Der SWR beabsichtigt, die Typ- und Styleberatung für Moderator*innen des SWR Fernsehens extern zu vergeben. Die Typ- und Styleberatung dient dazu, im Rahmen eines vom SWR vorgegebenen jährlichen Budgets für die Bekleidung (max. 1.500 € brutto pro Moderator), jeweils diejenige Kleidung auszuwählen, die optimal zur Person, zur Studio-Deko, zum Konzept der Sendung und zum übergeordneten SWR Design passt. Das Styling der Moderation soll dabei aktuellen Trends am Markt und in der Mode folgen. So soll ein zeitgemäßer Auftritt des SWR Fernsehens gewährleistet und die jeweiligen Sendungen in ihrem Auftritt und ihrer Wirkung auf die Zuschauer bzw. die jeweilige Zielgruppe gestärkt werden. Schwankungen innerhalb des Stylings der Moderatoren des SWR Fernsehens sollen durch die Beratung reduziert und ein einheitlicher „Look and Feel“ bei den Zuschauern etabliert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Coaching
Kurze Beschreibung:
Der SWR beabsichtigt, die Typ- und Styleberatung für Moderator*innen des SWR Fernsehens extern zu vergeben. Die Typ- und Styleberatung dient dazu, im Rahmen eines vom SWR vorgegebenen jährlichen Budgets für die Bekleidung (max. 1.500 € brutto pro Moderator), jeweils diejenige Kleidung auszuwählen, die optimal zur Person, zur Studio-Deko, zum Konzept der Sendung und zum übergeordneten SWR Design passt. Das Styling der Moderation soll dabei aktuellen Trends am Markt und in der Mode folgen. So soll ein zeitgemäßer Auftritt des SWR Fernsehens gewährleistet und die jeweiligen Sendungen in ihrem Auftritt und ihrer Wirkung auf die Zuschauer bzw. die jeweilige Zielgruppe gestärkt werden. Schwankungen innerhalb des Stylings der Moderatoren des SWR Fernsehens sollen durch die Beratung reduziert und ein einheitlicher „Look and Feel“ bei den Zuschauern etabliert werden.
Der SWR beabsichtigt, die Typ- und Styleberatung für Moderator*innen des SWR Fernsehens extern zu vergeben. Die Typ- und Styleberatung dient dazu, im Rahmen eines vom SWR vorgegebenen jährlichen Budgets für die Bekleidung (max. 1.500 € brutto pro Moderator), jeweils diejenige Kleidung auszuwählen, die optimal zur Person, zur Studio-Deko, zum Konzept der Sendung und zum übergeordneten SWR Design passt. Das Styling der Moderation soll dabei aktuellen Trends am Markt und in der Mode folgen. So soll ein zeitgemäßer Auftritt des SWR Fernsehens gewährleistet und die jeweiligen Sendungen in ihrem Auftritt und ihrer Wirkung auf die Zuschauer bzw. die jeweilige Zielgruppe gestärkt werden. Schwankungen innerhalb des Stylings der Moderatoren des SWR Fernsehens sollen durch die Beratung reduziert und ein einheitlicher „Look and Feel“ bei den Zuschauern etabliert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Coaching📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zur Sicherstellung der Einhaltung der „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterzeichnet (in Textform) einreichen.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterzeichnet (in Textform) einreichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 309 244 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Typ- und Styleberatung dient dazu, im Rahmen eines vom SWR vorgegebenen jährlichen Budgets für die Bekleidung (max. 1.500 € brutto pro Moderator), jeweils diejenige Kleidung auszuwählen, die optimal zur Person, zur Studio-Deko, zum Konzept der Sendung und zum übergeordneten SWR Design passt.
Die Typ- und Styleberatung dient dazu, im Rahmen eines vom SWR vorgegebenen jährlichen Budgets für die Bekleidung (max. 1.500 € brutto pro Moderator), jeweils diejenige Kleidung auszuwählen, die optimal zur Person, zur Studio-Deko, zum Konzept der Sendung und zum übergeordneten SWR Design passt.
Das Styling der Moderation soll dabei aktuellen Trends am Markt und in der Mode folgen. So soll ein zeitgemäßer Auftritt des SWR Fernsehens gewährleistet und die jeweiligen Sendungen in ihrem Auftritt und ihrer Wirkung auf die Zuschauer bzw. die jeweilige Zielgruppe gestärkt werden. Schwankungen innerhalb des Stylings der Moderatoren des SWR Fernsehens sollen durch die Beratung reduziert und ein einheitlicher „Look and Feel“ bei den Zuschauern etabliert werden.
Das Styling der Moderation soll dabei aktuellen Trends am Markt und in der Mode folgen. So soll ein zeitgemäßer Auftritt des SWR Fernsehens gewährleistet und die jeweiligen Sendungen in ihrem Auftritt und ihrer Wirkung auf die Zuschauer bzw. die jeweilige Zielgruppe gestärkt werden. Schwankungen innerhalb des Stylings der Moderatoren des SWR Fernsehens sollen durch die Beratung reduziert und ein einheitlicher „Look and Feel“ bei den Zuschauern etabliert werden.
Im Fokus der Beratung stehen Formate, welche als prägende Sendungen innerhalb des SWR Fernsehens definiert wurden. Hierbei reicht das Spektrum von Nachrichten-, Service-, Magazin-, Talk-, Unterhaltung- bis hin zu Sportsendungen.
Die Anforderungen des Auftraggebers und die dementsprechend vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bündeln sich in voraussichtlich bis zu 45 Beratungen bzw. Stylings pro Jahr. Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen orientiert sich an dem hierfür zur Verfügung stehenden Budget und beläuft sich auf ca. 80.000 € brutto (reine Beratungsleistung inkl. Reisekosten, exkl. Kosten für die Bekleidung – diese werden separat abgerechnet). Daraus ermittelt sich ein geschätztes Gesamt-Auftragsvolumen in Höhe von ca. 320.000 € brutto über die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die optionale Höchstmenge für den Abruf aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung orientiert sich am genannten Budget und liegt maximal 15% darüber (= 368.000 € brutto). Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf eine Beauftragung im vollen Umfang, da sich das zur Verfügung stehenden Budget im Laufe des Vertrages ändern kann. Die angegebenen Summen dienen lediglich als Hinweis auf die maximale Auftragssumme pro Jahr, es wird keine Mindestabnahme garantiert.
Die Anforderungen des Auftraggebers und die dementsprechend vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bündeln sich in voraussichtlich bis zu 45 Beratungen bzw. Stylings pro Jahr. Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen orientiert sich an dem hierfür zur Verfügung stehenden Budget und beläuft sich auf ca. 80.000 € brutto (reine Beratungsleistung inkl. Reisekosten, exkl. Kosten für die Bekleidung – diese werden separat abgerechnet). Daraus ermittelt sich ein geschätztes Gesamt-Auftragsvolumen in Höhe von ca. 320.000 € brutto über die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die optionale Höchstmenge für den Abruf aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung orientiert sich am genannten Budget und liegt maximal 15% darüber (= 368.000 € brutto). Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf eine Beauftragung im vollen Umfang, da sich das zur Verfügung stehenden Budget im Laufe des Vertrages ändern kann. Die angegebenen Summen dienen lediglich als Hinweis auf die maximale Auftragssumme pro Jahr, es wird keine Mindestabnahme garantiert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 309 244 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
2x Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit: 48 Monate)
Beschreibung der Optionen:
2x Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit: 48 Monate)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SWR-Funkhaus in Stuttgart, Baden-Baden oder Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung im Bewerbungsbogen abzugeben. (A1)
- Aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis der gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)
- Aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis der gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)
- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (A3.1) mit mindestens folgenden Deckungssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (reine Beratungsleistung, ohne Umsätze für die Bekleidung, inkl. Reisekosten) in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
- Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
- Bewertung der Bonität (B3.2) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse I
Mindeststandards:
- Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (A3.1) mit mindestens folgenden Deckungssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden.
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (reine Beratungsleistung, ohne Umsätze für die Bekleidung, inkl. Reisekosten) in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweis von zwei Referenzen aus dem Bereich Film und Fernsehen (A4.1) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre:
Für jede Referenz ist dabei zwingend anzugeben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner des Referenzgebers, Branchenzugehörigkeit)
• Auftragszeitraum (von – bis)
• Auftragsvolumen (brutto, in €)
• Detaillierte Beschreibung der für den Referenzgeber erbrachten Leistung
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
Zusätzlich zu den Angaben im Referenz-Template ist je Referenz eine Case Study mit Screenshots/Bildern (im PDF-Format, max. 2 Seiten) beizufügen.
- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1):
Jede Referenz wird hinsichtlich der möglichst guten Passung auf die ausgeschriebene Leistung nach den folgenden Kriterien bewertet:
A) Es handelt sich nicht um eine einmalige Beauftragung, sondern um eine Zusammenarbeit über mehrere Projekte bzw. einen längeren Zeitraum.
B) Das Auftragsvolumen der Referenz liegt bei mindestens 15.000 € brutto.
C) Die erbrachte Leistung ist mit unseren Anforderungen in weiten Teilen vergleichbar.
D) Die Referenz wurde im Umfeld von Aktualität/Magazin erbracht.
E) Teil der Referenzleistung ist die Ausstattung eines diversen Moderationscasts.
Es sind insgesamt zwei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln mit max. 30 Punkten nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet werden (max. 60 Punkte insgesamt):
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es werden weniger als 3 Kriterien erfüllt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es werden 3 Kriterien erfüllt.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es werden 4 Kriterien erfüllt.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es werden alle 5 Kriterien erfüllt.
In einem separat beizulegenden Dokument inkl. Lebenslauf (im PDF-Format, max. 3 Seiten) ist der berufliche Werdegang / die Berufserfahrung, die angebotenen Tätigkeitsgebiete / Aufgabenfelder und die hierzu erworbenen Qualifikationen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person zu beschreiben. Es können hierbei max. 30 Punkte erzielt werden, die wie folgt vergeben werden:
In einem separat beizulegenden Dokument inkl. Lebenslauf (im PDF-Format, max. 3 Seiten) ist der berufliche Werdegang / die Berufserfahrung, die angebotenen Tätigkeitsgebiete / Aufgabenfelder und die hierzu erworbenen Qualifikationen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person zu beschreiben. Es können hierbei max. 30 Punkte erzielt werden, die wie folgt vergeben werden:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es liegt keine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf in der geforderten Form vor.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor. Daraus geht hervor, dass die erworbenen Qualifikationen und die vorhandene Erfahrung ausreichen, um die Leistung wie gefordert zu erbringen.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor. Daraus geht hervor, dass die erworbenen Qualifikationen und die vorhandene Erfahrung ausreichen, um die Leistung wie gefordert zu erbringen.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor. Der Bewerber hat langjährige Erfahrung im Bereich Film und Fernsehen und eine Vielzahl verschiedener Fernsehformate beraten und gestylt. Die erworbenen Qualifikationen und die vorhandene Erfahrung des Bewerbers stimmen in besonderem Maße mit der geforderten Leistung überein und lassen keinen Zweifel daran, dass die Leistung zur höchsten Zufriedenheit erbracht werden kann.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor. Der Bewerber hat langjährige Erfahrung im Bereich Film und Fernsehen und eine Vielzahl verschiedener Fernsehformate beraten und gestylt. Die erworbenen Qualifikationen und die vorhandene Erfahrung des Bewerbers stimmen in besonderem Maße mit der geforderten Leistung überein und lassen keinen Zweifel daran, dass die Leistung zur höchsten Zufriedenheit erbracht werden kann.
Mindeststandards:
- Nachweis von zwei Referenzen aus dem Bereich Film und Fernsehen (A4.1) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre:
Für jede Referenz ist dabei zwingend anzugeben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner des Referenzgebers, Branchenzugehörigkeit)
• Auftragszeitraum (von – bis)
• Auftragsvolumen (brutto, in €)
• Detaillierte Beschreibung der für den Referenzgeber erbrachten Leistung
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
Zusätzlich zu den Angaben im Referenz-Template ist je Referenz eine Case Study mit Screenshots/Bildern (im PDF-Format, max. 2 Seiten) beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG):
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene Unterauftragnehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene Unterauftragnehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen stellt der Auftraggeber fest, welche Bewerber den Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechen. Bewerber, die alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllen und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 60 Punkten erzielen, gelten als geeignet. Sollten nach durchgeführter Eignungsprüfung mehr als drei geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden aus diesen die drei Bewerber ausgewählt, die der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben. Sollten mehr als drei Bewerber der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben, zählt die höchste erreichte Punktzahl im Bereich der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit. Sollten immer noch mehr als drei Bewerber auf dem gleichen Rang stehen, entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen stellt der Auftraggeber fest, welche Bewerber den Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechen. Bewerber, die alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllen und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 60 Punkten erzielen, gelten als geeignet. Sollten nach durchgeführter Eignungsprüfung mehr als drei geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden aus diesen die drei Bewerber ausgewählt, die der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben. Sollten mehr als drei Bewerber der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben, zählt die höchste erreichte Punktzahl im Bereich der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit. Sollten immer noch mehr als drei Bewerber auf dem gleichen Rang stehen, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-10-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-02-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der oben genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 173-543219 (2023-09-04)