Digitalisierung ist in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine zunehmende Anforderung, der sich Unternehmen und Institutionen stellen müssen. Der zunächst hohe finanzielle und personelle Aufwand zur Implementierung von digitalen Geschäftsprozessen sollte mittelfristig organisatorische Vereinfachungen, Kosteneinsparungen und eine höhere Kundenzufriedenheit ermöglichen. Dabei sind regelmäßig Anpassungsvorgänge und Neujustierungen erforderlich. Digitalisierung in den Unternehmen dient unter anderem der Prozessoptimierung, der Ressourcenplanung, dem Dokumentenmanagement und der verbesserten Kommunikation zwischen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sowie zwischen Unternehmen und Kunden. Digitalisierung in der Wohnung- und Immobilienwirtschaft kann dazu beitragen, Bau- und Planungsprozesse zu beschleunigen. Die Branche kann von einer einheitlichen digitalen Bauakte profitieren. Wichtig ist hierbei das Zusammenspiel von Verwaltung sowie Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Mit der Digitalisierung werden Wertschöpfungsketten in den Unternehmen neu gestaltet. Verknüpfung, Analyse und Bereitstellung von Daten können einen erheblichen Mehrwert für die Unternehmen bieten ebenso wie für Marktbeobachtung, Politik und Planung. Einsatzfelder der Digitalisierung in den Wohnungs- und Immobilienunternehmen sind somit Planung-, Steuerung- und Kontrollaufgaben auf strategischer, taktischer und operativer Ebene. Sie können effizientere Geschäftsprozesse, präzisere Kalkulationen von Investitionen und Unterhaltskosten sowie bessere Einschätzungen von Risiken unterstützen. Art, Umfang, Perspektiven und Hemmnisse der Digitalisierung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind aktuell aber noch unzureichend bekannt und quantifiziert. Digitalisierung kann die Unternehmen auch darin unterstützen, eine bessere Marktübersicht zu erlangen. Informationen über die Immobilienmärkte stellen prinzipiell wesentliche Grundlageninformationen für zielgerichtetes Handeln dar. Die Qualität dieser Daten und ihrer Zugangsmöglichkeiten kann somit auch die Qualität der getroffenen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. Hervorzuheben ist, dass es sich bei Entscheidungen über Immobilieninvestitionen in der Regel um langfristige Entscheidungen mit hoher Kapitalbindung handelt. Verlässliche und fundierte Grundlageninformationen können z. B. die Ausweitung eines nachfragegerechten Immobilienangebots zur Dämpfung von Immobilienpreissteigerungen und zur Vermeidung von Leerständen gezielt unterstützen. Die Datenbestände zu den Immobilienmärkten werden mit dem technologischen Fortschritt immer umfassender. Bei den vielfältigen Marktinformationen handelt es sich aber meistens um unverbundene Einzelinformationen, oft auf lokaler Ebene. So lassen sich bspw. Kaufpreisinformationen bei Immobilientransaktionen nur schwer mit Daten zu den verkauften Objekten selbst verknüpfen. Maßnahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie der Umsetzung der Energieeinsparziele im Gebäudebereich erfordern aber auch in der unternehmerischen Praxis zunehmend umfassende Informationen über die Immobilienbestände und die Gebäudeenergieversorgung. Ziel eines möglichst transparenten und gut funktionierenden Immobilienmarktes sollte es daher sein, digitale Daten zu mobilisieren, deren Qualität zu verbessern, die Daten sinnvoll zu vernetzen und den relevanten Akteursgruppen unter Berücksichtigung des Datenschutzes zur Verfügung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 10.06.03-23.105
Kurze Beschreibung:
Digitalisierung ist in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine zunehmende Anforderung, der sich Unternehmen und Institutionen stellen müssen. Der zunächst hohe finanzielle und personelle Aufwand zur Implementierung von digitalen Geschäftsprozessen sollte mittelfristig organisatorische Vereinfachungen, Kosteneinsparungen und eine höhere Kundenzufriedenheit ermöglichen. Dabei sind regelmäßig
Anpassungsvorgänge und Neujustierungen erforderlich.
Digitalisierung in den Unternehmen dient unter anderem der Prozessoptimierung, der Ressourcenplanung, dem Dokumentenmanagement und der verbesserten Kommunikation zwischen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sowie zwischen Unternehmen und Kunden. Digitalisierung in der Wohnung- und Immobilienwirtschaft kann dazu beitragen, Bau- und Planungsprozesse zu beschleunigen. Die Branche kann von einer einheitlichen digitalen Bauakte profitieren. Wichtig ist hierbei das Zusammenspiel von Verwaltung sowie Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Mit der Digitalisierung werden Wertschöpfungsketten in den Unternehmen neu gestaltet. Verknüpfung, Analyse und Bereitstellung von Daten können einen erheblichen Mehrwert für die Unternehmen bieten ebenso wie für Marktbeobachtung, Politik und Planung. Einsatzfelder der Digitalisierung in den Wohnungs- und Immobilienunternehmen sind somit Planung-, Steuerung- und Kontrollaufgaben auf strategischer, taktischer und operativer Ebene. Sie können effizientere Geschäftsprozesse, präzisere Kalkulationen von Investitionen und Unterhaltskosten sowie bessere Einschätzungen von Risiken unterstützen. Art, Umfang, Perspektiven und Hemmnisse der Digitalisierung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind aktuell aber noch unzureichend bekannt und quantifiziert.
Digitalisierung kann die Unternehmen auch darin unterstützen, eine bessere Marktübersicht zu erlangen. Informationen über die Immobilienmärkte stellen prinzipiell wesentliche Grundlageninformationen für zielgerichtetes Handeln dar. Die Qualität dieser Daten und ihrer Zugangsmöglichkeiten kann somit auch die Qualität der getroffenen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. Hervorzuheben ist, dass es sich bei Entscheidungen über Immobilieninvestitionen in der Regel um langfristige Entscheidungen mit hoher Kapitalbindung handelt. Verlässliche und fundierte Grundlageninformationen können z. B. die Ausweitung eines nachfragegerechten Immobilienangebots zur Dämpfung von Immobilienpreissteigerungen und zur Vermeidung von Leerständen gezielt unterstützen.
Die Datenbestände zu den Immobilienmärkten werden mit dem technologischen Fortschritt immer umfassender. Bei den vielfältigen Marktinformationen handelt es sich aber meistens um unverbundene Einzelinformationen, oft auf lokaler Ebene. So lassen sich bspw. Kaufpreisinformationen bei Immobilientransaktionen nur schwer mit Daten zu den verkauften Objekten selbst verknüpfen. Maßnahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie der Umsetzung der Energieeinsparziele im Gebäudebereich erfordern aber auch in der unternehmerischen Praxis zunehmend umfassende Informationen über die Immobilienbestände und die Gebäudeenergieversorgung.
Ziel eines möglichst transparenten und gut funktionierenden Immobilienmarktes sollte es daher sein, digitale Daten zu mobilisieren, deren Qualität zu verbessern, die Daten sinnvoll zu vernetzen und den relevanten Akteursgruppen unter Berücksichtigung des Datenschutzes zur Verfügung zu stellen.
Digitalisierung ist in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine zunehmende Anforderung, der sich Unternehmen und Institutionen stellen müssen. Der zunächst hohe finanzielle und personelle Aufwand zur Implementierung von digitalen Geschäftsprozessen sollte mittelfristig organisatorische Vereinfachungen, Kosteneinsparungen und eine höhere Kundenzufriedenheit ermöglichen. Dabei sind regelmäßig
Anpassungsvorgänge und Neujustierungen erforderlich.
Digitalisierung in den Unternehmen dient unter anderem der Prozessoptimierung, der Ressourcenplanung, dem Dokumentenmanagement und der verbesserten Kommunikation zwischen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sowie zwischen Unternehmen und Kunden. Digitalisierung in der Wohnung- und Immobilienwirtschaft kann dazu beitragen, Bau- und Planungsprozesse zu beschleunigen. Die Branche kann von einer einheitlichen digitalen Bauakte profitieren. Wichtig ist hierbei das Zusammenspiel von Verwaltung sowie Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Mit der Digitalisierung werden Wertschöpfungsketten in den Unternehmen neu gestaltet. Verknüpfung, Analyse und Bereitstellung von Daten können einen erheblichen Mehrwert für die Unternehmen bieten ebenso wie für Marktbeobachtung, Politik und Planung. Einsatzfelder der Digitalisierung in den Wohnungs- und Immobilienunternehmen sind somit Planung-, Steuerung- und Kontrollaufgaben auf strategischer, taktischer und operativer Ebene. Sie können effizientere Geschäftsprozesse, präzisere Kalkulationen von Investitionen und Unterhaltskosten sowie bessere Einschätzungen von Risiken unterstützen. Art, Umfang, Perspektiven und Hemmnisse der Digitalisierung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind aktuell aber noch unzureichend bekannt und quantifiziert.
Digitalisierung kann die Unternehmen auch darin unterstützen, eine bessere Marktübersicht zu erlangen. Informationen über die Immobilienmärkte stellen prinzipiell wesentliche Grundlageninformationen für zielgerichtetes Handeln dar. Die Qualität dieser Daten und ihrer Zugangsmöglichkeiten kann somit auch die Qualität der getroffenen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. Hervorzuheben ist, dass es sich bei Entscheidungen über Immobilieninvestitionen in der Regel um langfristige Entscheidungen mit hoher Kapitalbindung handelt. Verlässliche und fundierte Grundlageninformationen können z. B. die Ausweitung eines nachfragegerechten Immobilienangebots zur Dämpfung von Immobilienpreissteigerungen und zur Vermeidung von Leerständen gezielt unterstützen.
Die Datenbestände zu den Immobilienmärkten werden mit dem technologischen Fortschritt immer umfassender. Bei den vielfältigen Marktinformationen handelt es sich aber meistens um unverbundene Einzelinformationen, oft auf lokaler Ebene. So lassen sich bspw. Kaufpreisinformationen bei Immobilientransaktionen nur schwer mit Daten zu den verkauften Objekten selbst verknüpfen. Maßnahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie der Umsetzung der Energieeinsparziele im Gebäudebereich erfordern aber auch in der unternehmerischen Praxis zunehmend umfassende Informationen über die Immobilienbestände und die Gebäudeenergieversorgung.
Ziel eines möglichst transparenten und gut funktionierenden Immobilienmarktes sollte es daher sein, digitale Daten zu mobilisieren, deren Qualität zu verbessern, die Daten sinnvoll zu vernetzen und den relevanten Akteursgruppen unter Berücksichtigung des Datenschutzes zur Verfügung zu stellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-408796
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Digitalisierung ist in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine zunehmende Anforderung, der sich Unternehmen und Institutionen stellen müssen. Der zunächst hohe finanzielle und personelle Aufwand zur Implementierung von digitalen Geschäftsprozessen sollte mittelfristig organisatorische Vereinfachungen, Kosteneinsparungen und eine höhere Kundenzufriedenheit ermöglichen. Dabei sind regelmäßig
Digitalisierung ist in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine zunehmende Anforderung, der sich Unternehmen und Institutionen stellen müssen. Der zunächst hohe finanzielle und personelle Aufwand zur Implementierung von digitalen Geschäftsprozessen sollte mittelfristig organisatorische Vereinfachungen, Kosteneinsparungen und eine höhere Kundenzufriedenheit ermöglichen. Dabei sind regelmäßig
Anpassungsvorgänge und Neujustierungen erforderlich.
Digitalisierung in den Unternehmen dient unter anderem der Prozessoptimierung, der Ressourcenplanung, dem Dokumentenmanagement und der verbesserten Kommunikation zwischen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sowie zwischen Unternehmen und Kunden. Digitalisierung in der Wohnung- und Immobilienwirtschaft kann dazu beitragen, Bau- und Planungsprozesse zu beschleunigen. Die Branche kann von einer einheitlichen digitalen Bauakte profitieren. Wichtig ist hierbei das Zusammenspiel von Verwaltung sowie Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Mit der Digitalisierung werden Wertschöpfungsketten in den Unternehmen neu gestaltet. Verknüpfung, Analyse und Bereitstellung von Daten können einen erheblichen Mehrwert für die Unternehmen bieten ebenso wie für Marktbeobachtung, Politik und Planung. Einsatzfelder der Digitalisierung in den Wohnungs- und Immobilienunternehmen sind somit Planung-, Steuerung- und Kontrollaufgaben auf strategischer, taktischer und operativer Ebene. Sie können effizientere Geschäftsprozesse, präzisere Kalkulationen von Investitionen und Unterhaltskosten sowie bessere Einschätzungen von Risiken unterstützen. Art, Umfang, Perspektiven und Hemmnisse der Digitalisierung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind aktuell aber noch unzureichend bekannt und quantifiziert.
Digitalisierung in den Unternehmen dient unter anderem der Prozessoptimierung, der Ressourcenplanung, dem Dokumentenmanagement und der verbesserten Kommunikation zwischen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sowie zwischen Unternehmen und Kunden. Digitalisierung in der Wohnung- und Immobilienwirtschaft kann dazu beitragen, Bau- und Planungsprozesse zu beschleunigen. Die Branche kann von einer einheitlichen digitalen Bauakte profitieren. Wichtig ist hierbei das Zusammenspiel von Verwaltung sowie Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Mit der Digitalisierung werden Wertschöpfungsketten in den Unternehmen neu gestaltet. Verknüpfung, Analyse und Bereitstellung von Daten können einen erheblichen Mehrwert für die Unternehmen bieten ebenso wie für Marktbeobachtung, Politik und Planung. Einsatzfelder der Digitalisierung in den Wohnungs- und Immobilienunternehmen sind somit Planung-, Steuerung- und Kontrollaufgaben auf strategischer, taktischer und operativer Ebene. Sie können effizientere Geschäftsprozesse, präzisere Kalkulationen von Investitionen und Unterhaltskosten sowie bessere Einschätzungen von Risiken unterstützen. Art, Umfang, Perspektiven und Hemmnisse der Digitalisierung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind aktuell aber noch unzureichend bekannt und quantifiziert.
Digitalisierung kann die Unternehmen auch darin unterstützen, eine bessere Marktübersicht zu erlangen. Informationen über die Immobilienmärkte stellen prinzipiell wesentliche Grundlageninformationen für zielgerichtetes Handeln dar. Die Qualität dieser Daten und ihrer Zugangsmöglichkeiten kann somit auch die Qualität der getroffenen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. Hervorzuheben ist, dass es sich bei Entscheidungen über Immobilieninvestitionen in der Regel um langfristige Entscheidungen mit hoher Kapitalbindung handelt. Verlässliche und fundierte Grundlageninformationen können z. B. die Ausweitung eines nachfragegerechten Immobilienangebots zur Dämpfung von Immobilienpreissteigerungen und zur Vermeidung von Leerständen gezielt unterstützen.
Digitalisierung kann die Unternehmen auch darin unterstützen, eine bessere Marktübersicht zu erlangen. Informationen über die Immobilienmärkte stellen prinzipiell wesentliche Grundlageninformationen für zielgerichtetes Handeln dar. Die Qualität dieser Daten und ihrer Zugangsmöglichkeiten kann somit auch die Qualität der getroffenen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. Hervorzuheben ist, dass es sich bei Entscheidungen über Immobilieninvestitionen in der Regel um langfristige Entscheidungen mit hoher Kapitalbindung handelt. Verlässliche und fundierte Grundlageninformationen können z. B. die Ausweitung eines nachfragegerechten Immobilienangebots zur Dämpfung von Immobilienpreissteigerungen und zur Vermeidung von Leerständen gezielt unterstützen.
Die Datenbestände zu den Immobilienmärkten werden mit dem technologischen Fortschritt immer umfassender. Bei den vielfältigen Marktinformationen handelt es sich aber meistens um unverbundene Einzelinformationen, oft auf lokaler Ebene. So lassen sich bspw. Kaufpreisinformationen bei Immobilientransaktionen nur schwer mit Daten zu den verkauften Objekten selbst verknüpfen. Maßnahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie der Umsetzung der Energieeinsparziele im Gebäudebereich erfordern aber auch in der unternehmerischen Praxis zunehmend umfassende Informationen über die Immobilienbestände und die Gebäudeenergieversorgung.
Die Datenbestände zu den Immobilienmärkten werden mit dem technologischen Fortschritt immer umfassender. Bei den vielfältigen Marktinformationen handelt es sich aber meistens um unverbundene Einzelinformationen, oft auf lokaler Ebene. So lassen sich bspw. Kaufpreisinformationen bei Immobilientransaktionen nur schwer mit Daten zu den verkauften Objekten selbst verknüpfen. Maßnahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie der Umsetzung der Energieeinsparziele im Gebäudebereich erfordern aber auch in der unternehmerischen Praxis zunehmend umfassende Informationen über die Immobilienbestände und die Gebäudeenergieversorgung.
Ziel eines möglichst transparenten und gut funktionierenden Immobilienmarktes sollte es daher sein, digitale Daten zu mobilisieren, deren Qualität zu verbessern, die Daten sinnvoll zu vernetzen und den relevanten Akteursgruppen unter Berücksichtigung des Datenschutzes zur Verfügung zu stellen.
Ziel eines möglichst transparenten und gut funktionierenden Immobilienmarktes sollte es daher sein, digitale Daten zu mobilisieren, deren Qualität zu verbessern, die Daten sinnvoll zu vernetzen und den relevanten Akteursgruppen unter Berücksichtigung des Datenschutzes zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.