In den vergangenen fast 20 Jahren seit Gründung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) der Bundesregierung haben sich die Rahmenbedingungen, Marktstrukturen, Wertschöpfungsketten und Herausforderungen für die KKW grundlegend verändert. Kaum eine Branche ist von den Auswirkungen durch den Wandel von Transformation, Plattformökonomie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz so stark betroffen wie die KKW mit Auswirkungen u.a. auf kreative Produktion, Distribution und Rechteverwertung. Die kommenden Jahre werden durch weitere tiefgreifende technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbrüche geprägt sein. Digitalisierung (insb. Künstliche Intelligenz), Nachhaltigkeit und neue Formen der Publikumseinbindung sind zu den zentralen Treibern der Veränderung geworden. Nach fast 20 Jahren ist es daher an der Zeit einerseits Bilanz zu ziehen, und andererseits den Blick nach vorne zu richten und Grundlagen für strategische Handlungsoptionen zu schaffen. Um den weiteren Strategieprozess evidenzbasiert führen zu können soll eine qualitative und quantitative Grundlagenstudie zur Zukunftsprojektion für die KKW in Auftrag gegeben werden. Die letzte Grundlagenstudie „Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur und Kreativwirtschaft“, ebenfalls erstellt im Auftrag des BMWE, stammt aus dem Jahr 2009. Die Studie soll eine Projektion für die kommende Dekade entwickeln, um strategische Antworten auf strukturelle Veränderungen der Branche zu geben. Es geht darum, die Zukunftsfähigkeit der KKW kritisch zu beleuchten, Risiken zu identifizieren sowie eine Prognose zu Chancen und Trends zu entwickeln. Die Studie „Kultur und Kreativwirtschaft 2037“ (Arbeitstitel) soll mit Hilfe zukunftsorientierter und prognostizierter Szenario-Analysen ein Fundament für eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Für eine Zukunftsprojektion bis 2037 ist daher entscheidend, nicht allein bestehende Wachstumsverläufe fortzuschreiben, sondern strukturelle Brüche, neue Wertschöpfungslogiken und disruptive technologische Entwicklungen systematisch in die Prognose einzubeziehen. Als Grundlagen sind hier die Projektionen der Bundesregierung zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum angemessen zu berücksichtigen. Die Studie soll ein wissenschaftliches Fundament für die strategische Weiterentwicklung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung schaffen und dabei insbesondere eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Die Strategie richtet sich perspektivisch an Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie an die Akteure der Kultur und Kreativwirtschaft selbst, die gemeinsam die Weichen für ein nachhaltiges, innovatives und wirtschaftlich starkes Kreativökosystem der nächsten Generation stellen wollen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037
Referenznummer: 17104/004-26#033
Kurze Beschreibung:
In den vergangenen fast 20 Jahren seit Gründung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) der Bundesregierung haben sich die Rahmenbedingungen, Marktstrukturen, Wertschöpfungsketten und Herausforderungen für die KKW grundlegend verändert. Kaum eine Branche ist von den Auswirkungen durch den Wandel von Transformation, Plattformökonomie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz so stark betroffen wie die KKW mit Auswirkungen u.a. auf kreative Produktion, Distribution und Rechteverwertung. Die kommenden Jahre werden durch weitere tiefgreifende technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbrüche geprägt sein. Digitalisierung (insb. Künstliche Intelligenz), Nachhaltigkeit und neue Formen der Publikumseinbindung sind zu den zentralen Treibern der Veränderung geworden. Nach fast 20 Jahren ist es daher an der Zeit einerseits Bilanz zu ziehen, und andererseits den Blick nach vorne zu richten und Grundlagen für strategische Handlungsoptionen zu schaffen. Um den weiteren Strategieprozess evidenzbasiert führen zu können soll eine qualitative und quantitative Grundlagenstudie zur Zukunftsprojektion für die KKW in Auftrag gegeben werden. Die letzte Grundlagenstudie „Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur und Kreativwirtschaft“,
ebenfalls erstellt im Auftrag des BMWE, stammt aus dem Jahr 2009. Die Studie soll eine Projektion für die kommende Dekade entwickeln, um strategische Antworten auf strukturelle Veränderungen der Branche zu geben. Es geht darum, die Zukunftsfähigkeit der KKW kritisch zu beleuchten, Risiken zu identifizieren sowie eine Prognose zu Chancen und Trends zu
entwickeln. Die Studie „Kultur und Kreativwirtschaft 2037“ (Arbeitstitel) soll mit Hilfe zukunftsorientierter und prognostizierter Szenario-Analysen ein Fundament für eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Für eine Zukunftsprojektion bis 2037 ist daher entscheidend, nicht allein bestehende Wachstumsverläufe fortzuschreiben, sondern strukturelle Brüche, neue Wertschöpfungslogiken und disruptive technologische Entwicklungen systematisch in die Prognose einzubeziehen. Als Grundlagen sind hier die Projektionen der Bundesregierung zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum angemessen zu berücksichtigen. Die Studie soll ein wissenschaftliches Fundament für die strategische Weiterentwicklung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung schaffen und dabei insbesondere eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Die Strategie richtet sich perspektivisch an Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie an die Akteure der Kultur und Kreativwirtschaft selbst, die gemeinsam die Weichen für ein nachhaltiges, innovatives und wirtschaftlich starkes Kreativökosystem der nächsten Generation stellen wollen.
In den vergangenen fast 20 Jahren seit Gründung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) der Bundesregierung haben sich die Rahmenbedingungen, Marktstrukturen, Wertschöpfungsketten und Herausforderungen für die KKW grundlegend verändert. Kaum eine Branche ist von den Auswirkungen durch den Wandel von Transformation, Plattformökonomie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz so stark betroffen wie die KKW mit Auswirkungen u.a. auf kreative Produktion, Distribution und Rechteverwertung. Die kommenden Jahre werden durch weitere tiefgreifende technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbrüche geprägt sein. Digitalisierung (insb. Künstliche Intelligenz), Nachhaltigkeit und neue Formen der Publikumseinbindung sind zu den zentralen Treibern der Veränderung geworden. Nach fast 20 Jahren ist es daher an der Zeit einerseits Bilanz zu ziehen, und andererseits den Blick nach vorne zu richten und Grundlagen für strategische Handlungsoptionen zu schaffen. Um den weiteren Strategieprozess evidenzbasiert führen zu können soll eine qualitative und quantitative Grundlagenstudie zur Zukunftsprojektion für die KKW in Auftrag gegeben werden. Die letzte Grundlagenstudie „Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur und Kreativwirtschaft“,
ebenfalls erstellt im Auftrag des BMWE, stammt aus dem Jahr 2009. Die Studie soll eine Projektion für die kommende Dekade entwickeln, um strategische Antworten auf strukturelle Veränderungen der Branche zu geben. Es geht darum, die Zukunftsfähigkeit der KKW kritisch zu beleuchten, Risiken zu identifizieren sowie eine Prognose zu Chancen und Trends zu
entwickeln. Die Studie „Kultur und Kreativwirtschaft 2037“ (Arbeitstitel) soll mit Hilfe zukunftsorientierter und prognostizierter Szenario-Analysen ein Fundament für eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Für eine Zukunftsprojektion bis 2037 ist daher entscheidend, nicht allein bestehende Wachstumsverläufe fortzuschreiben, sondern strukturelle Brüche, neue Wertschöpfungslogiken und disruptive technologische Entwicklungen systematisch in die Prognose einzubeziehen. Als Grundlagen sind hier die Projektionen der Bundesregierung zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum angemessen zu berücksichtigen. Die Studie soll ein wissenschaftliches Fundament für die strategische Weiterentwicklung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung schaffen und dabei insbesondere eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Die Strategie richtet sich perspektivisch an Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie an die Akteure der Kultur und Kreativwirtschaft selbst, die gemeinsam die Weichen für ein nachhaltiges, innovatives und wirtschaftlich starkes Kreativökosystem der nächsten Generation stellen wollen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 17104/004-26#033
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 7 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-07 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-07 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-10-07 14:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-29 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden.
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden.
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen:
A - Wissenschaftliche Studien/ Gutachten/ Analysen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft
B - Praxisnahe Beratungs- und Strategievorhaben zur Entwicklung von Zukunftsprojektionen und praxisorientierten Handlungsempfehlungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Anforderungen an Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen):
- Es sind je Referenzbereich (A + B) mindestens zwei Referenzen einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.
- Dieselbe Unternehmensreferenz kann auch für beide Referenzbereiche aufgeführt werden, sofern der Bieter die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Referenzbereich hinreichend klar darlegt. Insgesamt sind jedoch mindestens zwei unterschiedliche Referenzaufträge anzugeben.
- Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 31.07.2021 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können angegeben werden, sofern bereits wesentliche Leistungen erbracht worden sind.
- Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4).
- Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde zulassen.
Erforderliche Angaben pro Referenz
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
- Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person,
- kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
- eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder beiden der oben genannten Referenzbereiche.
Sortierung und Prüfung
- Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
- Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
- Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
- Der Auftraggeber kann die Referenzen auch durch die Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Ansprechpartnern inhaltlich prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen:
A - Wissenschaftliche Studien/ Gutachten/ Analysen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft
B - Praxisnahe Beratungs- und Strategievorhaben zur Entwicklung von Zukunftsprojektionen und praxisorientierten Handlungsempfehlungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Anforderungen an Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen):
- Es sind je Referenzbereich (A + B) mindestens zwei Referenzen einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.
- Dieselbe Unternehmensreferenz kann auch für beide Referenzbereiche aufgeführt werden, sofern der Bieter die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Referenzbereich hinreichend klar darlegt. Insgesamt sind jedoch mindestens zwei unterschiedliche Referenzaufträge anzugeben.
- Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 31.07.2021 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können angegeben werden, sofern bereits wesentliche Leistungen erbracht worden sind.
- Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4).
- Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde zulassen.
Erforderliche Angaben pro Referenz
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
- Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person,
- kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
- eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder beiden der oben genannten Referenzbereiche.
Sortierung und Prüfung
- Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
- Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
- Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
- Der Auftraggeber kann die Referenzen auch durch die Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Ansprechpartnern inhaltlich prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: sofern zutreffend – Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: sofern zutreffend – Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Beleg: sofern zutreffend – Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Beleg: sofern zutreffend – Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de📧
Telefon: 0000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=888857🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=888857🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4902289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 174-622567 (2026-09-07)