Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen-/Wohnsitzes ist vorzulegen.
Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen.
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.