Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Gültige Gewerbeerlaubnis für die Ausübung eines Bewachungsgewerbes nach §
34a Gewerbeordnung (GewO); nachgewiesen durch Eigenerklärung zur
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Fragebogen zur Eignungsprüfung);
- Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass eine
solche im Falle der Erteilung des Zuschlages rechtzeitig abgeschlossen wird;
nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung);
- Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Erklärung zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung)
sowie durch Vorlage einer gültigen DIN-Zertifizierung DIN 77200. Als gültig werden
nur Zertifikate von Organisationen anerkannt, welche durch eine über die offizielle
Europäische Akkreditierungsstelle (
https://european-accreditation.org/), -
beispielsweise die Deutsche Akkreditierungsstelle
(
https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suchergebnis.html) - entsprechend
akkreditiert wurden.
- nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer
Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen
zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels
Referenz (Vordruck D.9);
Leistungsgegenstand der Referenz: Separatwachdienst und Schließdienst
Nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten müssen Bestandteil der Referenz sein:
- Aktives Eingreifen in /zur Abwehr von Gefahrensituationen
- Teilnahme an Gesprächen auf Anforderung
- Durchführung permanenter Kontrollgänge
- Abweisen von Kunden wg. Hausverbot
- Kontrollgang mit Auf- und Zusperren der Eingangs-/Außentüren
Leistungszeitraum der Referenz:
durchgehend 24 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung.