweils anhand der genannten Kriterien in den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach Abschluss der Rahmenvereinbarung für jede Maßnahme ein Miniwettbewerb gemäß der bekanntgegebenen Bedingungen stattfindet. Der angegebene Höchstwert in den Besonderen Vertragsbedingungen gilt für die zu bis zu fünf abzuschließenden Rahmenverträge.
Die Bieter haben Ihr Angebot gemäß den Vergabeunterlagen vollständig mit Abgabe der jeweiligen Konzepte und Nachweise einzureichen. Es gelten die Bedingungen aus der Anlage 3.1.2 Besondere Vertragsbedingungen bei Austausch von Beraterprofilen oder Nichterfüllun bestätigter Verfügbarkeiten.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach Abschluss der Rahmenvereinbarung für jede Maßnahme ein Miniwettbewerb gemäß der bekanntgegebenen Bedingungen stattfindet. Der angegebene Höchstwert in den Besonderen Vertragsbedingungen gilt für die zu bis zu fünf abzuschließenden Rahmenverträge.
Die Bieter haben Ihr Angebot gemäß den Vergabeunterlagen vollständig mit Abgabe der jeweiligen Konzepte und Nachweise einzureichen. Es gelten die Bedingungen aus der Anlage 3.1.2 Besondere Vertragsbedingungen bei Austausch von Beraterprofilen oder Nichterfüllun bestätigter Verfügbarkeiten.
Alle ausgeschriebenen Leistungen können sowohl in Präsenz, als auch in virtuellen, hybriden oder wechselhaften Formaten durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass circa 90 % der Veranstaltungen sowie 50 % Prozessbegleitung in Präsenz stattfinden. Für die Abrechnung der Reisekosten gelten die Angaben aus der Anlage 3.1.2. Besondere Vertragsbedingungen.
Alle ausgeschriebenen Leistungen können sowohl in Präsenz, als auch in virtuellen, hybriden oder wechselhaften Formaten durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass circa 90 % der Veranstaltungen sowie 50 % Prozessbegleitung in Präsenz stattfinden. Für die Abrechnung der Reisekosten gelten die Angaben aus der Anlage 3.1.2. Besondere Vertragsbedingungen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-08 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-08 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Angebotsaufforderung die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise 5.1.9
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bieter / Bietergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bieter werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Angebotsaufforderung die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise 5.1.9
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bieter / Bietergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bieter werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bieter (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
2)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
Eigenerklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
3)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung und die Anlage 1.2 Bieter - Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
3)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Pkt. 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Angebot ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung sowie die Anlage 1.4 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebots zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Bieter Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung sowie die Anlage 1.3 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
4)
Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen und des Verhaltenscodex für Lieferanten und Dienstleister
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
5)
Kurze Darstellung des Unternehmens inklusive Verweis auf die Website aus der die in der Ausschreibung genannten Dienstleistungen sowie Arbeitsweisen hervorgehen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bieter (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
2)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
Eigenerklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
3)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung und die Anlage 1.2 Bieter - Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
3)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Pkt. 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Angebot ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung sowie die Anlage 1.4 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebots zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Bieter Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung sowie die Anlage 1.3 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
4)
Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen und des Verhaltenscodex für Lieferanten und Dienstleister
Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
5)
Kurze Darstellung des Unternehmens inklusive Verweis auf die Website aus der die in der Ausschreibung genannten Dienstleistungen sowie Arbeitsweisen hervorgehen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern bzw. der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Referenzen:
1) Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft, mindestens vier Referenzprojekte (abgeschlossene oder laufende), nicht älter als fünf Jahre, für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien vorlegen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzprojekte folgendes beinhaltet haben:
Kategorie 1: zwei Refererenprojekte mit vergleichbaren Leistungen zu den ausgeschriebenen Themengebieten für die jeweilige Losbewerbung mit mindestens 2.500 Mitarbeitern
Kategorie 2: zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen zu den ausgeschrieben Themengebieten für die jeweilige Losbewerbung in der ÖPNV Banche und/oder anderes öffentliches Dienstleistungsunternehmen
Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
• Bezeichnung des Referenzkunden mit Adresse des AG
• Auftragsvolumen
• Auftragsinhalte
• Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung
• Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse.
• Anzahl der Mitarbeiter beim Referenzkunden / Branche des Referenzkunden
Für die Nennung der zusätzlichen Informationen stellt der Auftraggeber die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
2)
Eigenerklärung zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit.
Der Auftraggeber stellt hierfür Anlage 1.6.1 für das Los 1 und Anlage 1.6.2 für das Los 2 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern bzw. der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Referenzen:
1) Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft, mindestens vier Referenzprojekte (abgeschlossene oder laufende), nicht älter als fünf Jahre, für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien vorlegen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzprojekte folgendes beinhaltet haben:
Kategorie 1: zwei Refererenprojekte mit vergleichbaren Leistungen zu den ausgeschriebenen Themengebieten für die jeweilige Losbewerbung mit mindestens 2.500 Mitarbeitern
Kategorie 2: zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen zu den ausgeschrieben Themengebieten für die jeweilige Losbewerbung in der ÖPNV Banche und/oder anderes öffentliches Dienstleistungsunternehmen
Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
• Bezeichnung des Referenzkunden mit Adresse des AG
• Auftragsvolumen
• Auftragsinhalte
• Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung
• Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse.
• Anzahl der Mitarbeiter beim Referenzkunden / Branche des Referenzkunden
Für die Nennung der zusätzlichen Informationen stellt der Auftraggeber die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung zur Verfügung.
2)
Eigenerklärung zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit.
Der Auftraggeber stellt hierfür Anlage 1.6.1 für das Los 1 und Anlage 1.6.2 für das Los 2 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen:
- Für Personen- und Sachschäden 3.000.000,00 EUR
- Vermögens- und sonstigen Schäden: 500.000 EUR
Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen:
- Für Personen- und Sachschäden 3.000.000,00 EUR
- Vermögens- und sonstigen Schäden: 500.000 EUR
Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
2)
Vorlage von zwei Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) und eine entsprechende Bescheinigung nicht älter als 6 Monate beigefügt ist.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
2)
Vorlage von zwei Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) und eine entsprechende Bescheinigung nicht älter als 6 Monate beigefügt ist.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben; falls keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, kann in vergleichbares Dokument zum Nachweis einer juristischen Person eingereicht werden
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben; falls keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, kann in vergleichbares Dokument zum Nachweis einer juristischen Person eingereicht werden
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es ist eine gesamtschuldnerische Haftung zu wählen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB.
1)
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird die Angebotsaufforderung begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen bewerben und ein Angebo gemäß dem Vergabeunterlagen abgeben.
2)
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 02.09.2026, 12:00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Angebotsabgabe und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
4)
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bieter die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5)
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
1)
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird die Angebotsaufforderung begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen bewerben und ein Angebo gemäß dem Vergabeunterlagen abgeben.
2)
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 02.09.2026, 12:00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Angebotsabgabe und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
4)
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bieter die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 150-546404 (2026-08-05)