Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels - Durchführung der denkmalgerechten Sanierung südlicher Westflügel und Südflügel, sowie der Außenanlagen - Los 498 prov. Anschluss Heizung

Stadt Weißenfels

Die Stadtverwaltung Weißenfels plant in der Maßnahme den Anschluss eines bauseits gestellten Heizcontainers im Schlosshof. Die Gewährleistung der Wärmeversorgung während der Sanierungsmaßnahmen im Südflügel und der Einrichtungen im Nordflügel. Die Winterbaubeheizung dieser beiden Sanierungsbereiche (südlicher Westflügel und Südflügel) wird abgesetzt beauftragt. Im Innenhof wird durch die Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH ein mobiler Heizcontainer aufgestellt. Dieser mobile Heizcontainer versorgt während der Bauphase den bereits sanierten Nordflügel mit Wärme. Die erforderlichen Zuleitungen werden über den Lichtschacht an der südlichen Westflügelseite in das Gebäude geführt und im 2. Untergeschoss angeschlossen. Gasinstallation Die vorhandene Erdgasleitung wird teilweise im 2. Untergeschoss zurückgebaut und in DN 65 aus Stahlrohr mit Schweißverbindung neu verlegt. Im Außenbereich wird erdverlegtes PE-100 Rohr d 90 mm verwendet. Heizungsinstallation Sämtliche Rohleitungen der Kostengruppe 420 werden aus Stahlrohr mit Schweißverbindung hergestellt. Im Außenbereich werden vorgedämmte Heizungsleitungen DN 125 unterirdisch im Graben verlegt. Die oberirdischen Anschlussleitungen an den mobilen Heizcontainer werden mit Begleitheizung, 200 % Dämmung und Blechummantelung ausgestattet. Die Arbeiten umfassen darüber hinaus die Installation der Gas- und Heizungsleitungen sowie den Rückbau der bestehenden Rohrleitungen ab Heizkreisverteiler.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-21 Auftragsbekanntmachung
2026-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels - Durchführung der denkmalgerechten Sanierung südlicher Westflügel und Südflügel, sowie der Außenanlagen - Los 498 prov. Anschluss Heizung
Referenznummer: 60.30/055/26
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Weißenfels plant in der Maßnahme den Anschluss eines bauseits gestellten Heizcontainers im Schlosshof. Die Gewährleistung der Wärmeversorgung während der Sanierungsmaßnahmen im Südflügel und der Einrichtungen im Nordflügel. Die Winterbaubeheizung dieser beiden Sanierungsbereiche (südlicher Westflügel und Südflügel) wird abgesetzt beauftragt. Im Innenhof wird durch die Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH ein mobiler Heizcontainer aufgestellt. Dieser mobile Heizcontainer versorgt während der Bauphase den bereits sanierten Nordflügel mit Wärme. Die erforderlichen Zuleitungen werden über den Lichtschacht an der südlichen Westflügelseite in das Gebäude geführt und im 2. Untergeschoss angeschlossen. Gasinstallation Die vorhandene Erdgasleitung wird teilweise im 2. Untergeschoss zurückgebaut und in DN 65 aus Stahlrohr mit Schweißverbindung neu verlegt. Im Außenbereich wird erdverlegtes PE-100 Rohr d 90 mm verwendet. Heizungsinstallation Sämtliche Rohleitungen der Kostengruppe 420 werden aus Stahlrohr mit Schweißverbindung hergestellt. Im Außenbereich werden vorgedämmte Heizungsleitungen DN 125 unterirdisch im Graben verlegt. Die oberirdischen Anschlussleitungen an den mobilen Heizcontainer werden mit Begleitheizung, 200 % Dämmung und Blechummantelung ausgestattet. Die Arbeiten umfassen darüber hinaus die Installation der Gas- und Heizungsleitungen sowie den Rückbau der bestehenden Rohrleitungen ab Heizkreisverteiler.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 60.30/055/26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
KG 413 Gasanlagen Lieferung und Montage von Rohrleitungen/ Demontageleistungen - Gasrohrleitungen aus nahtlosem Stahlrohr einschließlich Formteile, verbinden durch Schweißen bis DN 65, 30 m - Installation von Armaturen bis DN 65, 2 St., - Demontage von Gasleitungen aus nahtlosem Stahlrohr einschließlich Formteile bis DN 80, 25m, KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Lieferung und Montage von Rohrleitungen, Komponenten, Demontageleistungen - Heizungsrohrleitungen aus nahtlosem Stahlrohr einschließlich Formteile, verbinden durch Schweißen, Wärmedämmung ohne Blechummantelung, bis DN 125, 70 m, - Installation von Armaturen bis DN 125, 4 St., - Demontage von Heizungsleitungen aus nahtlosem Stahlrohr einschließlich Formteile und Dämmung bis DN 160, 135 m, - Demontage hydraulische Weiche 1 St., Verteiler 3 St., - Demontage Pumpe einschließlich Rückschlagklappe, Schmutzfänger, 4 St., - Demontage Abgasrohrleitung vom Heizkessel bis DN 200, 15 m, 2 KG 510 Erdarbeiten - Suchschlitze, Breite 1,00 m, Länge 11,3 m, Tiefe 1,3 m - Handfreilegungen von Leitungen - Einbringung von Füllkies KG 553 Anlagen für gase und Flüssigkeiten Lieferung und Montage von Rohrleitungen - Gasrohrleitungen aus PE 100 einschließlich Formteile, verbinden durch Heizweidelmuffen d 90, 25 m KG 554 Wärmeversorgungsanlagen Lieferung und Montage von Rohrleitungen, Komponenten, Demontageleistungen - Heizungsrohrleitungen aus nahtlosem Stahlrohr einschließlich Formteile, verbinden durch Schweißen, Vorgedämmte Rohrleitung und Formteile, bis DN 125, 37 m,
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Mehr anzeigen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.. Bei präqualifizierten Unternehmen sind für die benannten anderen Unternehmen keine Unterlagen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder die EEE, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 2 VOB/A EU zu machen: - Beschreibung des Leistungsprofils des Unternehmens - Bestätigung der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zu Personen-Sach- und/ oder Vermögensschäden über die auszuführenden Leistungen mit einer Gültigkeit bis zum geplanten Bauende Des Weiteren sind von jedem Nachunternehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die folgenden Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung/ EEE/ PQ-Nachweis Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei. Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Ausschreibungsunterlagen). Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen: > Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen > Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden > Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen > Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht > Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. > Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: > Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. > Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist > Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. > Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. > Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. > Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen > Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Die Bescheinigungen (Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen) umfassen die folgenden Angaben: > drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung > Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal > Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer > Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt > Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz > Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Weißenfels
Nationale Registrierungsnummer: 15084550-0000-72
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 06667
Postort: Weißenfels
Region: Burgenlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@weissenfels.de 📧
Telefon: 03443 370 304 📞
URL: https://www.weissenfels.de/Wirtschaft/Vergabe/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=854887 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=854887 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/ Saale Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 078-273681 (2026-04-21)
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-04 13:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 07b54c16-d4a5-4910-b4da-940416ae9066-01
Quelle: OJS 2026/S 102-367323 (2026-05-27)