Die Universität ist verpflichtet, eine datenschutzbeauftragte Person zu benennen, Art. 37 Abs. 1 DS-GVO. Sie schreibt dazu die Position einer externen datenschutzbeauftragten Person aus. Die Stellung der externen datenschutzbeauftragten Person ergibt sich aus Art. 38 DS-GVO, seine Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DS-GVO.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Universität Hohenheim - Rahmenvertrag datenschutzbeauftragte Person
Referenznummer: UH_2026-0011
Kurze Beschreibung:
“Die Universität ist verpflichtet, eine datenschutzbeauftragte Person zu benennen, Art. 37 Abs. 1 DS-GVO. Sie schreibt dazu die Position einer externen...”
Kurze Beschreibung
Die Universität ist verpflichtet, eine datenschutzbeauftragte Person zu benennen, Art. 37 Abs. 1 DS-GVO. Sie schreibt dazu die Position einer externen datenschutzbeauftragten Person aus. Die Stellung der externen datenschutzbeauftragten Person ergibt sich aus Art. 38 DS-GVO, seine Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DS-GVO.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026.”
Zusätzliche Informationen:
“Im Rahmen der Ausschreibung werden zwei Konzepte verlangt (siehe nähere Informationen unter Nr. 4, Informationen zu den angeforderten Konzepten und der...”
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Ausschreibung werden zwei Konzepte verlangt (siehe nähere Informationen unter Nr. 4, Informationen zu den angeforderten Konzepten und der Präsentation). Die bestplatzierten drei (3) Bieter erhalten im Rahmen der Ausschreibung die Möglichkeit zur Präsentation.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Juristische Beratung und Vertretung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“nach Ablauf der Vertragslaufzeit” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
“Im Rahmen der Ausschreibung werden zwei Konzepte verlangt (siehe nähere Informationen unter Nr. 4, Informationen zu den angeforderten Konzepten und der...”
Im Rahmen der Ausschreibung werden zwei Konzepte verlangt (siehe nähere Informationen unter Nr. 4, Informationen zu den angeforderten Konzepten und der Präsentation). Die bestplatzierten drei (3) Bieter erhalten im Rahmen der Ausschreibung die Möglichkeit zur Präsentation.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 071-248714 (2026-04-10)