Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas. Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN. Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht. Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag. Zielsetzung Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere: - den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen), - den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen, - die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst, - die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung, - die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement, - einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG). Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033
Referenznummer: 23/RV 2027
Kurze Beschreibung:
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas.
Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN.
Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht.
Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag.
Zielsetzung
Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere:
- den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen),
- den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen,
- die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst,
- die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung,
- die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement,
- einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG).
Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas.
Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN.
Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht.
Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag.
Zielsetzung
Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere:
- den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen),
- den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen,
- die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst,
- die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung,
- die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement,
- einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG).
Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.
Gegenstand, Leistungsebenen und Abruf
Grundprinzip und Einzelabrufe
Der Rahmenvertrag bildet die vertragliche Grundlage für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf einzelner Leistungen (Teil A Ziffer 1). Abgerufen werden Leistungen nach Maßgabe der Teil B Ziffern 1.2 und 1.3; die Abrechnungseinheiten und Einheitspreise ergeben sich aus dem Kalkulationsblatt (Anlage 3).
Der AN stellt qualifiziertes und in die Liegenschaften eingewiesenes Personal sowie die definierten Sicherheitsdienstleistungen auf Abrufbasis bereit. Die AG bestimmen den konkreten Leistungsumfang (Anzahl der Stunden, Qualifikationsniveau, Einsatzzeiten, Einsatzorte, Schwerpunkttätigkeiten) bedarfsgerecht und ruft die Leistungen über Einzelabrufe oder vereinbarte Einsatzpläne ab. Der AN stellt sicher, dass stets ausreichend qualifiziertes, ortskundiges Personal verfügbar ist, um auch kurzfristige und variable Bedarfe zuverlässig abzudecken.
Diese Vertragsgestaltung trägt der dynamischen Entwicklung des Standorts Rechnung: Umfang, Zeitpunkte und Schwerpunkte der abzurufenden Leistungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern - insbesondere durch den Baufortschritt auf der FAIR-Anlage, noch ausstehende Vorgaben aus der Baugenehmigung, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung. Auch weitere, heute noch nicht absehbare sicherheitsrelevante Entwicklungen können im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten und Bandbreiten berücksichtigt werden.
Leistungsebenen
Die Leistungen dieses Rahmenvertrags gliedern sich in drei Ebenen. Die Zuordnung bestimmt, wie eine Leistung abgerufen wird; sie ändert weder die Vergütungssystematik nach Teil A Ziffer 8 noch begründet sie eine Abnahmeverpflichtung der AG.
Regel- und Vertretungsleistung: der derzeit bekannte, voraussichtlich dauerhaft fortbestehende Leistungsumfang. Hierzu gehören der Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb (Regelleistung, Ziffer 4.2) sowie der vertretungsweise Empfangs- und Servicedienst am KBW (Vertretungsleistung, Ziffer 4.3). Sie werden laufend abgerufen.
Bedarfsleistungen: Leistungen, für deren Erbringung zusätzliches Personal über die Regel- und Vertretungsleistung hinaus erforderlich ist. Sie werden je nach Vorlauf als planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2) nach Maßgabe der Ziffer 1.3 abgerufen; der Katalog möglicher Tätigkeiten (Ziffer 4.4.3) ist nicht abschließend.
Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung (Ziffer 4.5): die laufende sicherheitsfachliche Beratung ist mit den Einheitspreisen abgegolten; die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen wird gesondert abgerufen. Sämtliche Abrufe erfolgen ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste (ZDI) in Textform; ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht.
Abrufverfahren und Reaktionszeiten
Kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3).
Planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an.
Form des Einzelabrufs: Einzelabrufe erfolgen in Textform und benennen mindestens die Leistungsart, das Personalprofil, die Anzahl der Kräfte, den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende sowie eine fortlaufende Abrufnummer. In dringenden Fällen kann der Abruf mündlich erfolgen; er ist unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, in Textform nachzuholen.
Je abgerufener Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung (Ziffer 4.4) werden mindestens vier Stunden vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer geringer ist. Dies gilt nicht für Einsätze, die sich unmittelbar an eine ohnehin geleistete Schicht derselben Kraft anschließen.
Die AG können einen bestätigten Einzelabruf bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ohne Kostenfolge absagen. Bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet; erfolgt die Absage nach Dienstantritt, werden die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer, vergütet. Absagen bedürfen der Textform.
Flexibilität und Leistungsänderungen
Der AN muss - insbesondere über die nach Teil A Ziffer 5 Nr. 11 verbindlichen Konzepte - sicherstellen, dass er auf folgende dynamische Entwicklungen flexibel reagieren kann:
- FAIR-Baustellenentwicklung und sukzessive Gebäudeübernahmen durch die GSI (2026-2029 und darüber hinaus),
- die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung mit entsprechend intensiveren Monitoring-Aufgaben,
- Ausweitung der drohnengestützten Überwachung nach Ziffer 4.2.6,
- Änderungen durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder neue Vorgaben aus der Baugenehmigung.
Anpassungen innerhalb des in Teil B beschriebenen Leistungsspektrums und innerhalb des Höchstwerts nach Teil A Ziffer 1 sind Ausführung dieses Rahmenvertrags und keine Änderung des Auftrags. Sie sind über den Abrufmechanismus und die Werkschutzanweisung abbildbar. Leistungen, die nach Art über das beschriebene Leistungsspektrum hinausgehen, sowie Abrufe nach Erreichen des Höchstwerts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; über ihre Beauftragung entscheiden die AG gesondert.
Zusatz- und Sonderleistungen
Über die Grundbesetzung hinaus können jederzeit zusätzliche qualifizierte Kräfte für Stunden, Tage oder längere Zeiträume abgerufen werden (z. B. bei Bauphasen, Veranstaltungen, Umsetzung des Perimeterschutzes, verstärkter Videoüberwachung oder zur Vertretung am KBW-Empfang nach Ziffer 4.3).
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung
Grundprinzip und Einzelabrufe
Der Rahmenvertrag bildet die vertragliche Grundlage für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf einzelner Leistungen (Teil A Ziffer 1). Abgerufen werden Leistungen nach Maßgabe der Teil B Ziffern 1.2 und 1.3; die Abrechnungseinheiten und Einheitspreise ergeben sich aus dem Kalkulationsblatt (Anlage 3).
Der AN stellt qualifiziertes und in die Liegenschaften eingewiesenes Personal sowie die definierten Sicherheitsdienstleistungen auf Abrufbasis bereit. Die AG bestimmen den konkreten Leistungsumfang (Anzahl der Stunden, Qualifikationsniveau, Einsatzzeiten, Einsatzorte, Schwerpunkttätigkeiten) bedarfsgerecht und ruft die Leistungen über Einzelabrufe oder vereinbarte Einsatzpläne ab. Der AN stellt sicher, dass stets ausreichend qualifiziertes, ortskundiges Personal verfügbar ist, um auch kurzfristige und variable Bedarfe zuverlässig abzudecken.
Diese Vertragsgestaltung trägt der dynamischen Entwicklung des Standorts Rechnung: Umfang, Zeitpunkte und Schwerpunkte der abzurufenden Leistungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern - insbesondere durch den Baufortschritt auf der FAIR-Anlage, noch ausstehende Vorgaben aus der Baugenehmigung, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung. Auch weitere, heute noch nicht absehbare sicherheitsrelevante Entwicklungen können im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten und Bandbreiten berücksichtigt werden.
Leistungsebenen
Die Leistungen dieses Rahmenvertrags gliedern sich in drei Ebenen. Die Zuordnung bestimmt, wie eine Leistung abgerufen wird; sie ändert weder die Vergütungssystematik nach Teil A Ziffer 8 noch begründet sie eine Abnahmeverpflichtung der AG.
Regel- und Vertretungsleistung: der derzeit bekannte, voraussichtlich dauerhaft fortbestehende Leistungsumfang. Hierzu gehören der Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb (Regelleistung, Ziffer 4.2) sowie der vertretungsweise Empfangs- und Servicedienst am KBW (Vertretungsleistung, Ziffer 4.3). Sie werden laufend abgerufen.
Bedarfsleistungen: Leistungen, für deren Erbringung zusätzliches Personal über die Regel- und Vertretungsleistung hinaus erforderlich ist. Sie werden je nach Vorlauf als planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2) nach Maßgabe der Ziffer 1.3 abgerufen; der Katalog möglicher Tätigkeiten (Ziffer 4.4.3) ist nicht abschließend.
Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung (Ziffer 4.5): die laufende sicherheitsfachliche Beratung ist mit den Einheitspreisen abgegolten; die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen wird gesondert abgerufen. Sämtliche Abrufe erfolgen ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste (ZDI) in Textform; ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht.
Abrufverfahren und Reaktionszeiten
Kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3).
Planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an.
Form des Einzelabrufs: Einzelabrufe erfolgen in Textform und benennen mindestens die Leistungsart, das Personalprofil, die Anzahl der Kräfte, den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende sowie eine fortlaufende Abrufnummer. In dringenden Fällen kann der Abruf mündlich erfolgen; er ist unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, in Textform nachzuholen.
Je abgerufener Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung (Ziffer 4.4) werden mindestens vier Stunden vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer geringer ist. Dies gilt nicht für Einsätze, die sich unmittelbar an eine ohnehin geleistete Schicht derselben Kraft anschließen.
Die AG können einen bestätigten Einzelabruf bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ohne Kostenfolge absagen. Bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet; erfolgt die Absage nach Dienstantritt, werden die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer, vergütet. Absagen bedürfen der Textform.
Flexibilität und Leistungsänderungen
Der AN muss - insbesondere über die nach Teil A Ziffer 5 Nr. 11 verbindlichen Konzepte - sicherstellen, dass er auf folgende dynamische Entwicklungen flexibel reagieren kann:
- FAIR-Baustellenentwicklung und sukzessive Gebäudeübernahmen durch die GSI (2026-2029 und darüber hinaus),
- die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung mit entsprechend intensiveren Monitoring-Aufgaben,
- Ausweitung der drohnengestützten Überwachung nach Ziffer 4.2.6,
- Änderungen durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder neue Vorgaben aus der Baugenehmigung.
Anpassungen innerhalb des in Teil B beschriebenen Leistungsspektrums und innerhalb des Höchstwerts nach Teil A Ziffer 1 sind Ausführung dieses Rahmenvertrags und keine Änderung des Auftrags. Sie sind über den Abrufmechanismus und die Werkschutzanweisung abbildbar. Leistungen, die nach Art über das beschriebene Leistungsspektrum hinausgehen, sowie Abrufe nach Erreichen des Höchstwerts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; über ihre Beauftragung entscheiden die AG gesondert.
Zusatz- und Sonderleistungen
Über die Grundbesetzung hinaus können jederzeit zusätzliche qualifizierte Kräfte für Stunden, Tage oder längere Zeiträume abgerufen werden (z. B. bei Bauphasen, Veranstaltungen, Umsetzung des Perimeterschutzes, verstärkter Videoüberwachung oder zur Vertretung am KBW-Empfang nach Ziffer 4.3).
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Der AN wirkt an den Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen der AG mit. Hierzu gehören insbesondere ein sparsamer Umgang mit Energie und Betriebsmitteln, eine vorausschauende und kraftstoffsparende Fahrweise des Streifenfahrzeugs sowie das Vermeiden unnötiger Fahrten, die Abfalltrennung nach den Vorgaben der AG und das Melden erkannter Energieverluste (z. B. offene Fenster und Türen, unnötig eingeschaltete Beleuchtung) im Rahmen der Kontrollgänge
Der AN wirkt an den Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen der AG mit. Hierzu gehören insbesondere ein sparsamer Umgang mit Energie und Betriebsmitteln, eine vorausschauende und kraftstoffsparende Fahrweise des Streifenfahrzeugs sowie das Vermeiden unnötiger Fahrten, die Abfalltrennung nach den Vorgaben der AG und das Melden erkannter Energieverluste (z. B. offene Fenster und Türen, unnötig eingeschaltete Beleuchtung) im Rahmen der Kontrollgänge
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GSI-Campus
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Stadt: Darmstadt
Postanschrift: Planckstr. 1
Messeler Parkstraße 121
Messeler Parkstraße 136
Borsigstraße 9-11
Stadt: Darmsatdt
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 5
Postleitzahl: 64331
Stadt: Weiterstadt
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 29-31
Postleitzahl: 64319
Stadt: Pfungstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2027-04-01 📅
Datum des Endes: 2033-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Spätestens zum 01.04.2033 wird dieser Vertrag erneut ausgeschrieben.
Voraussichtliche Veröffentlichung dazu Ende 3. Quartal 2033.
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Leistungszeit beginnt am 01.04.2027 um 06:00 Uhr und endet am 01.04.2030 um 06:.00 Uhr (Grundlaufzeit drei Jahre). Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Rahmenvertrag endet zudem automatisch, wenn der Höchstwert (Ziffer 1 Nr. 3) erreicht ist.
Die AG sind einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag dreimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern
(Optionen; Laufzeitmodell 3+1+1+1).
Die Ausübung der jeweiligen Option ist dem AN spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform zu erklären; der AN erklärt bereits jetzt seine Zustimmung.
Der Vertrag endet spätestens am 01.04.2033 um 06.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Leistungszeit beginnt am 01.04.2027 um 06:00 Uhr und endet am 01.04.2030 um 06:.00 Uhr (Grundlaufzeit drei Jahre). Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Rahmenvertrag endet zudem automatisch, wenn der Höchstwert (Ziffer 1 Nr. 3) erreicht ist.
Die AG sind einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag dreimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern
(Optionen; Laufzeitmodell 3+1+1+1).
Die Ausübung der jeweiligen Option ist dem AN spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform zu erklären; der AN erklärt bereits jetzt seine Zustimmung.
Der Vertrag endet spätestens am 01.04.2033 um 06.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Der Werkschutz ist hier kein austauschbarer Standardwachdienst. Er ist integraler Bestandteil des Betriebs eines Forschungsstandorts mit Beschleunigeranlagen, radiologischen und chemischen Gefährdungen, Ammoniak-Kühlanlage, Hochspannung, laufendem Großbau FAIR und hohem Besucher-/Gastwissenschaftleraufkommen.
Daraus folgen auftragsspezifische Umstände, die eine Amortisation und einen sicheren Regelbetrieb innerhalb von vier Jahren nicht wirtschaftlich und betrieblich vertretbar machen.
a) Dynamischer, über 2029 hinausreichender Standort
Der Rahmenvertrag ist gerade deshalb als Abrufvertrag ohne Mindestabnahme gestaltet, weil der Bedarf nicht feststeht:
- FAIR-Baufortschritt und sukzessive Gebäudeübernahmen 2026-2029 und danach,
- noch nicht entschiedener Perimeterschutz und mögliche Ausweitung der Videoüberwachung,
- drohnengestützte Überwachung,
- Wegfall Borsigstraße voraussichtlich Mitte 2027, mögliche weitere Mietobjekte.
Ein vierjähriger Schnitt läge mitten in der betrieblichen Konsolidierung von FAIR. Ein sechsjähriger Rahmen (mit Abrufsteuerung und Höchstwert) bildet genau dieses Zeitfenster ab, ohne den Auftrag festzuschreiben.
b) Kontinuität als Sicherheitsziel, nicht als Komfort
Werkschutz an diesem Standort ist Teil der Gefahrenabwehr (Personen, kritische Infrastruktur, Informationen, geordneter Zutritt). Orts- und Anlagenkenntnis, eingespielte Meldeketten zur Hauptpforte und stabile Stammbesetzung sind Leistungsbestandteil (Teil B Ziff. 5.5).
Häufige Anbieterwechsel sind hier kein Gewinn an Wettbewerb, sondern ein Betriebs- und Sicherheitsrisiko. Der Wettbewerb wird durch die Ausschreibung selbst, den Höchstwert, die Probezeit, das Malussystem und die Kündigungsrechte gesichert.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Der Werkschutz ist hier kein austauschbarer Standardwachdienst. Er ist integraler Bestandteil des Betriebs eines Forschungsstandorts mit Beschleunigeranlagen, radiologischen und chemischen Gefährdungen, Ammoniak-Kühlanlage, Hochspannung, laufendem Großbau FAIR und hohem Besucher-/Gastwissenschaftleraufkommen.
Daraus folgen auftragsspezifische Umstände, die eine Amortisation und einen sicheren Regelbetrieb innerhalb von vier Jahren nicht wirtschaftlich und betrieblich vertretbar machen.
a) Dynamischer, über 2029 hinausreichender Standort
Der Rahmenvertrag ist gerade deshalb als Abrufvertrag ohne Mindestabnahme gestaltet, weil der Bedarf nicht feststeht:
- FAIR-Baufortschritt und sukzessive Gebäudeübernahmen 2026-2029 und danach,
- noch nicht entschiedener Perimeterschutz und mögliche Ausweitung der Videoüberwachung,
- drohnengestützte Überwachung,
- Wegfall Borsigstraße voraussichtlich Mitte 2027, mögliche weitere Mietobjekte.
Ein vierjähriger Schnitt läge mitten in der betrieblichen Konsolidierung von FAIR. Ein sechsjähriger Rahmen (mit Abrufsteuerung und Höchstwert) bildet genau dieses Zeitfenster ab, ohne den Auftrag festzuschreiben.
b) Kontinuität als Sicherheitsziel, nicht als Komfort
Werkschutz an diesem Standort ist Teil der Gefahrenabwehr (Personen, kritische Infrastruktur, Informationen, geordneter Zutritt). Orts- und Anlagenkenntnis, eingespielte Meldeketten zur Hauptpforte und stabile Stammbesetzung sind Leistungsbestandteil (Teil B Ziff. 5.5).
Häufige Anbieterwechsel sind hier kein Gewinn an Wettbewerb, sondern ein Betriebs- und Sicherheitsrisiko. Der Wettbewerb wird durch die Ausschreibung selbst, den Höchstwert, die Probezeit, das Malussystem und die Kündigungsrechte gesichert.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-02 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
GSI behält sich eine Nachforderung von Unterlagen vor.
Die Vertragsspartner können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden nicht bezuschlagt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
5.000.000,00 Euro für Personenschäden,
1.000.000,00 Euro für Sachschäden,
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
500.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden und
500.000,00 Euro für Schlüsselverlust
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
5.000.000,00 Euro für Personenschäden,
1.000.000,00 Euro für Sachschäden,
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
500.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden und
500.000,00 Euro für Schlüsselverlust
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit vorzulegen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.6 Eigenerklärung ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm von akkreditierten Stellen zertifiziert)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.6 Eigenerklärung ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm von akkreditierten Stellen zertifiziert)
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx"
Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.
Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht, anzugeben.
a) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr.
b) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamtfläche.
c) Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst.
d) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
e) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx"
Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.
Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht, anzugeben.
a) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr.
b) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamtfläche.
c) Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst.
d) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
e) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx"
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx"
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
1.4 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.4 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abrufverfahren und Reaktionszeiten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
- Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2):
- Planbare Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.1):
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abrufverfahren und Reaktionszeiten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.8 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Sicherheits-, Kommunikations-, und Meldetechnik & Dokumentation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Regelleistung - Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst (24/7) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
1.11 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Qualitätsmanagement und Leistungsqualität - Leistungsbeschreibung Ziffer 6.1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Der AN betreibt ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig dokumentiert), das die Leistungen dieser Leistungsbeschreibung abdeckt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.11 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Qualitätsmanagement und Leistungsqualität - Leistungsbeschreibung Ziffer 6.1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Der AN betreibt ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig dokumentiert), das die Leistungen dieser Leistungsbeschreibung abdeckt.
DIN 77200-1 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anforderung zu Zertifikaten aus Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Abrufverfahren und Reaktionszeiten - Bestätgung durch Einreichung "3 Eignung TEIL 1.docx"
- Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2):
Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor.
Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3).
- Planbare Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.1):
Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Abrufverfahren und Reaktionszeiten - Bestätgung durch Einreichung "3 Eignung TEIL 1.docx"
- Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2):
Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor.
Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3).
- Planbare Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.1):
Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an.
Anforderung aus Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" - Bestätgung durch Einreichung "3 Eignung TEIL 1.docx"
hier 1.8 und 1.9
1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen - - Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2):
Die Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals sind durchgehend sicherzustellen.
LV Ziffer 5.2.1 enthält die allgemeinen Anforderungen, die für alle Sicherheits- und Servicekräfte gelten;
LV Ziffern 5.2.2 bis 5.2.6 enthalten die zusätzlichen profilbezogenen Anforderungen je Personalprofil.
Das eingesetzte Personal muss über ausgeprägtes technisches Verständnis verfügen, um sicherheitstechnische Einrichtungen (Gebäudeleittechnik, Gefahrmeldeanlagen, Videoüberwachung) bedienen und beobachten zu können; in Störfällen müssen Handlungsmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt werden können.
Ergänzend gelten die Anforderungen der DIN 77200-1 (oder vergleichbar) als Mindestanforderungen (Teil A Ziffer 5).
- Allgemeine Anforderungen an alle Sicherheits- und Servicekräfte (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.1):
Zuverlässigkeit und Registrierung - Freigabe im Bewacherregister (§ 16 BewachV) vor Ersteinsatz,
- beim erstmaligen Einsatz und nach Aufforderung: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate),
- jährliche Eigenerklärungen zum Datenschutz und zur Nichtmitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Format der AG).
- Schulungsplan pro auftragsausführende Person
Erste Hilfe und Brandschutz
- Ersthelferausbildung mit regelmäßiger Auffrischung (max. 2-jährig) gemäß DGUV Vorschrift 1, einschließlich AED gemäß DGUV Information 204-010,
- Brandschutzhelferausbildung (oder gleichwertig) mit regelmäßiger Auffrischung (max. 4-jährig) gemäß DGUV Information 205-023.
Einweisungen und Ortskenntnis
- jährliche Ein- und Unterweisung in die Werkschutzanweisung der AG sowie in die Dienstanweisungen,
- Kenntnis der standortspezifischen Gefahren (Hochspannung, Chemikalien, radioaktive Stoffe, Druckgasflaschen, Ammoniak-Kühlanlage etc.) nach Unterweisung,
- Ortskenntnis der zu betreuenden Liegenschaften nach Einarbeitung.
IT und Kommunikation
- PC-Grundkenntnisse und Standardsoftware sowie Interesse an den bei den AG eingesetzten IT-Programmen und die Bereitschaft, sich in diese einzuarbeiten,
- sichere Bedienung der Kommunikations- und Gefahrmeldetechnik nach Einweisung,
- Anwendung des elektronischen Wachbuchs und des Wächterkontrollsystems nach Schulung.
Persönliche Anforderungen
- zuverlässig, verschwiegen, vertrauenswürdig; teamfähig, repräsentativer und geübter Umgang mit Menschen,
- sicheres, höfliches und verbindliches Auftreten; deeskalierende Konfliktkommunikation,
- körperlich geeignete Verfassung (u. a. Transport des Notfallrucksacks); Nachtdiensttauglichkeit,
- Erkennen von Risiken und Gefahren sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln.
- erkennbares Interesse am Objekt und an der Sicherheitsorganisation des AG sowie die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an der kontinuierlichen Verbesserung mitzuwirken.
- Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.4):
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder gleichwertiger Abschluss; mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B; arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger mit jährlicher Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter; Befähigung zur Aufzugsbefreiung nach Unterweisung; Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung.
- Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.5):
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) oder gleichwertiger Nachweis,
- mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B (Führen des Streifenfahrzeugs),
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; jährliche Unterweisung Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung).
- Zusätzliche Anforderungen - Empfangskraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.6):
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung (z. B. Hotelfach, Portier, Sekretariat),
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Abschluss GSSK (IHK).
- Erfahrung in der Postbearbeitung, im Besucher- und Telefonmanagement sowie in der Raumbuchung ist wünschenswert; sie ist für die vertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben des KBW-Empfangs und der Poststelle nach Ziffer 4.3 erforderlich und wird andernfalls in der Implementierungsphase vermittelt.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- sichere MS-Office-Kenntnisse und Bedienung der Empfangs- und Kommunikationstechnik,
- Erfahrung im Besucher- und Telefonmanagement.
Auftreten - repräsentatives, freundliches und strukturiertes Auftreten; ausgeprägte Service- und Dienstleistungsorientierung,
- Organisationsgeschick, auch bei hohem Besucheraufkommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen - - Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2):
Die Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals sind durchgehend sicherzustellen.
LV Ziffer 5.2.1 enthält die allgemeinen Anforderungen, die für alle Sicherheits- und Servicekräfte gelten;
LV Ziffern 5.2.2 bis 5.2.6 enthalten die zusätzlichen profilbezogenen Anforderungen je Personalprofil.
Das eingesetzte Personal muss über ausgeprägtes technisches Verständnis verfügen, um sicherheitstechnische Einrichtungen (Gebäudeleittechnik, Gefahrmeldeanlagen, Videoüberwachung) bedienen und beobachten zu können; in Störfällen müssen Handlungsmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt werden können.
Ergänzend gelten die Anforderungen der DIN 77200-1 (oder vergleichbar) als Mindestanforderungen (Teil A Ziffer 5).
- Allgemeine Anforderungen an alle Sicherheits- und Servicekräfte (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.1):
Zuverlässigkeit und Registrierung - Freigabe im Bewacherregister (§ 16 BewachV) vor Ersteinsatz,
- beim erstmaligen Einsatz und nach Aufforderung: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate),
- jährliche Eigenerklärungen zum Datenschutz und zur Nichtmitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Format der AG).
- Schulungsplan pro auftragsausführende Person
Erste Hilfe und Brandschutz
- Ersthelferausbildung mit regelmäßiger Auffrischung (max. 2-jährig) gemäß DGUV Vorschrift 1, einschließlich AED gemäß DGUV Information 204-010,
- Brandschutzhelferausbildung (oder gleichwertig) mit regelmäßiger Auffrischung (max. 4-jährig) gemäß DGUV Information 205-023.
Einweisungen und Ortskenntnis
- jährliche Ein- und Unterweisung in die Werkschutzanweisung der AG sowie in die Dienstanweisungen,
- Kenntnis der standortspezifischen Gefahren (Hochspannung, Chemikalien, radioaktive Stoffe, Druckgasflaschen, Ammoniak-Kühlanlage etc.) nach Unterweisung,
- Ortskenntnis der zu betreuenden Liegenschaften nach Einarbeitung.
IT und Kommunikation
- PC-Grundkenntnisse und Standardsoftware sowie Interesse an den bei den AG eingesetzten IT-Programmen und die Bereitschaft, sich in diese einzuarbeiten,
- sichere Bedienung der Kommunikations- und Gefahrmeldetechnik nach Einweisung,
- Anwendung des elektronischen Wachbuchs und des Wächterkontrollsystems nach Schulung.
Persönliche Anforderungen
- zuverlässig, verschwiegen, vertrauenswürdig; teamfähig, repräsentativer und geübter Umgang mit Menschen,
- sicheres, höfliches und verbindliches Auftreten; deeskalierende Konfliktkommunikation,
- körperlich geeignete Verfassung (u. a. Transport des Notfallrucksacks); Nachtdiensttauglichkeit,
- Erkennen von Risiken und Gefahren sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln.
- erkennbares Interesse am Objekt und an der Sicherheitsorganisation des AG sowie die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an der kontinuierlichen Verbesserung mitzuwirken.
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder gleichwertiger Abschluss; mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B; arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger mit jährlicher Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter; Befähigung zur Aufzugsbefreiung nach Unterweisung; Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung.
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) oder gleichwertiger Nachweis,
- mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B (Führen des Streifenfahrzeugs),
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; jährliche Unterweisung Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung).
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung (z. B. Hotelfach, Portier, Sekretariat),
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Abschluss GSSK (IHK).
- Erfahrung in der Postbearbeitung, im Besucher- und Telefonmanagement sowie in der Raumbuchung ist wünschenswert; sie ist für die vertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben des KBW-Empfangs und der Poststelle nach Ziffer 4.3 erforderlich und wird andernfalls in der Implementierungsphase vermittelt.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- sichere MS-Office-Kenntnisse und Bedienung der Empfangs- und Kommunikationstechnik,
- Erfahrung im Besucher- und Telefonmanagement.
Auftreten - repräsentatives, freundliches und strukturiertes Auftreten; ausgeprägte Service- und Dienstleistungsorientierung,
- Organisationsgeschick, auch bei hohem Besucheraufkommen.
Angaben aus "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx" - Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.
Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht, anzugeben.
a) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr.
b) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamtfläche.
c) Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst.
d) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
e) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben aus "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx" - Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.
Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht, anzugeben.
a) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr.
b) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamtfläche.
c) Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst.
d) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
e) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Formblätter+spez.Anford enthalten im Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" und "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben +Referenzen.docx"
1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
1.2 Eigenerklärung MiLoG
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht
1.4 Weitere Angaben zum Bieter
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014
1.6 Eigenerklärung ISO 9001
1.7-1.11 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Abrufverfahren und Reaktionszeiten
- Sicherheits-, Kommunikations-, und Meldetechnik & Dokumentation
- Regelleistung - Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst (24/7)
- Personal- und Leistungsanforderungen
- Qualitätsmanagement und Leist
Außerdem muss eingereicht werden
- 3a ggf. Verfügbarkeitserklärung UA + Bietergemeinschaft
- 4 Angebotsformblatt
- 4a Kalkulationsblatt
- 5 Konzeptionelle Angaben des Bieters
- 6 AVV
- DIN 77200-1 oder vergleichbar
- Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung und Schichtleitung
- Erläuterungen zum Angebot
Alle Formblätter+spez.Anford enthalten im Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" und "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben +Referenzen.docx"
1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
1.2 Eigenerklärung MiLoG
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht
1.4 Weitere Angaben zum Bieter
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014
1.6 Eigenerklärung ISO 9001
1.7-1.11 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Abrufverfahren und Reaktionszeiten
- Sicherheits-, Kommunikations-, und Meldetechnik & Dokumentation
- Regelleistung - Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst (24/7)
- Personal- und Leistungsanforderungen
- Qualitätsmanagement und Leist
Außerdem muss eingereicht werden
- 3a ggf. Verfügbarkeitserklärung UA + Bietergemeinschaft
- 4 Angebotsformblatt
- 4a Kalkulationsblatt
- 5 Konzeptionelle Angaben des Bieters
- 6 AVV
- DIN 77200-1 oder vergleichbar
- Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung und Schichtleitung
- Erläuterungen zum Angebot
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEDY6JPYT0J#
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/).
Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
_________________________________________
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
_________________________________________
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
_________________________________________
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Ausschlusskriterein auf Leistungsebene:
1. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
Qualifikation und Erfahrung
- Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss,
- mindestens 4-jährige Berufserfahrung in der Führung und Leitung im Werkschutzdienst (vergleichbarer Verantwortungsbereich).
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B,
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger (theoretisch und praktisch); jährliche Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung durch Personal der AG),
- Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung sowie der Notschalthandlungen.
Führung
- Führungs- und Organisationsbefähigung, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen,
- Befähigung zur Personaleinsatzplanung, Einarbeitung und Unterweisung des Teams.
2. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
Qualifikation und Erfahrung
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss,
- mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutzdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B,
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; jährliche Unterweisung Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung),
- Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung.
Führung
- Befähigung zur eigenständigen Schichtleitung und Einsatzkoordination.
II. Wertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen.
UfAB downloadbar unter:
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab2018.pdf
UfAB Bewertungsmatrix downloadbar unter:
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab-bewertungsmatrix.xls
Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung.
Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet
Z = L (Leistung) / P (Preis)
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes
P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes
Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert.
Das führende Angebot ist nach UfAB jenes mit der höchsten Kennzahl Z. Es gewinnt das Angebot, das die höchste Kennzahl Z erreicht hat.
Für das Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Kalkulationstabel-le ("4a Kalkulationsblatt 14.06.2024.xlsx")"Preisblatt" als "Netto-Gesamtpreis" angegeben ist. Der "Netto-Gesamtpreis" ergibt sich aus der Summe der Produkte der jeweiligen Leistungspositionen (Kennzahl "P").
Die in der Kalkulationstabelle angegeben Stundenvolumina sind Schätzmengen. Die Schätzmengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Angebotswertung und werden nicht für die Vertragsdurchführung garantiert. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise oder die Vertragslaufzeit.
Der Bieter hat die Kalkulationstabelle vollständig auszufüllen. Eine unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabelle führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig. Bei offensichtlichen Unklarheiten wie Schreibfehlern oder Irrtümern kann der Auftraggeber allerdings Aufklärung verlangen; Verhandlungen sind unzulässig.
Der Bieter hat für jede abgefragte Position jeweils einen Einzelpreis je Position in das betreffende Feld einzutragen. Es ist jedes Feld vollständig einzeln auszufüllen. Das gilt auch, wenn sich Preisangaben wiederholen.
Die angegebenen Preise sind Einheitspreise. Mit ihnen werden sämtliche einer bestimmten Position zugehörige und zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen abgegolten, selbst wenn sie nicht im Preisblatt oder in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind.
Für das Kriterium Leistung sind durch den Bieter vier Konzepte zu erarbeiten.
Die Bewertungskala entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen auf Seite 6.
Die Vergabestelle bewertet die eingereichten Angaben/Konzepte gem. den aufgestellten Anforderungen. Weiter setzt sie ihren Beurteilungsspielraum ein. Die Auftraggeberin kommt hierbei ihrer (internen) Dokumentationspflicht nach.
Angaben sind ausschließlich in Textform in die dafür vorgesehenen Textfelder zu machen. Grafische Darstellungen bzw. Visualisierungen sind nicht gefordert und werden nicht gewertet. Allgemeine Auszüge aus unternehmensinternen Prospekten und Handbüchern werden nicht berücksichtigt und nicht bewertet. Auch Anlagen zum Konzept fließen nicht in die Bewertung mit ein. Rein unternehmensbezogene Kriterien (z.B. Ausbildungsstand des Unternehmenspersonals, Firmenprofil, Ausstattungsgrad allgemein) können an dieser Stelle im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausführung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Konzepten des Auftragnehmers.
Eine Begrenzung der Seitenzahl erfolgt nicht. Schriftart Arial in der Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,5.
Inhaltliche Vorgaben für die Leistungskriterien:
Folgende Konzepte sind enzureichen:
- Implementierungskonzept
Die AG müssen erkennen können, wie der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Implementierung der Sicherheitsdienstleistungen zeitlich, personell und organisatorisch regeln würde.
- Qualitätssicherungskonzept
Die AG müssen erkennen können, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Sicherheitsdienstleistungen ergreift, um jederzeit eine einwandfreie Leistungserbringung sicherzustellen.
- Notfallmanagement schwieriger Studierender
Die AG müssen erkennen, wie Sie exemplarisch in der nachfolgenden Situation reagieren und umgehen
Am späten Freitagabend gegen 21.45 Uhr wird eine Person an der Pforte vorstellig u. möchte mit seinem Transporter Zugang zum Gelände. Er habe eine Lieferung u. muss diese dringend abliefern. Die Person kennt nicht den Empfänger und auch das zentrale Warenlager hat geschlossen. Generell ist der Campus aufgrund der späten Uhrzeit leer und es sind keine Entscheider erreichbar. Als die Person abgewiesen wird, wurde diese lauter und beschimpfte das Sicherheitspersonal. Nach einer kurzen Diskussion ging die Person zurück zu dem...
- Mitarbeiterkonzept
Die GSI muss erkennen können, welche Maßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags ergreift, um die mit der Ausführung der Leistung vorgesehenen Sicherheits- und Servicekräfte langfristig zu binden.
Genauer beschrieben, worauf es hier den Auftraggebern ankommt und was ihnhatlich erwartet wird, entnehmen Sie bitte ebenfalls - aus Gründen der durch die EU gesetzen Zeichenbegrenzung an dieser Stelle - den Bewerbungsbedingungen auf den Seiten 7-10.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/).
Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
_________________________________________
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
_________________________________________
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
_________________________________________
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Ausschlusskriterein auf Leistungsebene:
1. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
Qualifikation und Erfahrung
- Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss,
- mindestens 4-jährige Berufserfahrung in der Führung und Leitung im Werkschutzdienst (vergleichbarer Verantwortungsbereich).
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B,
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger (theoretisch und praktisch); jährliche Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung durch Personal der AG),
- Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung sowie der Notschalthandlungen.
Führung
- Führungs- und Organisationsbefähigung, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen,
- Befähigung zur Personaleinsatzplanung, Einarbeitung und Unterweisung des Teams.
2. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
Qualifikation und Erfahrung
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss,
- mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutzdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B,
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; jährliche Unterweisung Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung),
- Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung.
Führung
- Befähigung zur eigenständigen Schichtleitung und Einsatzkoordination.
II. Wertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung.
Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet
Z = L (Leistung) / P (Preis)
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes
P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes
Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert.
Das führende Angebot ist nach UfAB jenes mit der höchsten Kennzahl Z. Es gewinnt das Angebot, das die höchste Kennzahl Z erreicht hat.
Für das Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Kalkulationstabel-le ("4a Kalkulationsblatt 14.06.2024.xlsx")"Preisblatt" als "Netto-Gesamtpreis" angegeben ist. Der "Netto-Gesamtpreis" ergibt sich aus der Summe der Produkte der jeweiligen Leistungspositionen (Kennzahl "P").
Die in der Kalkulationstabelle angegeben Stundenvolumina sind Schätzmengen. Die Schätzmengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Angebotswertung und werden nicht für die Vertragsdurchführung garantiert. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise oder die Vertragslaufzeit.
Der Bieter hat die Kalkulationstabelle vollständig auszufüllen. Eine unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabelle führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig. Bei offensichtlichen Unklarheiten wie Schreibfehlern oder Irrtümern kann der Auftraggeber allerdings Aufklärung verlangen; Verhandlungen sind unzulässig.
Der Bieter hat für jede abgefragte Position jeweils einen Einzelpreis je Position in das betreffende Feld einzutragen. Es ist jedes Feld vollständig einzeln auszufüllen. Das gilt auch, wenn sich Preisangaben wiederholen.
Die angegebenen Preise sind Einheitspreise. Mit ihnen werden sämtliche einer bestimmten Position zugehörige und zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen abgegolten, selbst wenn sie nicht im Preisblatt oder in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind.
Für das Kriterium Leistung sind durch den Bieter vier Konzepte zu erarbeiten.
Die Bewertungskala entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen auf Seite 6.
Die Vergabestelle bewertet die eingereichten Angaben/Konzepte gem. den aufgestellten Anforderungen. Weiter setzt sie ihren Beurteilungsspielraum ein. Die Auftraggeberin kommt hierbei ihrer (internen) Dokumentationspflicht nach.
Angaben sind ausschließlich in Textform in die dafür vorgesehenen Textfelder zu machen. Grafische Darstellungen bzw. Visualisierungen sind nicht gefordert und werden nicht gewertet. Allgemeine Auszüge aus unternehmensinternen Prospekten und Handbüchern werden nicht berücksichtigt und nicht bewertet. Auch Anlagen zum Konzept fließen nicht in die Bewertung mit ein. Rein unternehmensbezogene Kriterien (z.B. Ausbildungsstand des Unternehmenspersonals, Firmenprofil, Ausstattungsgrad allgemein) können an dieser Stelle im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausführung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Konzepten des Auftragnehmers.
Eine Begrenzung der Seitenzahl erfolgt nicht. Schriftart Arial in der Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,5.
Inhaltliche Vorgaben für die Leistungskriterien:
Folgende Konzepte sind enzureichen:
- Implementierungskonzept
Die AG müssen erkennen können, wie der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Implementierung der Sicherheitsdienstleistungen zeitlich, personell und organisatorisch regeln würde.
- Qualitätssicherungskonzept
Die AG müssen erkennen können, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Sicherheitsdienstleistungen ergreift, um jederzeit eine einwandfreie Leistungserbringung sicherzustellen.
- Notfallmanagement schwieriger Studierender
Die AG müssen erkennen, wie Sie exemplarisch in der nachfolgenden Situation reagieren und umgehen
Am späten Freitagabend gegen 21.45 Uhr wird eine Person an der Pforte vorstellig u. möchte mit seinem Transporter Zugang zum Gelände. Er habe eine Lieferung u. muss diese dringend abliefern. Die Person kennt nicht den Empfänger und auch das zentrale Warenlager hat geschlossen. Generell ist der Campus aufgrund der späten Uhrzeit leer und es sind keine Entscheider erreichbar. Als die Person abgewiesen wird, wurde diese lauter und beschimpfte das Sicherheitspersonal. Nach einer kurzen Diskussion ging die Person zurück zu dem...
- Mitarbeiterkonzept
Die GSI muss erkennen können, welche Maßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags ergreift, um die mit der Ausführung der Leistung vorgesehenen Sicherheits- und Servicekräfte langfristig zu binden.
Genauer beschrieben, worauf es hier den Auftraggebern ankommt und was ihnhatlich erwartet wird, entnehmen Sie bitte ebenfalls - aus Gründen der durch die EU gesetzen Zeichenbegrenzung an dieser Stelle - den Bewerbungsbedingungen auf den Seiten 7-10.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
www.gsi.de/datenschutzhinweise
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
www.gsi.de/datenschutzhinweise
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 196-697310 (2026-10-08)
Auftragsbekanntmachung (2026-10-09)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-09+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Zusätzliche VU zur Verfügung gestellt
Andere zusätzliche Informationen
Datei 1c wurde, aufgrund einer Frage nach einer Ortsbegehung, ergänzt
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 49bf5e86-869a-4992-a3cf-bca81737474b-01
Quelle: OJS 2026/S 197-701019 (2026-10-09)
Auftragsbekanntmachung (2026-10-27) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
5.000.000,00 Euro für Personenschäden,
1.000.000,00 Euro für Sachschäden,
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
500.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden und
500.000,00 Euro für Schlüsselverlust
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
5.000.000,00 Euro für Personenschäden,
1.000.000,00 Euro für Sachschäden,
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
500.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden und
500.000,00 Euro für Schlüsselverlust
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit vorzulegen.
1.6 Eigenerklärung ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm von akkreditierten Stellen zertifiziert)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.6 Eigenerklärung ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm von akkreditierten Stellen zertifiziert)
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
1.4 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.4 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abrufverfahren und Reaktionszeiten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
- Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2):
- Planbare Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.1):
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abrufverfahren und Reaktionszeiten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.8 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Sicherheits-, Kommunikations-, und Meldetechnik & Dokumentation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Regelleistung - Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst (24/7) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 NEU Eignung TEIL 1_26.10.2026.docx"
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEDY6JPYT0J#
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/).
Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
_________________________________________
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
_________________________________________
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
_________________________________________
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Ausschlusskriterein auf Leistungsebene:
1. Bestätigung, dass bis zum Einsatz der Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen unaufgefordert nachgewiesen werden.
siehe LV Punkt 5.2.2 Zusätzliche Anforderungen - Objektleitung, wo die Anforderungen im einzelnen genannt werden (aus Platzgründen hier nicht möglich)
- Qualifikation und Erfahrung
- Sprachen
- Fachliche Anforderungen
- Führung
2. Bestätigung, dass bis zum Einsatz der Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen unaufgefordeert nachgewiesen werden
siehe Punkt 5.2.3 Zusätzliche Anforderungen - Schichtleiter, wo die Anforderungen im einzelnen genannt werden (aus Platzgründen hier nicht möglich)
- Qualifikation und Erfahrung
- Sprachen
- Fachliche Anforderungen
- Führung
II. Wertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen.
UfAB downloadbar unter:
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab2018.pdf
UfAB Bewertungsmatrix downloadbar unter:
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab-bewertungsmatrix.xls
Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung.
Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet
Z = L (Leistung) / P (Preis)
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes
P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes
Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert.
Das führende Angebot ist nach UfAB jenes mit der höchsten Kennzahl Z. Es gewinnt das Angebot, das die höchste Kennzahl Z erreicht hat.
Für das Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Kalkulationstabelle ("4a NEU Kalkulationsblatt 26.10.2026.xlsx") "Preisblatt" als "Netto-Gesamtpreis" angegeben ist. Der "Netto-Gesamtpreis" ergibt sich aus der Summe der Produkte der jeweiligen Leistungspositionen (Kennzahl "P").
Die in der Kalkulationstabelle angegeben Stundenvolumina sind Schätzmengen. Die Schätzmengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Angebotswertung und werden nicht für die Vertragsdurchführung garantiert. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise oder die Vertragslaufzeit.
Der Bieter hat die Kalkulationstabelle vollständig auszufüllen. Eine unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabelle führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig. Bei offensichtlichen Unklarheiten wie Schreibfehlern oder Irrtümern kann der Auftraggeber allerdings Aufklärung verlangen; Verhandlungen sind unzulässig.
Der Bieter hat für jede abgefragte Position jeweils einen Einzelpreis je Position in das betreffende Feld einzutragen. Es ist jedes Feld vollständig einzeln auszufüllen. Das gilt auch, wenn sich Preisangaben wiederholen.
Die angegebenen Preise sind Einheitspreise. Mit ihnen werden sämtliche einer bestimmten Position zugehörige und zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen abgegolten, selbst wenn sie nicht im Preisblatt oder in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind.
Für das Kriterium Leistung sind durch den Bieter vier Konzepte zu erarbeiten.
Die Bewertungskala entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen auf Seite 6.
Die Vergabestelle bewertet die eingereichten Angaben/Konzepte gem. den aufgestellten Anforderungen. Weiter setzt sie ihren Beurteilungsspielraum ein. Die Auftraggeberin kommt hierbei ihrer (internen) Dokumentationspflicht nach.
Angaben sind ausschließlich in Textform in die dafür vorgesehenen Textfelder zu machen. Grafische Darstellungen bzw. Visualisierungen sind nicht gefordert und werden nicht gewertet. Allgemeine Auszüge aus unternehmensinternen Prospekten und Handbüchern werden nicht berücksichtigt und nicht bewertet. Auch Anlagen zum Konzept fließen nicht in die Bewertung mit ein. Rein unternehmensbezogene Kriterien (z.B. Ausbildungsstand des Unternehmenspersonals, Firmenprofil, Ausstattungsgrad allgemein) können an dieser Stelle im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausführung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Konzepten des Auftragnehmers.
Eine Begrenzung der Seitenzahl erfolgt nicht. Schriftart Arial in der Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,5.
Inhaltliche Vorgaben für die Leistungskriterien:
Folgende Konzepte sind enzureichen:
- Implementierungskonzept
Die AG müssen erkennen können, wie der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Implementierung der Sicherheitsdienstleistungen zeitlich, personell und organisatorisch regeln würde.
- Qualitätssicherungskonzept
Die AG müssen erkennen können, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Sicherheitsdienstleistungen ergreift, um jederzeit eine einwandfreie Leistungserbringung sicherzustellen.
- Notfallmanagement schwieriger Studierender
Die AG müssen erkennen, wie Sie exemplarisch in der nachfolgenden Situation reagieren und umgehen
Am späten Freitagabend gegen 21.45 Uhr wird eine Person an der Pforte vorstellig u. möchte mit seinem Transporter Zugang zum Gelände. Er habe eine Lieferung u. muss diese dringend abliefern. Die Person kennt nicht den Empfänger und auch das zentrale Warenlager hat geschlossen. Generell ist der Campus aufgrund der späten Uhrzeit leer und es sind keine Entscheider erreichbar. Als die Person abgewiesen wird, wurde diese lauter und beschimpfte das Sicherheitspersonal. Nach einer kurzen Diskussion ging die Person zurück zu dem...
- Mitarbeiterkonzept
Die GSI muss erkennen können, welche Maßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags ergreift, um die mit der Ausführung der Leistung vorgesehenen Sicherheits- und Servicekräfte langfristig zu binden.
Genauer beschrieben, worauf es hier den Auftraggebern ankommt und was ihnhatlich erwartet wird, entnehmen Sie bitte ebenfalls - aus Gründen der durch die EU gesetzen Zeichenbegrenzung an dieser Stelle - den Bewerbungsbedingungen auf den Seiten 7-10.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/).
Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
_________________________________________
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
_________________________________________
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
_________________________________________
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Ausschlusskriterein auf Leistungsebene:
1. Bestätigung, dass bis zum Einsatz der Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen unaufgefordert nachgewiesen werden.
siehe LV Punkt 5.2.2 Zusätzliche Anforderungen - Objektleitung, wo die Anforderungen im einzelnen genannt werden (aus Platzgründen hier nicht möglich)
2. Bestätigung, dass bis zum Einsatz der Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen unaufgefordeert nachgewiesen werden
siehe Punkt 5.2.3 Zusätzliche Anforderungen - Schichtleiter, wo die Anforderungen im einzelnen genannt werden (aus Platzgründen hier nicht möglich)
Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung.
Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet
Z = L (Leistung) / P (Preis)
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes
P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes
Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert.
Das führende Angebot ist nach UfAB jenes mit der höchsten Kennzahl Z. Es gewinnt das Angebot, das die höchste Kennzahl Z erreicht hat.
Für das Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Kalkulationstabelle ("4a NEU Kalkulationsblatt 26.10.2026.xlsx") "Preisblatt" als "Netto-Gesamtpreis" angegeben ist. Der "Netto-Gesamtpreis" ergibt sich aus der Summe der Produkte der jeweiligen Leistungspositionen (Kennzahl "P").
Die in der Kalkulationstabelle angegeben Stundenvolumina sind Schätzmengen. Die Schätzmengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Angebotswertung und werden nicht für die Vertragsdurchführung garantiert. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise oder die Vertragslaufzeit.
Der Bieter hat die Kalkulationstabelle vollständig auszufüllen. Eine unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabelle führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig. Bei offensichtlichen Unklarheiten wie Schreibfehlern oder Irrtümern kann der Auftraggeber allerdings Aufklärung verlangen; Verhandlungen sind unzulässig.
Der Bieter hat für jede abgefragte Position jeweils einen Einzelpreis je Position in das betreffende Feld einzutragen. Es ist jedes Feld vollständig einzeln auszufüllen. Das gilt auch, wenn sich Preisangaben wiederholen.
Die angegebenen Preise sind Einheitspreise. Mit ihnen werden sämtliche einer bestimmten Position zugehörige und zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen abgegolten, selbst wenn sie nicht im Preisblatt oder in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind.
Für das Kriterium Leistung sind durch den Bieter vier Konzepte zu erarbeiten.
Die Bewertungskala entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen auf Seite 6.
Die Vergabestelle bewertet die eingereichten Angaben/Konzepte gem. den aufgestellten Anforderungen. Weiter setzt sie ihren Beurteilungsspielraum ein. Die Auftraggeberin kommt hierbei ihrer (internen) Dokumentationspflicht nach.
Angaben sind ausschließlich in Textform in die dafür vorgesehenen Textfelder zu machen. Grafische Darstellungen bzw. Visualisierungen sind nicht gefordert und werden nicht gewertet. Allgemeine Auszüge aus unternehmensinternen Prospekten und Handbüchern werden nicht berücksichtigt und nicht bewertet. Auch Anlagen zum Konzept fließen nicht in die Bewertung mit ein. Rein unternehmensbezogene Kriterien (z.B. Ausbildungsstand des Unternehmenspersonals, Firmenprofil, Ausstattungsgrad allgemein) können an dieser Stelle im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausführung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Konzepten des Auftragnehmers.
Eine Begrenzung der Seitenzahl erfolgt nicht. Schriftart Arial in der Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,5.
Inhaltliche Vorgaben für die Leistungskriterien:
Folgende Konzepte sind enzureichen:
- Implementierungskonzept
Die AG müssen erkennen können, wie der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Implementierung der Sicherheitsdienstleistungen zeitlich, personell und organisatorisch regeln würde.
- Qualitätssicherungskonzept
Die AG müssen erkennen können, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Sicherheitsdienstleistungen ergreift, um jederzeit eine einwandfreie Leistungserbringung sicherzustellen.
- Notfallmanagement schwieriger Studierender
Die AG müssen erkennen, wie Sie exemplarisch in der nachfolgenden Situation reagieren und umgehen
Am späten Freitagabend gegen 21.45 Uhr wird eine Person an der Pforte vorstellig u. möchte mit seinem Transporter Zugang zum Gelände. Er habe eine Lieferung u. muss diese dringend abliefern. Die Person kennt nicht den Empfänger und auch das zentrale Warenlager hat geschlossen. Generell ist der Campus aufgrund der späten Uhrzeit leer und es sind keine Entscheider erreichbar. Als die Person abgewiesen wird, wurde diese lauter und beschimpfte das Sicherheitspersonal. Nach einer kurzen Diskussion ging die Person zurück zu dem...
- Mitarbeiterkonzept
Die GSI muss erkennen können, welche Maßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags ergreift, um die mit der Ausführung der Leistung vorgesehenen Sicherheits- und Servicekräfte langfristig zu binden.
Genauer beschrieben, worauf es hier den Auftraggebern ankommt und was ihnhatlich erwartet wird, entnehmen Sie bitte ebenfalls - aus Gründen der durch die EU gesetzen Zeichenbegrenzung an dieser Stelle - den Bewerbungsbedingungen auf den Seiten 7-10.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-27+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
1. LV: hier wurde die namentliche Nennung und Nachweis von Qualifikationen der Objekt- und Schichtleitung mit dem Angebot gestrichen - diese sind vor deren Einsatz unaufgefordert nachzuweisen
2. Bewerbungsbedingungen - dadurch musste hier auch Anpassungen vorgenommen werden; auch die Bezeichnung einiger Dokumente wurde angepasst
3. Eignung Teil 1: hier wurde ein Übertragungsfehler bei der Haftunssumme für Bearbeitungsschäden korrigiert.
4a. Kalkulation: Korrektur eines redaktionellen Darstellungsfehlers
1. LV: hier wurde die namentliche Nennung und Nachweis von Qualifikationen der Objekt- und Schichtleitung mit dem Angebot gestrichen - diese sind vor deren Einsatz unaufgefordert nachzuweisen
2. Bewerbungsbedingungen - dadurch musste hier auch Anpassungen vorgenommen werden; auch die Bezeichnung einiger Dokumente wurde angepasst
3. Eignung Teil 1: hier wurde ein Übertragungsfehler bei der Haftunssumme für Bearbeitungsschäden korrigiert.
4a. Kalkulation: Korrektur eines redaktionellen Darstellungsfehlers
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-10-26 📅
Andere zusätzliche Informationen
Durch diverse Bieterfragen, mussten Änderungen - teilweise nur redaktionelle - an den VU vorgenommen werden; diese haben jedenfalls keine Auswirkungen auf die Fristen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1c2f165a-c6dd-48fd-84e3-05eb2f5e2cac-01
Quelle: OJS 2026/S 209-748182 (2026-10-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-11-02)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-02+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die folgenden beiden Unterlagen zur Bedingung an die Auftragsausführung wurden mit der letzten Änderung bereits gestrichen, jedoch versehentlich nicht in der Vergabeakte entfernt, was hiermit nachgeholt wird:
- Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
- Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
Die folgenden beiden Unterlagen zur Bedingung an die Auftragsausführung wurden mit der letzten Änderung bereits gestrichen, jedoch versehentlich nicht in der Vergabeakte entfernt, was hiermit nachgeholt wird:
- Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
- Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund Bieterfrage wurde die einzureichenden Unterlagen angepasst - passend zur letzten Berichtigung
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8bad5799-53bb-412b-84e2-9723c6ec3236-01
Quelle: OJS 2026/S 213-761320 (2026-11-02)