Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der BEG. Aufgabe ist es, die definierten Standards und Zielbilder entlang der Customer Journey im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) systematisch gemeinsam mit den EVU umzusetzen, die Qualität der Umsetzung zu überprüfen sowie weitere relevante Touchpoints im Sinne der Strategie zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, im Rahmen der existierenden Marken- und Designrichtlinien, den Fahrgästen in Bayern eine bestmögliche Orientierung und Wiedererkennung im SPNV zu ermöglichen und damit zu einem positiven Reiseerlebnis beizutragen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung, Begleitung u. Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der Bayerischen Eisenbahngesellschaft
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der BEG. Aufgabe ist es, die definierten Standards und Zielbilder entlang der Customer Journey im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) systematisch gemeinsam mit den EVU umzusetzen, die Qualität der Umsetzung zu überprüfen sowie weitere relevante Touchpoints im Sinne der Strategie zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, im Rahmen der existierenden Marken- und Designrichtlinien, den Fahrgästen in Bayern eine bestmögliche Orientierung und Wiedererkennung im SPNV zu ermöglichen und damit zu einem positiven Reiseerlebnis beizutragen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der BEG. Aufgabe ist es, die definierten Standards und Zielbilder entlang der Customer Journey im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) systematisch gemeinsam mit den EVU umzusetzen, die Qualität der Umsetzung zu überprüfen sowie weitere relevante Touchpoints im Sinne der Strategie zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, im Rahmen der existierenden Marken- und Designrichtlinien, den Fahrgästen in Bayern eine bestmögliche Orientierung und Wiedererkennung im SPNV zu ermöglichen und damit zu einem positiven Reiseerlebnis beizutragen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E51621454
Titel: Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der Bayerischen Eisenbahngesellschaft
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum – ggfs. verlängerten – Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.08.2030.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum – ggfs. verlängerten – Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.08.2030.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-20 12:45:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-20 12:45:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Ein Nachfordern von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 200.000,- EUR ohne USt. gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E51621454 erhältlich ist.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 200.000,- EUR ohne USt. gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E51621454 erhältlich ist.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor der Auftragsbekanntmachung verfügen.
Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere Projekte in den Bereichen:
- Umsetzung und Weiterentwicklung von Customer-Touchpoint-Konzepten
- Gestaltung und/oder Umsetzung von Designsystemen
- Customer Experience / Customer Journey im Mobilitäts- oder Dienstleistungsumfeld
Weiter muss mindestens eine der Referenzen einen Bezug zur Mobilitätsbranche oder zu vergleichbaren Leistungen aufweisen.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:
- die Leistungen wurden innerhalb der letzten drei Jahre erbracht
- die Leistungen weisen inhaltliche Parallelen zu den hier ausgeschriebenen Leistungen auf, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung, Begleitung oder Weiterentwicklung von Design- oder Touchpoint-Systemen
- die Leistungen umfassten eine konzeptionelle und/oder operative Mitwirkung des Bieters
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung darzustellen. Anzugeben sind darin mindestens:
- Bezeichnung des Referenzprojekts
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Darstellung der eigenen Rolle im Projekt
Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss über mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor der Auftragsbekanntmachung verfügen.
Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere Projekte in den Bereichen:
- Umsetzung und Weiterentwicklung von Customer-Touchpoint-Konzepten
- Gestaltung und/oder Umsetzung von Designsystemen
- Customer Experience / Customer Journey im Mobilitäts- oder Dienstleistungsumfeld
Weiter muss mindestens eine der Referenzen einen Bezug zur Mobilitätsbranche oder zu vergleichbaren Leistungen aufweisen.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:
- die Leistungen wurden innerhalb der letzten drei Jahre erbracht
- die Leistungen weisen inhaltliche Parallelen zu den hier ausgeschriebenen Leistungen auf, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung, Begleitung oder Weiterentwicklung von Design- oder Touchpoint-Systemen
- die Leistungen umfassten eine konzeptionelle und/oder operative Mitwirkung des Bieters
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung darzustellen. Anzugeben sind darin mindestens:
- Bezeichnung des Referenzprojekts
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Darstellung der eigenen Rolle im Projekt
Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass ein in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025, geregelter Bezug zu Russland für ihn nicht vorliegt. Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung Bezug zu Russland“ zu entnehmen, die unter der Internetseite https://www.subreport.de/E51621454 erhältlich und dem Angebot ausgefüllt beizufügen ist.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist diese Erklärung auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass ein in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025, geregelter Bezug zu Russland für ihn nicht vorliegt. Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung Bezug zu Russland“ zu entnehmen, die unter der Internetseite https://www.subreport.de/E51621454 erhältlich und dem Angebot ausgefüllt beizufügen ist.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist diese Erklärung auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bieter, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E51621454 erhältlich ist, auszufüllen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bieter, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E51621454 erhältlich ist, auszufüllen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 115-415686 (2026-06-15)