Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Förderung (EFRE, ESF+ und Interreg) für die Förder-periode 2021 - 2027 und EU-Förderung ab 2028
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, strategische Beratung, Weiterentwicklung und operative Umsetzung von Kommunikations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für die EU-Förderung in Niedersach-sen über das Niedersächsische Multifondsprogramme und Interreg in der Förderperiode 2021-2027, die EU-Förderung in Niedersachsen in der Förderperiode ab 2028 sowie für die regionale Entwicklung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien, die Erstellung und Pflege analoger und digitaler Kommunikationsformate, die Betreuung von Webseiten, Social-Media-Kanälen, Newslettern und Datenplattformen, die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen sowie die Gestaltung und Produktion von Informations-, Werbe- und Medienmaterialien einschließlich damit zusammenhängender Hosting-, Schulungs- und Unterstützungsleis-tungen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Förderung (EFRE, ESF+ und Interreg) für die Förder-periode 2021 - 2027 und EU-Förderung ab 2028
Referenznummer: 0090-DLG/2026-03.230
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, strategische Beratung, Weiterentwicklung und operative Umsetzung von Kommunikations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für die EU-Förderung in Niedersach-sen über das Niedersächsische Multifondsprogramme und Interreg in der Förderperiode 2021-2027, die EU-Förderung in Niedersachsen in der Förderperiode ab 2028 sowie für die regionale Entwicklung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien, die Erstellung und Pflege analoger und digitaler Kommunikationsformate, die Betreuung von Webseiten, Social-Media-Kanälen, Newslettern und Datenplattformen, die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen sowie die Gestaltung und Produktion von Informations-, Werbe- und Medienmaterialien einschließlich damit zusammenhängender Hosting-, Schulungs- und Unterstützungsleis-tungen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, strategische Beratung, Weiterentwicklung und operative Umsetzung von Kommunikations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für die EU-Förderung in Niedersach-sen über das Niedersächsische Multifondsprogramme und Interreg in der Förderperiode 2021-2027, die EU-Förderung in Niedersachsen in der Förderperiode ab 2028 sowie für die regionale Entwicklung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien, die Erstellung und Pflege analoger und digitaler Kommunikationsformate, die Betreuung von Webseiten, Social-Media-Kanälen, Newslettern und Datenplattformen, die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen sowie die Gestaltung und Produktion von Informations-, Werbe- und Medienmaterialien einschließlich damit zusammenhängender Hosting-, Schulungs- und Unterstützungsleis-tungen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlänge-rungen durch den Auftraggeber bis zum 30.03.2031. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, sofern er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 30.03.2031, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlänge-rungen durch den Auftraggeber bis zum 30.03.2031. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, sofern er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 30.03.2031, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-23 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 85 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-23 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-12 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüll-baren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüll-baren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter Referenzen aus den letzten fünf Jahre vorzulegen, die die Eignung des Bieters zu folgenden Punkten belegen: - Erfahrungen mit zielgruppenorientierter Ansprache (mind. 2 Beispiele, bei den eine bestimmte Zielgruppe mit einer konkreten Maßnahme erreicht werden konnte) - Erfahrungen/Referenzen mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben (jeweils zwei Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungen und aus dem Bereich der digitalen Kommunikation) Die Referenzen müssen des Weiteren Angaben zum Auftragswert, zum Auftragsumfang, zum Auftragszeitraum sowie zum Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer enthalten. Ein entspre-chender Vordruck "Referenzliste" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Zudem hat der Bieter eine Auflistung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals vorzulegen. In dieser Auflistung ist zudem die Qualifikation des Personals darzustellen. Dieser Nachweis hat auf einemseparaten Blatt zu erfolgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter Referenzen aus den letzten fünf Jahre vorzulegen, die die Eignung des Bieters zu folgenden Punkten belegen: - Erfahrungen mit zielgruppenorientierter Ansprache (mind. 2 Beispiele, bei den eine bestimmte Zielgruppe mit einer konkreten Maßnahme erreicht werden konnte) - Erfahrungen/Referenzen mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben (jeweils zwei Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungen und aus dem Bereich der digitalen Kommunikation) Die Referenzen müssen des Weiteren Angaben zum Auftragswert, zum Auftragsumfang, zum Auftragszeitraum sowie zum Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer enthalten. Ein entspre-chender Vordruck "Referenzliste" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Zudem hat der Bieter eine Auflistung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals vorzulegen. In dieser Auflistung ist zudem die Qualifikation des Personals darzustellen. Dieser Nachweis hat auf einemseparaten Blatt zu erfolgen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 201-715450 (2026-10-14)