Der Auftragnehmer muss das Projekt der Stellwerkserneuerung der Linie U1 aus softwaregutachterlicher Sicht begleiten. Dies beinhaltet insbesondere die Prüfung spezifischer Softwareanteile des Stellwerkssystems und seiner Subsysteme sowie des eingesetzten Achszählsystems. Im Ergebnis sind Softwaregutachten für alle neuen Stellwerke und ihre Bedienoberflächen zu erstellen und bei Änderungen fortzuschreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1
FE2-909-20230512
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer muss das Projekt der Stellwerkserneuerung der Linie U1 aus softwaregutachterlicher Sicht begleiten. Dies beinhaltet insbesondere die...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer muss das Projekt der Stellwerkserneuerung der Linie U1 aus softwaregutachterlicher Sicht begleiten. Dies beinhaltet insbesondere die Prüfung spezifischer Softwareanteile des Stellwerkssystems und seiner Subsysteme sowie des eingesetzten Achszählsystems. Im Ergebnis sind Softwaregutachten für alle neuen Stellwerke und ihre Bedienoberflächen zu erstellen und bei Änderungen fortzuschreiben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Software-Integration📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwaretests📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Beratung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer muss das Projekt der Stellwerkserneuerung der Linie U1 aus softwaregutachterlicher Sicht begleiten. Dies beinhaltet insbesondere die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer muss das Projekt der Stellwerkserneuerung der Linie U1 aus softwaregutachterlicher Sicht begleiten. Dies beinhaltet insbesondere die Prüfung spezifischer Softwareanteile des Stellwerkssystems und seiner Subsysteme sowie des eingesetzten Achszählsystems. Im Ergebnis sind Softwaregutachten für alle neuen Stellwerke und ihre Bedienoberflächen zu erstellen und bei Änderungen fortzuschreiben.
Die Inbetriebnahmen der neuen Stellwerke erfolgen ab dem Jahr 2024 in voraussichtlich 6 Baustufen. Der Terminplan ist so entwickelt, dass die Phasen der einzelnen Baustufen jährlich wiederkehrend erfolgen. Seitens des Stellwerksherstellers wird ein voll funktionsfähiges Gesamtsystem geliefert, das bei laufendem Betrieb, weitgehend ohne Behinderung der Zugfahrten parallel errichtet und im Anschluss in Betrieb genommen wird.
Der AN im Sinne dieser Ausschreibung hat Softwaregutachten für die Softwarekomponenten der Siemens SICAS ECC Stellwerke, des jeweils eingesetzten Achszählsystems sowie der VICOS Benutzeroberfläche für alle Stellwerke sowohl für die Softwarestände der Inbetriebnahme als auch ggf. für überarbeitete Deltasoftwarestände im Rahmen des Gesamtbegutachtungsprozesses zu erstellen und zu übergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 96
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle unter III.1.1) genannten Nachweise / Erklärungen sind zusammen mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle unter III.1.1) genannten Nachweise / Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag nummeriert und in nachfolgend genannter Reihenfolge einzureichen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen. Eigenerklärungen sind zu unterschreiben.
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Die Auszüge dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§123 + 124 vorliegen.
3. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung Schwarzarbeit.
4. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen bestehen.
6. Eigenerklärung, ob Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer erbracht werden. Benennung der Nachauftragnehmer oder der Bewerbergemeinschaft einschließlich Nachweis der Qualifikation (soweit zutreffend).
7. Eigenerklärung zum 5 EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine zügige Rücksendung der im DTVP abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist im Interesse des Teilnehmenden, da es bei einer verspäteten Zusendung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine zügige Rücksendung der im DTVP abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist im Interesse des Teilnehmenden, da es bei einer verspäteten Zusendung der rechtsgültig unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung keine Fristenverlängerung gibt.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-15
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-05-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36K49
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042792-3080 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042792-3080 📠
Quelle: OJS 2023/S 096-300301 (2023-05-15)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1
Kurze Beschreibung: Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt, bis 2032 unter dem Projekttitel „Stellwerkserneuerung der Linie U1“ die Stellwerke der gesamten Linie U1 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt, bis 2032 unter dem Projekttitel „Stellwerkserneuerung der Linie U1“ die Stellwerke der gesamten Linie U1 in konventioneller Stellwerkstechnik (GoA 1) mit allen Innen- und Außenanlagen zu erneuern. Alle Stellwerksanlagen müssen in den nächsten 10 Jahren erneuert werden, weshalb die Erneuerung gesamthaft in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben und im Ergebnis an die Firma Siemens vergeben wurde. Auf der U-Bahn-Linie 1 sind derzeit unterschiedliche Stellwerkstechniken von verschiedenen Herstellern in Betrieb. Die Bedienung aller Stellwerke erfolgt zentral aus der U-Bahn-Betriebszentrale.
Die Spurplanstellwerke in den Haltestellen OH, KE, VF und SK, die im Zeitraum von 1979 bis 1990 in Betrieb genommen wurden, werden auf Grund von Isolationsversprödungen an den Schaltdrähten und der Alterung der Spurplangruppen nach ca. 40 Jahren erneuert.
Im Stellbereich NO bis LM wurde in den Jahren 1996 bis 2000 das erste elektronische Stellwerk bei der HOCHBAHN in Betrieb genommen. Realisiert wurde ein elektronisches Stellwerk vom Typ L90N der Firma Thales, das annähernd 25 Jahre alt ist.
An den Stellwerksstandorten OT, FA, WK, WM und HB wurden im Zeitraum 2001 bis 2004 elektronische Stellwerke vom Typ SICAS 3216 der Firma Siemens in Betrieb genommen. Die Erneue-rung der Stellwerkstechnik in diesem Bereich erfolgt nach einer Betriebsdauer von ca. 25 Jahren im Zeitraum von 2028 bis 2032.
Die Inbetriebnahmen der neuen Stellwerke erfolgen ab dem Jahr 2024 in voraussichtlich 6 Baustufen. Der Terminplan ist so entwickelt, dass die Phasen der einzelnen Baustufen jährlich wiederkehrend erfolgen. Seitens Siemens wird ein voll funktionsfähiges Gesamtsystem geliefert, das bei laufendem Betrieb, weitgehend ohne Behinderung der Zugfahrten parallel errichtet und im Anschluss in Betrieb genommen wird.
Der Auftragnehmer im Sinne dieser Ausschreibung hat Softwaregutachten für die Softwarekomponenten der Siemens SICAS ECC Stellwerke, des jeweils eingesetzten Achszählsystems sowie der VICOS Benutzeroberfläche für alle Stellwerke sowohl für die Softwarestände der Inbetriebnahme als auch ggf. für überarbeitete Deltasoftwarestände im Rahmen des Gesamtbegutachtungsprozesses zu erstellen und zu übergeben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 096-300301
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Softwaregutachten für Stellwerke der Linie U1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Postleitzahl: 1210
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠
Quelle: OJS 2023/S 251-793568 (2023-12-27)