ReFo - Transparenz am Immobilienmarkt - Identifizierung geeigneter Instrumente mit Fokus auf Eigentumsverhältnisse, Bodenmärkte, Marktbeobachtung und Objekteigenschaften
Immobilien haben in Deutschland einen wesentlichen Anteil am volkswirtschaftlichen Gesamtvermögen und besitzen grundlegende Funktionen für alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Gleichzeitig sind flächendeckende und tiefergehende Informationen zu Eigentumsverhältnissen und deren Veränderungen sowie zu den Objekten und ihren Eigenschaften vielfach nicht ausreichend für die Bedürfnisse unterschiedlichen Politikfelder (wie der Boden- und Wohnungspolitik) - auch auf den verschiedenen administrativen Ebenen - vorhanden.
Vor diesem Hintergrund wird im Forschungsprojekt unter der Erhöhung von Transparenz eine verbesserte Bereitstellung und Bündelung von Informationen und Datengrundlagen - für die Verwaltungen - verstanden. Diese ist für die Beobachtung und Analyse der Situation auf den Immobilien- und Bodenmärkten, mit besonderer Berücksichtigung der Strukturierung und Veränderung von Eigentumsverhältnissen und der Objekt- und Immobilieneigenschaften von hoher Bedeutung. Gleichzeitig soll aber auch die Perspektive der Verbesserung der Informationsgrundlagen für Forschungszwecke und für die interessierte Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Auf Grundlage dessen soll herausgearbeitet werden, wie Defizite und Hemmnisse bei den Informationsgrundlagen bzw. deren Nutzungsmöglichkeiten auch für den Bund beseitigt und vorhandene Daten verschiedener Informationssysteme (besser) genutzt werden können - denn trotz bereits vielzählig existierender und sogar digitalisierter Daten fehlt es an einer nutzbaren Gesamtsicht auf Bundesebene, die für die oben beschriebenen Ziele gerade notwendig ist. So zeigt das bereits vorliegende Gutachten „Rechtsgrundlagen für mehr Transparenz auf dem deutschen Immobilienmarkt“ von CBH Rechtsanwälte im Auftrag des BBSR (2021) sowie die Expertise „Datenbestand und Datenbedarf von Wohnbauland in Deutschland“ des BBSR (2020) bereits entsprechende Datenbestände auf. Insbesondere die Liegenschaftskataster der Länder und deren Datengrundlage des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) enthalten in lokal unterschiedlicher Tiefe Daten zur Erfüllung einer Reihe der o.g. Bedürfnisse (u.a. Eigentümer- und Objektinformationen), sind aber für die Bundesverwaltung und andere Akteure nicht unmittelbar nutzbar.
Ziel der Studie ist es, einen konkreten Handlungsrahmen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Immobilien- und Bodenmarkttransparenz in flächendeckender und langfristiger Perspektive zu erarbeiten.
Grundlage hierfür ist im Rahmen des Projektes die Schaffung eines Verständnisses der aktuellen Struktur und Funktionsweise von Immobilienmärkten und das Aufzeigen von Potenzialen einer erhöhten Transparenz insbesondere für die Marktbeobachtung, die Wohnungs- und Bodenmarktpolitik und für weitere Aspekte in den Bereichen Klimaschutz und -anpassung, Sozialpolitik, Geldwäsche und Steuerhinterziehung, Gefahrenabwehr, Sanktionsdurchsetzung. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dem Staat eine aktivere und zielgenauere Gestaltung in allen teilpolitischen Bereichen zu ermöglichen und letztlich die wirtschaftliche Entwicklung und Zukunftssicherheit Deutschlands zu stärken.
Darüber hinaus soll das Forschungsprojekt wissenschaftliche Grundlagen für mögliche weiterführende Studien liefern, die die hier identifizierten Herausforderungen empirisch und praxisorientiert vertiefen könnten.
Das Ziel einer verbesserten Immobilien- und Bodenmarkttransparenz ist zwingend verbunden mit einer Verbesserung der Datenverfügbarkeit und -qualität für die Marktakteure, für wissenschaftliche Zwecke sowie für die kommunale und politische Beratung als Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen (z.B. Ausgestaltung von Förderprorammen, Gesetzgebung). Die Ergebnisse der Studie sollen einen weiteren Anstoß für zielgerichtete Forschung und Entwicklung zur Schaffung und Vernetzung der Daten- und Informationsangebote geben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ReFo - Transparenz am Immobilienmarkt - Identifizierung geeigneter Instrumente mit Fokus auf Eigentumsverhältnisse, Bodenmärkte, Marktbeobachtung und...”
Titel
ReFo - Transparenz am Immobilienmarkt - Identifizierung geeigneter Instrumente mit Fokus auf Eigentumsverhältnisse, Bodenmärkte, Marktbeobachtung und Objekteigenschaften
10.06.03-23.106
Immobilien haben in Deutschland einen wesentlichen Anteil am volkswirtschaftlichen Gesamtvermögen und besitzen grundlegende Funktionen für alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Gleichzeitig sind flächendeckende und tiefergehende Informationen zu Eigentumsverhältnissen und deren Veränderungen sowie zu den Objekten und ihren Eigenschaften vielfach nicht ausreichend für die Bedürfnisse unterschiedlichen Politikfelder (wie der Boden- und Wohnungspolitik) - auch auf den verschiedenen administrativen Ebenen - vorhanden.
Vor diesem Hintergrund wird im Forschungsprojekt unter der Erhöhung von Transparenz eine verbesserte Bereitstellung und Bündelung von Informationen und Datengrundlagen - für die Verwaltungen - verstanden. Diese ist für die Beobachtung und Analyse der Situation auf den Immobilien- und Bodenmärkten, mit besonderer Berücksichtigung der Strukturierung und Veränderung von Eigentumsverhältnissen und der Objekt- und Immobilieneigenschaften von hoher Bedeutung. Gleichzeitig soll aber auch die Perspektive der Verbesserung der Informationsgrundlagen für Forschungszwecke und für die interessierte Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Auf Grundlage dessen soll herausgearbeitet werden, wie Defizite und Hemmnisse bei den Informationsgrundlagen bzw. deren Nutzungsmöglichkeiten auch für den Bund beseitigt und vorhandene Daten verschiedener Informationssysteme (besser) genutzt werden können - denn trotz bereits vielzählig existierender und sogar digitalisierter Daten fehlt es an einer nutzbaren Gesamtsicht auf Bundesebene, die für die oben beschriebenen Ziele gerade notwendig ist. So zeigt das bereits vorliegende Gutachten „Rechtsgrundlagen für mehr Transparenz auf dem deutschen Immobilienmarkt“ von CBH Rechtsanwälte im Auftrag des BBSR (2021) sowie die Expertise „Datenbestand und Datenbedarf von Wohnbauland in Deutschland“ des BBSR (2020) bereits entsprechende Datenbestände auf. Insbesondere die Liegenschaftskataster der Länder und deren Datengrundlage des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) enthalten in lokal unterschiedlicher Tiefe Daten zur Erfüllung einer Reihe der o.g. Bedürfnisse (u.a. Eigentümer- und Objektinformationen), sind aber für die Bundesverwaltung und andere Akteure nicht unmittelbar nutzbar.
Ziel der Studie ist es, einen konkreten Handlungsrahmen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Immobilien- und Bodenmarkttransparenz in flächendeckender und langfristiger Perspektive zu erarbeiten.
Grundlage hierfür ist im Rahmen des Projektes die Schaffung eines Verständnisses der aktuellen Struktur und Funktionsweise von Immobilienmärkten und das Aufzeigen von Potenzialen einer erhöhten Transparenz insbesondere für die Marktbeobachtung, die Wohnungs- und Bodenmarktpolitik und für weitere Aspekte in den Bereichen Klimaschutz und -anpassung, Sozialpolitik, Geldwäsche und Steuerhinterziehung, Gefahrenabwehr, Sanktionsdurchsetzung. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dem Staat eine aktivere und zielgenauere Gestaltung in allen teilpolitischen Bereichen zu ermöglichen und letztlich die wirtschaftliche Entwicklung und Zukunftssicherheit Deutschlands zu stärken.
Darüber hinaus soll das Forschungsprojekt wissenschaftliche Grundlagen für mögliche weiterführende Studien liefern, die die hier identifizierten Herausforderungen empirisch und praxisorientiert vertiefen könnten.
Das Ziel einer verbesserten Immobilien- und Bodenmarkttransparenz ist zwingend verbunden mit einer Verbesserung der Datenverfügbarkeit und -qualität für die Marktakteure, für wissenschaftliche Zwecke sowie für die kommunale und politische Beratung als Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen (z.B. Ausgestaltung von Förderprorammen, Gesetzgebung). Die Ergebnisse der Studie sollen einen weiteren Anstoß für zielgerichtete Forschung und Entwicklung zur Schaffung und Vernetzung der Daten- und Informationsangebote geben.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 140-447831 (2023-07-19)
Ergänzende Angaben (2023-07-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 140-447831
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: 2023-09-01 📅
Neuer Wert
Text: 2023-09-05 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-08-21 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-04 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-08-21 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-04 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 146-465579 (2023-07-27)