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Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtigt die Beauftragung eines Gutachtens, das mit systemischem Blick die Akteure...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtigt die Beauftragung eines Gutachtens, das mit systemischem Blick die Akteure in Sachsens Transfergeschehen identifiziert, nach etablierten Modellen in institutionelle Kategorien ordnet, die jeweiligen Kategorien hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit bewertet und so brachliegendes Verwertungspotentials ermittelt, um daraus spezifische Handlungsbedarfe abzuleiten. Das Gutachten hat dazu das Transfergeschehen inkl. der genutzten Kanäle im Freistaat Sachsen zu beschreiben, das Transferpotential zu ermitteln und zu quantifizieren, auf Basis wissenschaftlich anerkannter Zusammenhänge ein Wirkungsmodell des Transfergeschehens im Freistaat Sachsen zu erstellen und die relevanten Akteure zu benennen, mittels Interviews mit den relevanten Akteuren deren Sicht auf das Transfergeschehen zu erfassen und quantitativ und qualitativ Transferintensität und genutzte Kanäle, Bedarfe, in/formelle Stimuli und Hindernisse insbesondere bei innovationsaktiven sächsischen Unternehmen zu ermitteln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 226890.76 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 280
Zusätzliche Informationen:
“Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Abnahme der vertraglichen Leistungen. Die Angabe der Laufzeit in Tagen unter II.2.7)...”
Zusätzliche Informationen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Abnahme der vertraglichen Leistungen. Die Angabe der Laufzeit in Tagen unter II.2.7) erfolgt systembedingt und ist nicht verbindlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung AEntG_MiLoG_AufenthG_SchwasrzArbG.docx,
Erklärung_Angaben zum Bieter.docx,
Erklärung Ausschlussgründe,
(ggf)...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42 der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschlossen worden sind). Der AG überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Ferner prüft er das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Der AG schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann der AG Bieter in den dort genannten Fällen ausschließen. Zudem überprüft der AG die Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Soweit vorgesehen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die...”
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der Mindestumsatz in den nachzuweisenden Geschäftsjahren jeweils mindestens 350.000 Euro betragen hat. Der Nachweis der Umsatzangaben erfolgt auf der Vorlage Erklärung_Angaben_zum_Bieter.docx.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 24 Monaten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 24 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Aus der Gesamtheit der Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen mindestens zwei der folgenden Bereiche abgedeckt werden:
-Unternehmensbefragungen in Deutschland
-struktur- und wirtschaftspolitische Analysen in Deutschland
-Beratung öffentlicher Auftraggeber mit innovationspolitischen Bezug auf Ebene mindestens eines deutschen Bundeslandes
Die Referenzen sind jeweils in die Vorlage Erklärung_Referenzen.docx nachzuweisen. Folgende Angaben sind zu benennen:
-Auftraggeber,
-Kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages,
-Umsetzungszeitraum des Auftrages.
Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten. Die Lebensläufe sind jeweils in der Vorlage Erklärung_Lebenslauf.docx einzutragen. Der vorgesehene Projektleiter und dessen Vertreter müssen
-über einen Hochschulabschluss in einem ökonomischen/sozialwissenschaftlichen Fachbereich verfügen
-in einem vergleichbaren Projekt (z. B. hinsichtlich finanziellen Umfang oder Komplexität der Aufgabenstellung) innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe als Projektverantwortlicher tätig gewesen sein. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe
-über mehr als drei Jahre Erfahrung in der Politikberatung, darunter mindestens ein maßgeblich verantwortetes Projekt und/oder wissenschaftliche Veröffentlichungen aus dem Bereich der Innovationspolitik /-förderung, verfügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-22
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2023/S 081-243500 (2023-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-15) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtigte die Beauftragung eines Gutachtens, das mit systemischem Blick die Akteure...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtigte die Beauftragung eines Gutachtens, das mit systemischem Blick die Akteure in Sachsens Transfergeschehen identifiziert, nach etablierten Modellen in institutionelle Kategorien ordnet, die jeweiligen Kategorien hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit bewertet und so brachliegendes Verwertungspotentials ermittelt, um daraus spezifische Handlungsbedarfe abzuleiten. Das Gutachten hat dazu das Transfergeschehen inkl. der genutzten Kanäle im Freistaat Sachsen zu beschreiben, das Transferpotential zu ermitteln und zu quantifizieren, auf Basis wissenschaftlich anerkannter Zusammenhänge ein Wirkungsmodell des Transfergeschehens im Freistaat Sachsen zu erstellen und die relevanten Akteure zu benennen, mittels Interviews mit den relevanten Akteuren deren Sicht auf das Transfergeschehen zu erfassen und quantitativ und qualitativ Transferintensität und genutzte Kanäle, Bedarfe, in/formelle Stimuli und Hindernisse insbesondere bei innovationsaktiven sächsischen Unternehmen zu ermitteln.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 081-243500
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Quelle: OJS 2023/S 158-502440 (2023-08-15)