Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Geb. A - TGA
057/05/2023
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung Gebäude A in den Bereichen
Kälte- und Lüftungsanlagen Los 1,
Sanitär- und Heizungsanlagen Los 2 und
Elektrotechnische Anlagen Los 3.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kälte- und Lüftungsanlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umbau von Gebäuden📦
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SWK STADTWERKE KREFELD AG St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanierung Gebäude A - TGA
Kälte- und Lüftungsanlagen
Mehr Informationen in den Teilnahmeunterlagen” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitär- und Heizungsanlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanierung Gebäude A - TGA
Sanitär- und Heizungsanlagen
Mehr Informationen in den Teilnahmeunterlagen”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrotechnische Anlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnikinstallation📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanierung Gebäude A - TGA
Elektrotechnische Anlagen
Mehr Informationen in den Teilnahmeunterlagen”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit den Ausschreibungssunterlagen wird das Formblatt "Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und die
geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit den Ausschreibungssunterlagen wird das Formblatt "Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und die
geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eingereicht werden.
Die nachfolgenden Bedingungen sind mit dem Formular anzunehmen:
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass:
1) er im Handelsregister eingetragen ist,
2) er das deutsche Recht anerkennt,
3) keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen,
4) alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,
5) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet,
6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
7) er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,
8) er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,
9) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt,
10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVDCJ8
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 101-311053 (2023-05-22)