Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die personalwissenschaftliche Beratung zur Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der AG auf der Grundlage des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes zur Personalentwicklung (Anlage 18). Diese Leistungen umfassen insbesondere die Beratung bei der Neugestaltung oder Aktualisierung von Konzepten, Maßnahmen und Instrumenten der Personalentwicklung in mehreren Handlungsfeldern. Sie erfolgen meist in Form von schriftlichen oder mündlichen (Kurz)Stellungnahmen mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen, von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen der AG oder in Form einer operativen Begleitung. Zudem ist die Durchführung von Coachings zur Vorbereitung auf die Übernahme einer Führungsposition an einer deutschen Auslandsvertretung Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren (inkl. der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr) beträgt 269.403,00 € netto. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der Auftraggeberin.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Personalentwicklung
Referenznummer: Z25 O4080-3007/002
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die personalwissenschaftliche Beratung zur Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der AG auf der Grundlage des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes zur Personalentwicklung (Anlage 18).
Diese Leistungen umfassen insbesondere die Beratung bei der Neugestaltung oder Aktualisierung von Konzepten, Maßnahmen und Instrumenten der Personalentwicklung in mehreren Handlungsfeldern. Sie erfolgen meist in Form von schriftlichen oder mündlichen (Kurz)Stellungnahmen mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen, von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen der AG oder in Form einer operativen Begleitung. Zudem ist die Durchführung von Coachings zur Vorbereitung auf die Übernahme einer Führungsposition an einer deutschen Auslandsvertretung Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren (inkl. der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr) beträgt 269.403,00 € netto.
Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch der
Auftragnehmerin/des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens
und des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen
begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden
Leistungen liegt allein im Ermessen der Auftraggeberin.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die personalwissenschaftliche Beratung zur Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der AG auf der Grundlage des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes zur Personalentwicklung (Anlage 18).
Diese Leistungen umfassen insbesondere die Beratung bei der Neugestaltung oder Aktualisierung von Konzepten, Maßnahmen und Instrumenten der Personalentwicklung in mehreren Handlungsfeldern. Sie erfolgen meist in Form von schriftlichen oder mündlichen (Kurz)Stellungnahmen mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen, von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen der AG oder in Form einer operativen Begleitung. Zudem ist die Durchführung von Coachings zur Vorbereitung auf die Übernahme einer Führungsposition an einer deutschen Auslandsvertretung Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren (inkl. der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr) beträgt 269.403,00 € netto.
Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch der
Auftragnehmerin/des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens
und des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen
begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden
Leistungen liegt allein im Ermessen der Auftraggeberin.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 269 403 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z25 O4080-3007/002
Postleitzahl: 10963
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 53113
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: einmalige, einseitige Verlängerungsoption um 12 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe (Gewichtung 55 % = 550 Punkte)
Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie
folgt bewertet:
Die beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung
(Anlage 3a) und Rahmenvereinbarung (Anlage 3b), geben den geforderten
Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu.
Darüber hinaus ermittelt die Auftraggeberin die Qualität der Arbeitsprobe
hinsichtlich der in den Bewertungskriterien_Preis und Leistung (Anlage 3c) aufgeführten
Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und – auch
aufgrund der in Anlage 3c angegebenen Untergewichtung – bepunktet wird.
Dazu bittet die Auftraggeberin Sie, die Arbeitsproben entsprechend den Vorgaben
der Aufgabenstellungen unter Ziff. 9.2 der Teilnahmebedingungen (Anlage 01) umzusetzen und mit dem Angebot abzugeben. Die Auftraggeberin legt eine Mindestleistungsgrenze für jede Arbeitsprobe fest, die 70 % der jeweils maximal zu erreichenden Punktzahl beträgt. Angebote, deren Leistungswert unterhalb dieser Grenze liegt, werden als fachlich nicht ausreichend betrachtet und aus der Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
Dabei bewertet ein Gremium, das sich aus zwei Kolleginnen/Kollegen des Fachbereichs der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe dahingehend, ob die Bewertungsmaßstäbe (siehe Bewertungskriterien_Preis und Leistung, Anlage 3c) erreicht werden. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den zwei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Punktzahl ermittelt. Dabei wird mit drei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus Anlage 3c (Bewertungskriterien_Preis und Leistung). Die Summe der von jeder Bieterin/jedem Bieter erzielten Leistungspunkte gemäß Anlage 3c bildet deren Leistungswert
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungen an das Personal (Gewichtung: 5 % = 50 Punkte)
Zusätzliche Punkte werden vergeben, wenn die Fachberatung „Coaching“ mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
(1) Nachweis über die Durchführung von jeweils mindestens dreistündigen individuellen Coachings zu interkultureller Kommunikation und dem Umgang mit Diversität für im Ausland tätige (oder dazu designierte) Mitarbeitende deutscher Auslandsvertretungen, internationaler Organisationen oder entwicklungspolitischer Institutionen:
-fehlender Nachweis: 0 Punkte,
-Nachweis von 1 oder 2 dieser Coachings: 12,5 Punkte,
-Nachweis von 3 und mehr dieser Coachings: 25 Punkte.
(2) Nachweis über Durchführung von jeweils mindestens dreistündigen individuellen Coachings zur Vorbereitung sehr berufserfahrener Fachkräfte auf Auswahlverfahren für hochqualifizierte Positionen:
-fehlender Nachweis: 0 Punkte,
-Nachweis von 1 oder 2 dieser Coachings: 12,5 Punkte,
-Nachweis von 3 und mehr dieser Coachings: 25 Punkte.
Wenn mindestens eines der beiden Kriterien erfüllt wird, reichen Sie ein Qualifikationsprofil (Anlage 12a) für das einzusetzende Personal in der jeweiligen Rolle ein.
Die Auftraggeberin bewertet Ihre Vorschläge dahingehend, ob/inwieweit Bewertungsmaßstäbe erreicht werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-20 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-20 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen zur Eignung des
Unternehmens werden unter Fristsetzung nachgefordert. Kommen Sie dieser
erneuten Fristsetzung nicht nach, wird Ihr Angebot von der weiteren
Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschiften.
Fehlende Unterlagen zur Eignung des
Unternehmens werden unter Fristsetzung nachgefordert. Kommen Sie dieser
erneuten Fristsetzung nicht nach, wird Ihr Angebot von der weiteren
Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschiften.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister der erfolgreichen Bieterin/des erfolgreichen Bieters fordert die Auftraggeberin nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst an. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen).
Bitte geben Sie dies auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister der erfolgreichen Bieterin/des erfolgreichen Bieters fordert die Auftraggeberin nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst an. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen).
Bitte geben Sie dies auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
Ein unterschriebenes Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (bitte Formblatt Anlage 5 benutzen). Bitte geben Sie dies auch für eventuelle
Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer
Bietergemeinschaft ab.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein unterschriebenes Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (bitte Formblatt Anlage 5 benutzen). Bitte geben Sie dies auch für eventuelle
Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer
Bietergemeinschaft ab.
Ein ausgefülltes Exemplar der Erklärung zum Ausschluss von Anwendungen der sog. „Church of Scientology“ (Anlage 14). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen, ob und inwiefern Bieterinnen/Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen:
Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Bitte geben Sie die Eigenerklärung „Umsetzung der EU-Russland-Sanktionen“
(Anlage 11) mit dem Angebot ab. Bitte geben Sie die Erklärung auch für alle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen, ob und inwiefern Bieterinnen/Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen:
Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Bitte geben Sie die Eigenerklärung „Umsetzung der EU-Russland-Sanktionen“
(Anlage 11) mit dem Angebot ab. Bitte geben Sie die Erklärung auch für alle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bitte reichen Sie eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt in Anlage 13) mit allen dort geforderten Angaben ein. Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der/die Bieter*in ausgeführt hat und die mit den in Anlage 3a beschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (Ziff. 2.3.1). Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen.
Folgende Leistungen müssen Teil des Auftrags gewesen sein:
- die Konzipierung und Umsetzung von Strategien, Instrumenten oder Maßnahmen der Personal- oder Führungskräfteentwicklung
- die Anwendung eignungsdiagnostischer Verfahren zur Einschätzung der Führungs-kompetenz in mehr als zehn Fällen.
- die Förderung von Diversitäts- und interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und/oder Führungskräfte.
Es ist nicht erforderlich, dass diese Elemente mit einer einzigen Referenz erfüllt werden. Alle Anforderungen müssen allerdings jeweils mindestens mit einem Auftrag erfüllt worden sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte reichen Sie eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt in Anlage 13) mit allen dort geforderten Angaben ein. Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der/die Bieter*in ausgeführt hat und die mit den in Anlage 3a beschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (Ziff. 2.3.1). Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen.
Folgende Leistungen müssen Teil des Auftrags gewesen sein:
- die Konzipierung und Umsetzung von Strategien, Instrumenten oder Maßnahmen der Personal- oder Führungskräfteentwicklung
- die Anwendung eignungsdiagnostischer Verfahren zur Einschätzung der Führungs-kompetenz in mehr als zehn Fällen.
- die Förderung von Diversitäts- und interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und/oder Führungskräfte.
Es ist nicht erforderlich, dass diese Elemente mit einer einzigen Referenz erfüllt werden. Alle Anforderungen müssen allerdings jeweils mindestens mit einem Auftrag erfüllt worden sein.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams. Bitte nutzen Sie dafür die Formblätter Anlagen 12a, 12b, 12c und 12d (Qualifikationsbögen) und machen alle darin geforderten Angaben. Gerne dürfen Sie bei Bedarf die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden.
Für die folgenden vorgesehenen Rollen sind die aufgeführten Mindestvorgaben einzuhalten. Die Erfahrungen und Kenntnisse müssen für jede Person im Qualifikationsbogen (Anlagen 12a, 12b, 12c und 12d) sowie in einem aussagefähigen Lebenslauf angegeben werden. Entsprechende Zeugnisse und Nachweise sind bereit zu halten. Sie werden von dem Bieter/den Bietern angefordert, die nach der Wertung in den zuschlagsfähigen Bereich gekommen sind.
a. Mindestens ein*e Fachberater*in „Coaching“, der/die die Coachings zur Vor-bereitung auf eine Führungsposition im Ausland (siehe Leistungsbeschreibung, Anlage 3a, Ziffer B.4) konzipiert und größtenteils durchführt, muss über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen, darüber hinaus über mind. fünf Jahre Erfahrung in der Konzeption und Durchführung individueller Coachings von Führungskräften. Dies umfasst die individuelle Entwicklung in Bezug auf Führungs-, Kooperations- und Kommunikationskompetenz sowie auf interkulturelle Kompetenz, Gleichstellungs- und Diversitätskompetenz.
b. Mindestens zwei Fachberater*innen „Eignungsdiagnostik“, die die psycho-logische Begleitung der Verfahren zur Einschätzung der Führungs- und Sozialkompetenz wahrnehmen, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffern B.2 und B.3), müssen über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen. Darüber hinaus müssen sie mind. drei Jahre Berufserfahrung in der Konzipierung und regelmäßigen Anwendung eignungsdiagnostischer Verfahren vorweisen; dabei müssen Diversität und unbewusste Wahrnehmungsverzerrungen explizit thematisiert worden sein.
c. Mindestens ein*e Fachberater*in „Konzeption“, der/die die konzeptionelle Beratung im Bereich der Personal- und Führungskräfteentwicklung sowie weiterer Querschnittsthemen wahrnimmt, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffer B.1), muss über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen, darüber hinaus über mind. drei Jahre Berufserfahrung in der Beratung zu Personal- und Führungskräfteentwicklung in der unmittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung. Diese Person/en kann/können identisch sein mit den in Ziffer b. genannten Fachberater*innen „Eignungsdiagnostik“, sofern auch die Mindestvorgaben von Ziffer B. erfüllt werden.
d. Mindestens ein*e Rollenspieler*in, der/die die Verhaltenssimulationen in den Verfahren zur Einschätzung der Sozial- und Führungskompetenz sowie innerhalb der Coachings zur Vorbereitung auf eine Führungsposition im Ausland, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffern B.3 und B.4) wahrnimmt. Er/sie muss über Berufserfahrung in mindestens 20 praxisnahen Gesprächssimulationen bei mindestens drei Auftraggeber*innen verfügen mit Fokus auf dem Verhalten in Führungs-, Konflikt- oder interkulturell herausfordernden Situationen.
Alle Fachberater*innen „Coaching“, „Eignungsdiagnostik“ und „Konzeption“ (a., b. und c.) müssen insgesamt in mindestens drei Fällen mit der deutschen Bundes- oder Landesverwaltung, davon in mindestens einem Fall einer obersten Bundesbehörde, als Auftraggeber*in zusammengearbeitet haben. Diese Zusammenarbeit muss nicht zwingend im Rahmen eines als Referenzauftrag benannten Auftragsverhältnisses stattgefunden haben. Darüber hinaus muss der Auftrag nicht für den derzeitigen Arbeitgeber durchgeführt worden sein.
Alle Fachberater*innen und Rollenspieler*innen (a., b., c. und d.) müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache auf sehr hohem Niveau verfügen, d. h. entweder Muttersprachler*in sein oder Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams. Bitte nutzen Sie dafür die Formblätter Anlagen 12a, 12b, 12c und 12d (Qualifikationsbögen) und machen alle darin geforderten Angaben. Gerne dürfen Sie bei Bedarf die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden.
Für die folgenden vorgesehenen Rollen sind die aufgeführten Mindestvorgaben einzuhalten. Die Erfahrungen und Kenntnisse müssen für jede Person im Qualifikationsbogen (Anlagen 12a, 12b, 12c und 12d) sowie in einem aussagefähigen Lebenslauf angegeben werden. Entsprechende Zeugnisse und Nachweise sind bereit zu halten. Sie werden von dem Bieter/den Bietern angefordert, die nach der Wertung in den zuschlagsfähigen Bereich gekommen sind.
a. Mindestens ein*e Fachberater*in „Coaching“, der/die die Coachings zur Vor-bereitung auf eine Führungsposition im Ausland (siehe Leistungsbeschreibung, Anlage 3a, Ziffer B.4) konzipiert und größtenteils durchführt, muss über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen, darüber hinaus über mind. fünf Jahre Erfahrung in der Konzeption und Durchführung individueller Coachings von Führungskräften. Dies umfasst die individuelle Entwicklung in Bezug auf Führungs-, Kooperations- und Kommunikationskompetenz sowie auf interkulturelle Kompetenz, Gleichstellungs- und Diversitätskompetenz.
b. Mindestens zwei Fachberater*innen „Eignungsdiagnostik“, die die psycho-logische Begleitung der Verfahren zur Einschätzung der Führungs- und Sozialkompetenz wahrnehmen, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffern B.2 und B.3), müssen über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen. Darüber hinaus müssen sie mind. drei Jahre Berufserfahrung in der Konzipierung und regelmäßigen Anwendung eignungsdiagnostischer Verfahren vorweisen; dabei müssen Diversität und unbewusste Wahrnehmungsverzerrungen explizit thematisiert worden sein.
c. Mindestens ein*e Fachberater*in „Konzeption“, der/die die konzeptionelle Beratung im Bereich der Personal- und Führungskräfteentwicklung sowie weiterer Querschnittsthemen wahrnimmt, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffer B.1), muss über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen, darüber hinaus über mind. drei Jahre Berufserfahrung in der Beratung zu Personal- und Führungskräfteentwicklung in der unmittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung. Diese Person/en kann/können identisch sein mit den in Ziffer b. genannten Fachberater*innen „Eignungsdiagnostik“, sofern auch die Mindestvorgaben von Ziffer B. erfüllt werden.
d. Mindestens ein*e Rollenspieler*in, der/die die Verhaltenssimulationen in den Verfahren zur Einschätzung der Sozial- und Führungskompetenz sowie innerhalb der Coachings zur Vorbereitung auf eine Führungsposition im Ausland, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffern B.3 und B.4) wahrnimmt. Er/sie muss über Berufserfahrung in mindestens 20 praxisnahen Gesprächssimulationen bei mindestens drei Auftraggeber*innen verfügen mit Fokus auf dem Verhalten in Führungs-, Konflikt- oder interkulturell herausfordernden Situationen.
Alle Fachberater*innen „Coaching“, „Eignungsdiagnostik“ und „Konzeption“ (a., b. und c.) müssen insgesamt in mindestens drei Fällen mit der deutschen Bundes- oder Landesverwaltung, davon in mindestens einem Fall einer obersten Bundesbehörde, als Auftraggeber*in zusammengearbeitet haben. Diese Zusammenarbeit muss nicht zwingend im Rahmen eines als Referenzauftrag benannten Auftragsverhältnisses stattgefunden haben. Darüber hinaus muss der Auftrag nicht für den derzeitigen Arbeitgeber durchgeführt worden sein.
Alle Fachberater*innen und Rollenspieler*innen (a., b., c. und d.) müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache auf sehr hohem Niveau verfügen, d. h. entweder Muttersprachler*in sein oder Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
+ 7 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Abteilung: Vergabekammern des Bundes
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammern des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch
auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am
Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
beim Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
hiervon unberührt. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2
und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann
einen Antrag auf Nachprüfung schriftlich bei der Vergabekammer stellen und
muss diesen dann unverzüglich im Umfang der §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Satz 2
GWB begründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB).
Nach Angaben des Bundeskartellamtes können alternativ Nachprüfungsanträge an
die Vergabekammern des Bundes per E-Mail mit qualifizierter elektronischer
Signatur an die E Mail Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de gerichtet werden.
Die Vergabekammern des Bundes sind darüber hinaus auch über das besondere
elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar: „Bundeskartellamt –
Vergabekammern des Bundes“. Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige
Sendungsgröße von 200 MB.
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren
Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. §
134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag
nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2
Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch
auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am
Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
beim Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
hiervon unberührt. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2
und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann
einen Antrag auf Nachprüfung schriftlich bei der Vergabekammer stellen und
muss diesen dann unverzüglich im Umfang der §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Satz 2
GWB begründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB).
Nach Angaben des Bundeskartellamtes können alternativ Nachprüfungsanträge an
die Vergabekammern des Bundes per E-Mail mit qualifizierter elektronischer
Signatur an die E Mail Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de gerichtet werden.
Die Vergabekammern des Bundes sind darüber hinaus auch über das besondere
elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar: „Bundeskartellamt –
Vergabekammern des Bundes“. Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige
Sendungsgröße von 200 MB.
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren
Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. §
134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag
nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2
Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 118-424989 (2026-06-19)