Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung:
• ein Stück Löschgruppenfahrzeug (LF 20)
• zwei Stück Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20)
welche komplett ausgebaut und ausgestattet sind.
Die Fahrzeuge bestehen jeweils aus:
• einem Fahrgestell für den normgerechten Aufbau
• einem feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbau.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: MaBu-2023-0021
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.”
Quelle: OJS 2023/S 101-317695 (2023-05-23)
Ergänzende Angaben (2023-06-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Rosenheim: Beschaffung von 3 Stück Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Rosenheim
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung:
• ein Stück Löschgruppenfahrzeug (LF 20)
• zwei Stück...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung:
• ein Stück Löschgruppenfahrzeug (LF 20)
• zwei Stück Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20)
welche komplett ausgebaut und ausgestattet sind.
Die Fahrzeuge bestehen jeweils aus:
• einem Fahrgestell für den normgerechten Aufbau
• einem feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbau.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung:
• ein Stück Löschgruppenfahrzeug (LF 20)
• zwei Stück...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung:
• ein Stück Löschgruppenfahrzeug (LF 20)
• zwei Stück Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20)
welche komplett ausgebaut und ausgestattet sind.
Die Fahrzeuge bestehen jeweils aus:
• einem Fahrgestell für den normgerechten Aufbau
• einem feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbau.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Angaben zu Preisen sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.”
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Albert Ziegler GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE815465832
Postanschrift: Albert-Ziegler-Straße 1
Postleitzahl: 89537
Postort: Giengen
Region: Heidenheim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rostertag@ziegler.de📧
Telefon: +49 7322951-478📞
Fax: +49 7322951-470 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Rosenheim
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Königstr. 24
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL: https://www.rosenheim.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
“Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 044-129373 (2024-02-29)