Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V..
Bei präqualifizierten Unternehmen sind für die benannten anderen
Unternehmen keine Unterlagen vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden nur bei begründeten
Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen anderen Unternehmen auf
gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“
oder die EEE, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger
Stellen nachgefordert. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die
„Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen
Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt
werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in
der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der
Vergabeunterlage bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende
Angaben gemäß § 6 Abs. 2 VOB/A EU zu machen:
- Beschreibung des Leistungsprofils des Unternehmens
- Bestätigung der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zu
Personen-Sach- und/ oder Vermögensschäden über die auszuführenden
Leistungen mit einer Gültigkeit bis zum geplanten Bauende
Des Weiteren sind von jedem Nachunternehmer sowie von
jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden, die folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung/ EEE/ PQ-Nachweis
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass
hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind.
Dabei
gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung"
(siehe Ausschreibungsunterlagen).
Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
> Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der
Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die
genannten Register besteht
> Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen
nicht in Liquidation befindet.
> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt:
> Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
> Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6
VOB/A vorliegt.
> Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1
bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die
Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
> Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen
nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
> Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
> Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Die Bescheinigungen (Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen)
umfassen die folgenden Angaben:
> drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf
Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen; Bestätigung des
Auftraggebers
über die vertragsgemäße Ausführung
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen