Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1 "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
1) Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) die drei angegebenen Referenzen im Bereich "Übersetzungsdienst-leistungen" der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (AG) vergleichbar sind,
u. a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart (Formblatt 3)
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!)
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen pro Los alle der folgenden Kriterien erfüllen:
Los 1:
- Schriftliche Übersetzungsdienstleistungen von Fremdsprachen ins Deutsche bzw. vom Deutschen in eine Fremdsprache
- Leistungserbringung nach Qualitätsstandard EN ISO 17100:2015
- Übersetzung von monatlich mindestens 770 Normzeilen à 55 Zeichen
Los 2:
- Schriftliche Übersetzungsdienstleistungen von Fremdsprachen ins Deutsche bzw. vom Deutschen in eine Fremdsprache
- Leistungserbringung nach Qualitätsstandard EN ISO 17100:2015
- Übersetzung von monatlich mindestens 10.700 Normzeilen à 55 Zeichen
Los 3:
- Schriftliche Übersetzungsdienstleistungen von Fremdsprachen ins Deutsche bzw. vom Deutschen in eine Fremdsprache
- Leistungserbringung nach Qualitätsstandard EN ISO 17100:2015
- Übersetzung von monatlich mindestens 1.340 Normzeilen à 55 Zeichen
Es können dieselben Referenzen für die Lose 1 - 3 genannt werden, sofern die gestellten Mindestanforderungen erfüllt sind.
Hinweis:
Ohne Nennung von Referenzen, kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referenzen
einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, Referenzprojekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
2) Nachweis, dass ihr Unternehmen nach der Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleistungen ISO 17100 gleichwertig ausschließlich mit Übersetzern zusammenarbeitet, die Dokumentenbeweise vorlegen können, dass sie mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllen:
- Anerkannte Qualifikation eines Abschlusses in Übersetzung an einem höheren Bildungsinstitut;
- Anerkannte Qualifikation eines Abschlusses in einem anderen Studiengang an einem höheren Bildungsinstitut plus zwei Jahre Vollzeit-Berufserfahrung in Übersetzung;
- Fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung in Übersetzung.
3) Die Redigierenden haben neben der Erfüllung einer der vorgenannten Voraussetzungen Erfahrung als Übersetzer oder Redigierende in dem Fachgebiet vorzuweisen, in dem sie redigieren.
4) Nachweis, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter:innen schriftlich und sprachlich über Muttersprachlichkeit oder mindestens die Niveaustufe C2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.
Die Nachweise sind durch entsprechende Zertifikate oder bei Muttersprachlichkeit durch eine Eigenerklärung zu erbringen und mit dem Angebot einzureichen. (Formblatt 4)