Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller sowie des Eigenfüllers der feinen Gesteinskörnung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Mörteleigenschaften von Asphalt, welche wiederum in direktem Zusammenhang mit dem Gebrauchsverhalten des Baustoffs stehen. In der aktuellen Norm DIN EN 13043 „Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen" ist die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller und Eigenfüller bereits als wesentliches Merkmal verankert. Forschungsarbeiten haben die Eignung und die Vorzüge des Schüttel-Abriebverfahrens zur Bestimmung dieser Wasserempfindlichkeit bei feinen Gesteinskörnungen nachgewiesen. Aufgrund dieser Erkenntnisse haben die D-A-CH-Länder beschlossen, die Wasserempfindlichkeit, geprüft mittels des Schüttelabrieb-Verfahrens, als wesentliches Merkmal für die feine Gesteinskörnung in den laufenden CPR-Acquis-Prozess einzubringen. Ein zentrales Problem bei der Ableitung eines Bewertungshintergrundes direkt aus Versuchstrecken ist jedoch die dafür erforderliche lange Liegedauer, was den Prozess erschwert. Es besteht weiterhin Bedarf an einer fundierten wissenschaftlichen Untermauerung und Optimierung des Verfahrens. Das übergeordnete Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3. Der spezifische Nutzen des FE-Vorhabens liegt darin, dass die Forschungsergebnisse unmittelbar in das Technische Regelwerk (TP Gestein-StB, TL Gestein-StB) einfließen sollen. Durch eine konkretisierte Prüfvorschrift für das Schüttel-Abriebverfahren entsteht die Möglichkeit, gezielt qualitativ hochwertige feine Gesteinskörnungen herzustellen, was langfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit von Asphaltbauweisen führt. Für die Konzeption der Bearbeitung können insbesondere folgende Vorüberlegungen berücksichtigt werden: AP 1 - Literaturstudie AP 2 - Expertenbefragung AP 3 - Optimierung des Prüfverfahrens AP 4 - Evaluierung der Optimierung AP 5 - Stichprobencharakterisierung AP 6 - Erstellung eines Bewertungshintergrundes AP 7 – Auswertung und Empfehlungen

Deadline

Deadline 2026-07-20

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3
Referenznummer: Z2d - FE 06.0127/2026/BGB
Kurze Beschreibung:
Die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller sowie des Eigenfüllers der feinen Gesteinskörnung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Mörteleigenschaften von Asphalt, welche wiederum in direktem Zusammenhang mit dem Gebrauchsverhalten des Baustoffs stehen. In der aktuellen Norm DIN EN 13043 „Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen" ist die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller und Eigenfüller bereits als wesentliches Merkmal verankert. Forschungsarbeiten haben die Eignung und die Vorzüge des Schüttel-Abriebverfahrens zur Bestimmung dieser Wasserempfindlichkeit bei feinen Gesteinskörnungen nachgewiesen. Aufgrund dieser Erkenntnisse haben die D-A-CH-Länder beschlossen, die Wasserempfindlichkeit, geprüft mittels des Schüttelabrieb-Verfahrens, als wesentliches Merkmal für die feine Gesteinskörnung in den laufenden CPR-Acquis-Prozess einzubringen. Ein zentrales Problem bei der Ableitung eines Bewertungshintergrundes direkt aus Versuchstrecken ist jedoch die dafür erforderliche lange Liegedauer, was den Prozess erschwert. Es besteht weiterhin Bedarf an einer fundierten wissenschaftlichen Untermauerung und Optimierung des Verfahrens. Das übergeordnete Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3. Der spezifische Nutzen des FE-Vorhabens liegt darin, dass die Forschungsergebnisse unmittelbar in das Technische Regelwerk (TP Gestein-StB, TL Gestein-StB) einfließen sollen. Durch eine konkretisierte Prüfvorschrift für das Schüttel-Abriebverfahren entsteht die Möglichkeit, gezielt qualitativ hochwertige feine Gesteinskörnungen herzustellen, was langfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit von Asphaltbauweisen führt. Für die Konzeption der Bearbeitung können insbesondere folgende Vorüberlegungen berücksichtigt werden: AP 1 - Literaturstudie AP 2 - Expertenbefragung AP 3 - Optimierung des Prüfverfahrens AP 4 - Evaluierung der Optimierung AP 5 - Stichprobencharakterisierung AP 6 - Erstellung eines Bewertungshintergrundes AP 7 – Auswertung und Empfehlungen
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2d - FE 06.0127/2026/BGB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-20 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-20 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Mehr anzeigen
Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung von Fragestellungen zur Verwendung von Gesteinskörnungen im Straßenbau, nachzuweisen durch mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Mehr anzeigen
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Schüttel-Abriebverfahrens nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossene Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren -Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2 Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Mehr anzeigen
Technische Ausstattung: Nachweis der Verfügbarkeit der Ausstattung zur Durchführung der Prüfungen: • Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3 • Wasserempfindlichkeit von Asphalt-Probekörpern nach TP Asphalt-StB, Teil 12 • Einaxialer Zugversuch und Abkühl-versuch nach TP Asphalt-StB, Teil 46 A (siehe Eigenerklärung 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=867506 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=867506 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 113-409519 (2026-06-11)