Auftragsbekanntmachung (2026-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken
Referenznummer: 789-09462-101-30520
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung "Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken"”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von regulatorischen/bankenaufsichtlichen Anforderungen im Bereich Compliance und nichtfinanzielle-Risiken (CNR). Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, den Bereich "Compliance und nicht-finanzielle Risiken" bei der Umsetzung oder Optimierung von bankenaufsichtlichen und regulatorischen Themen (insbesondere im Kontext Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, TLPT, Auslagerungsmanagement, DORA) zu unterstützen und die Organisation zukunftsfähig zu gestalten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Vorhaben der NRW.BANK. Diese werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungsthemen variiert und kann beispielsweise Vorhaben im Umfeld regulatorischer Themen, Systemeinführungen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer (Teil-) Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen. Beispielsweise können folgende Tätigkeiten von der NRW.BANK mit Bezug zu dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden (eine weitere Detaillierung der Aufgaben wird im Rahmen der Zusammenarbeit nachgelagert in den Einzelaufträgen vorgenommen): Übergreifend: Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung von diversen Berichten (z.B. Risikoberichten), Begleitung von internen und externen Prüfungen von CNR, Unterstützung bei der Dokumentation und Abarbeitung von übergreifend festgestellten Schwachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken, insbesondere KWG, MaRisk, DORA, SREP, einschlägige EBA-Guidelines, Durchführung von aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen/Prüfungen in den aufgeführten Themenfeldern - Informationssicherheit - Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM) / Drittparteienmanagement -Compliance (MaRisk/WpHG) - Geldwäsche/SSH/TF/Sanktionen - OPRisiko - Notfallmanagement und Business Continuity Management - Datenschutz Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird i.d.R. die Mitarbeit im Rahmen von Vorhaben sowie die Unter stützung in der Linie zu o.a. Themenstellungen in der NRW.BANK sein. Die Aufgaben im Rahmen der Projektmitarbeit, mit Fokus zu den zuvor genannten Aufgaben im Bereich CNR, umfassen beispielsweise: Unterstützung des Product Owner internen Projektleitung bei der Anleitung von Teammitgliedern, Wahrnehmung der Externen Projektleitung, Beratung des Projektmanagementoffice, Beratung zur Anwendung klassischen, hybriden und agilen Projektmanagements, Unterstützung in der Projektadministration, Erstellung von Dokumentationen (z.B. Prozesse, Fachkonzepte, Handbuchtexte), Erstellung von Präsentationen für Gremiensitzungen (z.B. Lenkungsausschuss), Erstellung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiterveranstaltungen Bei allen Aufträgen erwarten wir konkrete Optimierungsvorschläge unter Einbringung von exzellentem Branchenwissen und best practices aus dem Bankenumfeld. Zudem erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache. Zu den oben genannten möglichen Themen gehört immer die Fähigkeit, ein adäquates Stakeholder-Management im Management-Umfeld durchführen zu können. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Geschätze Personentage: Projektleiter: 480 Personentage Senior Berater: 1.500 Personentage Berater: 1.020 Personentage Summe: 3.000 Personentage Es müssen exakt 1 Projektleiter, 4 Senior Berater und 3 Berater angeboten werden.
Die Beratungsleistungen können an allen Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster erfolgen. In Düsseldorf sind sie auch in der Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf sowie in der Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf zu erbringen.
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Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoptionen s. oben.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beratungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fügen Sie einen Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fügen Sie einen Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) bei. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fügen Sie den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestanforderungen bei: Die Mindestdeckungssumme je...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fügen Sie den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestanforderungen bei: Die Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall beläuft sich für Personenschäden und Sachschäden auf EUR 2 Mio. und für Vermögensschäden auf EUR 0,5 Mio. Die Jahreshöchstleistung beläuft sich auf EUR 4 Mio. für Personenschäden und Sachschäden und mindestens EUR 1 Mio. für Vermögensschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betrug der Mindestjahresumsatz Ihres Unternehmens EUR 5 Mio. bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre? Geschäftsjahre müssen jeweils zeitlich abgelaufen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betrug der Mindestjahresumsatz Ihres Unternehmens EUR 5 Mio. bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre? Geschäftsjahre müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht dazu.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geben Sie drei vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge an. Das Mindestauftragsvolumen je Referenzauftrag muss 100 Personentage...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geben Sie drei vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge an. Das Mindestauftragsvolumen je Referenzauftrag muss 100 Personentage betragen. Die nachfolgenden Mindestbedingungen an Referenzen gemäß den Ziffn. (1.) bis Ziff. (3.) sind kumulativ zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die Referenzkategorien (1.), (2.) und (3.) als auch für die unter jeder Referenzkategorie genannten Mindestbedingungen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff. (1.) bis Ziff. (3.) sind nicht zulässig. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der jeweils genannten Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (1.) Referenzkategorie 1: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Bankenaufsichtliche Anforderungen (Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen - im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] - unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien) - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende) (2.) Referenzkategorie 2: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Bankenaufsichtliche Anforderungen (Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen - für eine Förderbank oder ein sonstiges Förderinstitut (beispielsweise Investitionsbanken, Strukturbanken), das staatliche Förderprogramme und -mittel verwaltet bzw. vergibt - unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien) - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende) (3.) Referenzkategorie 3: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Projektmanagementleistungen (Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen einschließlich der Steuerung eines Projektteams - im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsunterlagen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DVTW#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster)
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-2165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 080-281039 (2026-04-22)