Der Tag der Städtebauförderung ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.
In ganz Deutschland feiern Städte und Gemeinden seit 2015 an einem Samstag im Mai den Tag der Städtebauförderung. Seit 2017 steht der Aktionstag unter dem Motto „Wir im Quartier“. In diesem Jahr beteiligten sich mehr als 500 Städte und Gemeinden mit rund 700 Veranstaltungen. Die Kommunen zeigten anlässlich des Aktionstages, wie sie mit Mitteln der Städtebauförderung und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger attraktive Quartiere, Stadt- und Ortsteilzentren schaffen und lebendige Nachbarschaften fördern.
In jedem Jahr bildet eine Auftaktveranstaltung in einer Kommune den „offiziellen“ Start des Tages der Städtebauförderung. An der Veranstaltung nehmen die Hausleitungen von BMWSB und Landesbauministerium sowie eine Vertretung der Kommune teil, welche die Veranstaltung ausrichtet. Die Auftaktveranstaltung verschafft dem Aktionstag zusätzliche öffentliche Aufmerksamkeit. 2023 fand sie in Ulm statt. Der Aktionstag lädt außerdem die Menschen dazu ein, an der Entwicklung der eigenen Stadt und Gemeinde mitzuwirken.
In den Veranstaltungen, von Stadtspaziergängen, Baustellenbegehungen, Workshops, Stadtrallyes, Tage der offenen Tür bis hin zu Ausstellungen und Quartiersfesten, wird die Vielfalt der Städtebauförderung gefeiert und über Projekte, Planungen und Erfolge informiert.
Die Veranstaltungen der Städte und Gemeinden werden durch eine gemeinsame Rahmenkommunikation von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie durch konzeptionelle und organisatorische Arbeitshilfen für die Städte und Gemeinden unterstützt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Städtebauliche Begleitforschung: Tag der Städtebauförderung 2024|2025
10.08.32-23.6”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Tag der Städtebauförderung ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.
In ganz...”
Kurze Beschreibung
Der Tag der Städtebauförderung ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.
In ganz Deutschland feiern Städte und Gemeinden seit 2015 an einem Samstag im Mai den Tag der Städtebauförderung. Seit 2017 steht der Aktionstag unter dem Motto „Wir im Quartier“. In diesem Jahr beteiligten sich mehr als 500 Städte und Gemeinden mit rund 700 Veranstaltungen. Die Kommunen zeigten anlässlich des Aktionstages, wie sie mit Mitteln der Städtebauförderung und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger attraktive Quartiere, Stadt- und Ortsteilzentren schaffen und lebendige Nachbarschaften fördern.
In jedem Jahr bildet eine Auftaktveranstaltung in einer Kommune den „offiziellen“ Start des Tages der Städtebauförderung. An der Veranstaltung nehmen die Hausleitungen von BMWSB und Landesbauministerium sowie eine Vertretung der Kommune teil, welche die Veranstaltung ausrichtet. Die Auftaktveranstaltung verschafft dem Aktionstag zusätzliche öffentliche Aufmerksamkeit. 2023 fand sie in Ulm statt. Der Aktionstag lädt außerdem die Menschen dazu ein, an der Entwicklung der eigenen Stadt und Gemeinde mitzuwirken.
In den Veranstaltungen, von Stadtspaziergängen, Baustellenbegehungen, Workshops, Stadtrallyes, Tage der offenen Tür bis hin zu Ausstellungen und Quartiersfesten, wird die Vielfalt der Städtebauförderung gefeiert und über Projekte, Planungen und Erfolge informiert.
Die Veranstaltungen der Städte und Gemeinden werden durch eine gemeinsame Rahmenkommunikation von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie durch konzeptionelle und organisatorische Arbeitshilfen für die Städte und Gemeinden unterstützt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 285714.29 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche, konzeptionelle und organisatorische Ausgestaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Arbeitsplanung (Praktikabilität des Maßnahmen- und Zeitplans) und Personaleinsatz”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 285714.29 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-15 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-31
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 190-594125 (2023-09-28)