Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabefahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die AOK service GmbH (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"
Referenznummer: 40/2026
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabefahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die AOK service GmbH (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabefahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die AOK service GmbH (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Gesundheit
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Stadt: Dresden
Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-16 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-07-16 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-1 der Bewerbungsbedingungen.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-2 der Bewerbungsbedingungen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" nachweisen können: Los 1: 250.000 EUR, Los 2: 500.000 EUR, Los 3: 750.000 EUR, Los 4: 500.000 EUR, Los 5: 500.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgibt. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-2 der Bewerbungsbedingungen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" nachweisen können: Los 1: 250.000 EUR, Los 2: 500.000 EUR, Los 3: 750.000 EUR, Los 4: 500.000 EUR, Los 5: 500.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgibt. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen für die Erbringung selbst-ständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine/abstrakte Beschreibung des Auftraggebers) o der Branche des Auftraggebers o des Leistungszeitraums o des Leistungsgegenstandes (einschließlich Beschreibung der Aufgaben Ihres Unternehmens [insbesondere in Bezug auf die Suche und Auswahl der freien Mitarbeiter] und des Tätigkeitsbereichs der freien Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Bezug zu Schwerpunktaufgaben des Loses), o Angabe der Anzahl der eingesetzten freien Mitarbeiter, untergliedert nach den in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin gewählten Kompetenzbezeichnungen für die dort genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen (andere Kompetenzbezeichnungen von Referenzauftraggebern für gleiche Qualifikationen/Kompetenzen sind zulässig) o des Leistungsumfangs (Anzahl der Personentage) o des Rechnungswertes (soweit zulässig) unter Verwendung der Anlagen 11-1 bis 11-5, welche ggf. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen für die Erbringung selbst-ständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine/abstrakte Beschreibung des Auftraggebers) o der Branche des Auftraggebers o des Leistungszeitraums o des Leistungsgegenstandes (einschließlich Beschreibung der Aufgaben Ihres Unternehmens [insbesondere in Bezug auf die Suche und Auswahl der freien Mitarbeiter] und des Tätigkeitsbereichs der freien Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Bezug zu Schwerpunktaufgaben des Loses), o Angabe der Anzahl der eingesetzten freien Mitarbeiter, untergliedert nach den in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin gewählten Kompetenzbezeichnungen für die dort genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen (andere Kompetenzbezeichnungen von Referenzauftraggebern für gleiche Qualifikationen/Kompetenzen sind zulässig) o des Leistungsumfangs (Anzahl der Personentage) o des Rechnungswertes (soweit zulässig) unter Verwendung der Anlagen 11-1 bis 11-5, welche ggf. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) nachweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.
Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYMSXG#
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. 3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter über die Höchstmenge hinaus oder durch freie Mitarbeiter mit anderen Qualifikationen in anderen Fachbereichen im dann dort genannten Umfang) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 5.000.000 EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.09.2026.
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. 3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter über die Höchstmenge hinaus oder durch freie Mitarbeiter mit anderen Qualifikationen in anderen Fachbereichen im dann dort genannten Umfang) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 5.000.000 EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.09.2026.
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 107-386321 (2026-06-03)
Auftragsbekanntmachung (2026-06-08)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-08+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Punkt 5.1.6. Allgemeine Informationen: Anstatt: Vorbehaltene Teilnahme: Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Muss es heißen: Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Punkt 5.1.6. Allgemeine Informationen: Anstatt: Vorbehaltene Teilnahme: Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Muss es heißen: Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Andere zusätzliche Informationen
Unter Punkt 5.1.6. der Bekanntmachung werden fehlerhafte Angaben korrigiert.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 893691f4-96ed-4f6d-bffc-4e8bbe564262-01
Quelle: OJS 2026/S 109-391786 (2026-06-08)