In Deutschland erfolgt die Absicherung von Gefahrenstellen mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS) gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS). Anwender müssen Gefahrenstellen einer von vier Gefährdungsstufen zuordnen, um die notwendige Leistungsfähigkeit eines FRS für die Absicherung zu bestimmen. Dazu bietet die RPS verschiedene Beispiele. Diese Beispiele sind jedoch nicht erschöpfend und bieten Interpretationsspielraum, was zum Teil zu unterschiedlichen Einstufungen führt. Eine systematische Untersuchung einzelner Gefahrenstellen könnte die Zuordnung vereinheitlichen und präzisieren. Dies ermöglicht einen gezielteren Einsatz von FRS, Kostenersparnisse und erhöhte Verkehrssicherheit. Da sich die RPS aktuell in Überarbeitung befinden, können neue Erkenntnisse kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden. Das Forschungsvorhaben adressiert drei diskutierte Gefahrenstellen: • Schilderpfosten (Übergang Gefährdungsstufe 3 zu 4) • Nicht verformbare bauliche Elemente quer zur Fahrtrichtung, die aus der umgebenden Fläche herausragen • Aufsteigende Böschungen Zudem werden Zusatzeinrichtungen an FRS untersucht, insbesondere Schilderpfostenhalter, deren Einfluss auf die Wirkungsweise von FRS bisher nicht systematisch geprüft wurde. Ebenso werden Anschlussstücke für FRS an Geländer auf Bauwerken analysiert, deren Funktionsfähigkeit bislang ebenfalls ungeklärt ist. Der Kern des Forschungsvorhabens ist die Untersuchung der Gefahrenstellen sowie der FRS mit Anprallversuchen. Ziel/Nutzen des FE Vorhabens Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Grundlage zu schaffen, um die Beurteilung von Gefahrenstellen in der Systematik der RPS zu verbessern. Außerdem sollen Erkenntnisse zur Funktionstüchtigkeit von bestimmten Zusatzeinrichtungen sowie eines Anschlusselementes erlangt werden. Der Nutzen des FE-Vorhabens liegt insbesondere in der Möglichkeit, die Ergebnisse direkt für die Überarbeitung der RPS zu verwenden. Dies kann dabei helfen, bessere Entscheidungen über die Notwendigkeit von FRS zu treffen sowie diese zielgenauer einzusetzen. Dadurch ergibt sich sowohl eine Kostenersparnis, als auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchungen zu Gefährdungspotenzialen und Schutzeinrichtungen am Fahrbahnrand (Anprallversuche)
Referenznummer: Z2r - FE 03.0675/2026/HRB
Kurze Beschreibung:
In Deutschland erfolgt die Absicherung von Gefahrenstellen mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS) gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS). Anwender müssen Gefahrenstellen einer von vier Gefährdungsstufen zuordnen, um die notwendige Leistungsfähigkeit eines FRS für die Absicherung zu bestimmen. Dazu bietet die RPS verschiedene Beispiele. Diese Beispiele sind jedoch nicht erschöpfend und bieten Interpretationsspielraum, was zum Teil zu unterschiedlichen Einstufungen führt.
Eine systematische Untersuchung einzelner Gefahrenstellen könnte die Zuordnung vereinheitlichen und präzisieren. Dies ermöglicht einen gezielteren Einsatz von FRS, Kostenersparnisse und erhöhte Verkehrssicherheit. Da sich die RPS aktuell in Überarbeitung befinden, können neue Erkenntnisse kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden.
Das Forschungsvorhaben adressiert drei diskutierte Gefahrenstellen:
• Schilderpfosten (Übergang Gefährdungsstufe 3 zu 4)
• Nicht verformbare bauliche Elemente quer zur Fahrtrichtung, die aus der umgebenden Fläche herausragen
• Aufsteigende Böschungen
Zudem werden Zusatzeinrichtungen an FRS untersucht, insbesondere Schilderpfostenhalter, deren Einfluss auf die Wirkungsweise von FRS bisher nicht systematisch geprüft wurde. Ebenso werden Anschlussstücke für FRS an Geländer auf Bauwerken analysiert, deren Funktionsfähigkeit bislang ebenfalls ungeklärt ist.
Der Kern des Forschungsvorhabens ist die Untersuchung der Gefahrenstellen sowie der FRS mit Anprallversuchen.
Ziel/Nutzen des FE Vorhabens
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Grundlage zu schaffen, um die Beurteilung von Gefahrenstellen in der Systematik der RPS zu verbessern. Außerdem sollen Erkenntnisse zur Funktionstüchtigkeit von bestimmten Zusatzeinrichtungen sowie eines Anschlusselementes erlangt werden.
Der Nutzen des FE-Vorhabens liegt insbesondere in der Möglichkeit, die Ergebnisse direkt für die Überarbeitung der RPS zu verwenden. Dies kann dabei helfen, bessere Entscheidungen über die Notwendigkeit von FRS zu treffen sowie diese zielgenauer einzusetzen. Dadurch ergibt sich sowohl eine Kostenersparnis, als auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
In Deutschland erfolgt die Absicherung von Gefahrenstellen mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS) gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS). Anwender müssen Gefahrenstellen einer von vier Gefährdungsstufen zuordnen, um die notwendige Leistungsfähigkeit eines FRS für die Absicherung zu bestimmen. Dazu bietet die RPS verschiedene Beispiele. Diese Beispiele sind jedoch nicht erschöpfend und bieten Interpretationsspielraum, was zum Teil zu unterschiedlichen Einstufungen führt.
Eine systematische Untersuchung einzelner Gefahrenstellen könnte die Zuordnung vereinheitlichen und präzisieren. Dies ermöglicht einen gezielteren Einsatz von FRS, Kostenersparnisse und erhöhte Verkehrssicherheit. Da sich die RPS aktuell in Überarbeitung befinden, können neue Erkenntnisse kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden.
Das Forschungsvorhaben adressiert drei diskutierte Gefahrenstellen:
• Schilderpfosten (Übergang Gefährdungsstufe 3 zu 4)
• Nicht verformbare bauliche Elemente quer zur Fahrtrichtung, die aus der umgebenden Fläche herausragen
• Aufsteigende Böschungen
Zudem werden Zusatzeinrichtungen an FRS untersucht, insbesondere Schilderpfostenhalter, deren Einfluss auf die Wirkungsweise von FRS bisher nicht systematisch geprüft wurde. Ebenso werden Anschlussstücke für FRS an Geländer auf Bauwerken analysiert, deren Funktionsfähigkeit bislang ebenfalls ungeklärt ist.
Der Kern des Forschungsvorhabens ist die Untersuchung der Gefahrenstellen sowie der FRS mit Anprallversuchen.
Ziel/Nutzen des FE Vorhabens
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Grundlage zu schaffen, um die Beurteilung von Gefahrenstellen in der Systematik der RPS zu verbessern. Außerdem sollen Erkenntnisse zur Funktionstüchtigkeit von bestimmten Zusatzeinrichtungen sowie eines Anschlusselementes erlangt werden.
Der Nutzen des FE-Vorhabens liegt insbesondere in der Möglichkeit, die Ergebnisse direkt für die Überarbeitung der RPS zu verwenden. Dies kann dabei helfen, bessere Entscheidungen über die Notwendigkeit von FRS zu treffen sowie diese zielgenauer einzusetzen. Dadurch ergibt sich sowohl eine Kostenersparnis, als auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 378 151 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 03.0675/2026- Los 1
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-07-14 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-08 06:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrung und Kenntnisse in der Pla-nung, Durchführung und Analyse und Anprallversuchen, optimalerweise nach DIN EN 1317 bzw. DIN EN 12767; nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekt(e) aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Fahrzeug-Rückhaltesysteme; nachzuweisen durch: mindestens 1 Referenzprojekt(e) aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2
Erfahrungen und Kenntnisse im Erstel-len wissenschaftlicher Berichte und Dokumen¬tationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten; nachzuweisen durch: mindestens drei Veröffentlichungen (Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten (Einzutragen in die Referenzliste 3)
• Bei zugänglicher Literatur ist die ge-naue Quelle zu benennen.
• Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stel-len, bevorzugt elektronisch.
Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.).
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung und Kenntnisse in der Pla-nung, Durchführung und Analyse und Anprallversuchen, optimalerweise nach DIN EN 1317 bzw. DIN EN 12767; nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekt(e) aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Fahrzeug-Rückhaltesysteme; nachzuweisen durch: mindestens 1 Referenzprojekt(e) aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2
Erfahrungen und Kenntnisse im Erstel-len wissenschaftlicher Berichte und Dokumen¬tationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten; nachzuweisen durch: mindestens drei Veröffentlichungen (Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten (Einzutragen in die Referenzliste 3)
• Bei zugänglicher Literatur ist die ge-naue Quelle zu benennen.
• Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stel-len, bevorzugt elektronisch.
Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.).
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 112-404285 (2026-06-11)