Die Interne Revision der STADT UND LAND soll bei der Umsetzung des Jahresprüfungsplans fach-lich und personell durch einen externen Dienstleister unterstützt werden. Zu diesem Zweck ist der Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen, auf dessen Grundlage der Auftragnehmer die von der STADT UND LAND festgelegten Revisionsthemen bearbeitet. Die Prüfungsleistungen sind dabei im Co-Sourcing-Verfahren in enger Abstimmung mit der Internen Revision der STADT UND LAND zu erbringen. Die Prüfungen können insbesondere kaufmännische, immobilienwirtschaftliche, informationstechnologische sowie Governance-, Risiko- und Compliance-Prozesse des Konzerns betreffen. Hierzu zählen insbesondere Geschäfts-, Unterstützungs-, Steuerungs- und Überwachungsprozesse. Nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind bautechnische Prüfungen, Bauprojektprüfungen sowie sonstige Leistungen der Baurevision. Der Regelbedarf umfasst jährlich ein bis zwei Revisionsprüfungen. Darüber hinaus kann sich insbe-sondere aufgrund personeller Kapazitätsengpässe oder sonstiger betrieblicher Erfordernisse ein zusätzlicher Prüfungsbedarf ergeben. Da Umfang und Zeitpunkt eines solchen Mehrbedarfs im Vo-raus nicht verlässlich prognostiziert werden können, geht der Auftraggeber von bis zu neun Revisionsprüfungen pro Kalenderjahr aus. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag externe Revisionsleistungen
Referenznummer: OV26_RV externe Revisionsleistungen
Kurze Beschreibung:
Die Interne Revision der STADT UND LAND soll bei der Umsetzung des Jahresprüfungsplans fach-lich und personell durch einen externen Dienstleister unterstützt werden. Zu diesem Zweck ist der Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen, auf dessen Grundlage der Auftragnehmer die von der STADT UND LAND festgelegten Revisionsthemen bearbeitet. Die Prüfungsleistungen sind dabei im Co-Sourcing-Verfahren in enger Abstimmung mit der Internen Revision der STADT UND LAND zu erbringen.
Die Prüfungen können insbesondere kaufmännische, immobilienwirtschaftliche, informationstechnologische sowie Governance-, Risiko- und Compliance-Prozesse des Konzerns betreffen. Hierzu zählen insbesondere Geschäfts-, Unterstützungs-, Steuerungs- und Überwachungsprozesse. Nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind bautechnische Prüfungen, Bauprojektprüfungen sowie sonstige Leistungen der Baurevision.
Der Regelbedarf umfasst jährlich ein bis zwei Revisionsprüfungen. Darüber hinaus kann sich insbe-sondere aufgrund personeller Kapazitätsengpässe oder sonstiger betrieblicher Erfordernisse ein zusätzlicher Prüfungsbedarf ergeben. Da Umfang und Zeitpunkt eines solchen Mehrbedarfs im Vo-raus nicht verlässlich prognostiziert werden können, geht der Auftraggeber von bis zu neun Revisionsprüfungen pro Kalenderjahr aus. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht.
Die Interne Revision der STADT UND LAND soll bei der Umsetzung des Jahresprüfungsplans fach-lich und personell durch einen externen Dienstleister unterstützt werden. Zu diesem Zweck ist der Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen, auf dessen Grundlage der Auftragnehmer die von der STADT UND LAND festgelegten Revisionsthemen bearbeitet. Die Prüfungsleistungen sind dabei im Co-Sourcing-Verfahren in enger Abstimmung mit der Internen Revision der STADT UND LAND zu erbringen.
Die Prüfungen können insbesondere kaufmännische, immobilienwirtschaftliche, informationstechnologische sowie Governance-, Risiko- und Compliance-Prozesse des Konzerns betreffen. Hierzu zählen insbesondere Geschäfts-, Unterstützungs-, Steuerungs- und Überwachungsprozesse. Nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind bautechnische Prüfungen, Bauprojektprüfungen sowie sonstige Leistungen der Baurevision.
Der Regelbedarf umfasst jährlich ein bis zwei Revisionsprüfungen. Darüber hinaus kann sich insbe-sondere aufgrund personeller Kapazitätsengpässe oder sonstiger betrieblicher Erfordernisse ein zusätzlicher Prüfungsbedarf ergeben. Da Umfang und Zeitpunkt eines solchen Mehrbedarfs im Vo-raus nicht verlässlich prognostiziert werden können, geht der Auftraggeber von bis zu neun Revisionsprüfungen pro Kalenderjahr aus. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die fachliche und personelle Unterstützung der Interne Revision der STADT UND LAND im Rahmen des Jahresprüfungsplans.
Auf Basis eines Rahmenvertrages sollen durch den Auftragnehmer, die von der STADT UND LAND vorgegebenen Revisionsthemen im kaufmännischen, IT- und immobilienspezifischen Bereich bearbeitet werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die fachliche und personelle Unterstützung der Interne Revision der STADT UND LAND im Rahmen des Jahresprüfungsplans.
Auf Basis eines Rahmenvertrages sollen durch den Auftragnehmer, die von der STADT UND LAND vorgegebenen Revisionsthemen im kaufmännischen, IT- und immobilienspezifischen Bereich bearbeitet werden.
Postleitzahl: 12053
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder nach Erreichen des Höchstabnahmewerts.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder nach Erreichen des Höchstabnahmewerts.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (Präsentation): 40 %
Im Rahmen des qualitativen Zuschlagskriteriums wird die konkrete im Angebot verschriftlichte Personalstruktur, d.h. die Teamorganisation, aber auch die Qualität des konkret angebotenen Durchführungspersonals (einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation und Teamzugehörigkeit) bewertet.
Dazu ist eine Präsentation zu erstellen. Der Bieter hat in seiner Präsentation die Möglichkeit, die Art und Weise des Vorgehens zur Erfüllung des abgeforderten Leistungsbildes darzustellen. Die Präsentation darf 45 Minuten nicht überschreiten und ist durch das Prüfungsteam durchzuführen. Die Vorstellung und Erläuterung fließen in die Bewertung mit ein.
In der Präsentation ist durch den Bieter auf folgende Inhalte einzugehen:
• Erfahrung bei der Durchführung von kaufmännischen und IT-Revisionsprüfungen sowie Revisionsprüfungen immobilienwirtschaftlicher Prozesse der Bestandsbewirtschaftung und des Grundstückwesens
• Zusätzliche Erfahrung bei der Prüfung von Governance-Themen (Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Datenschutz und Compliance)
• Anwendung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes.
Damit einhergehend soll der Bieter den Nachweis führen, wie und welches Qualitätsniveau der auszuführenden Leistungen durch das von ihm angebotene Personal sichergestellt werden.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die vom Bieter abgehaltene Präsentation eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Projektablauf erwarten lässt.
Die Bewertung (relative Bewertung) der vom Bieter abgehaltenen Präsentation durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung.
40 Punkte: Hervorragende Darstellung: Die Leistung entspricht in besonderem Maße der
Leistungserwartung.
32 Punkte: Sehr gute Darstellung: Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung.
24 Punkte: Gute Darstellung: Die Leistung entspricht der Leistungserwartung.
16 Punkte: Befriedigende Darstellung: Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwartung.
8 Punkte: Ausreichende Darstellung: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch der Leistungserwartung.
0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-18 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 104 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-18 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-10 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nach den Regelungen des § 56 VgV nachfordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die berufliche Befähigung. Der Auftragnehmer muss als Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) anerkannt und in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen sein. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die berufliche Befähigung. Der Auftragnehmer muss als Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) anerkannt und in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen sein. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen.
2. Eigenerklärung Frauenförderung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen.
2. Eigenerklärung Frauenförderung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Mit dem Angebt sind mindesten 9 geeignete Referenzen von mindestens drei Auftraggebern einzureichen.
Die Referenzen sind geeignet, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestens drei Revisionsprüfungen im kaufmännischen Bereich und
- Mindestens drei IT-Revisionsprüfungen und
- Mindestens drei Prüfungen immobilienwirtschaftlicher Prozesse
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Mit dem Angebt sind mindesten 9 geeignete Referenzen von mindestens drei Auftraggebern einzureichen.
Die Referenzen sind geeignet, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestens drei Revisionsprüfungen im kaufmännischen Bereich und
- Mindestens drei IT-Revisionsprüfungen und
- Mindestens drei Prüfungen immobilienwirtschaftlicher Prozesse
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurch-schnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte.
Mindestanforderung:
- zwei Fachkräfte kaufmännische Revision
- zwei Fachkräfte IT-Revision
- zwei Fachkräfte mit immobilienwirtschaftlicher Expertise
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurch-schnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte.
Mindestanforderung:
- zwei Fachkräfte kaufmännische Revision
- zwei Fachkräfte IT-Revision
- zwei Fachkräfte mit immobilienwirtschaftlicher Expertise
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 oder § 124 GWB.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +3090138316📞
Fax: +3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-567027 (2026-08-13)