Zur Gewährleistung der Fahrsicherheit insbesondere von motorisierten Zweiradfahrern ist eine ausreichende Griffigkeit von Markierungen sicherzustellen. Das derzeit im technischen Regelwerk enthaltene SRT-Verfahren ist nicht für strukturierte Fahrbahnmarkierungen wie z. B. die auf Bundesfernstraßen häufig eingesetzten Agglomeratmarkierungen geeignet. Daher besteht dringender Bedarf an einer geeigneten Alternative zum SRT-Verfahren, mit dem strukturierte Markierungen einer messtechnischen Bewertung unterzogen werden können. Auch angesichts der steigenden Bedeutung des Radverkehrs wäre ein geeignetes Messverfahren für rote Einfärbungen, die i. d. R. ebenfalls eine stark strukturierte Oberfläche aufweisen, wünschenswert. Im EU-Ausland werden bereits potentiell geeignete Geräte, die nach dem Längskraftverfahren mit gebremstem Schlupf arbeiten (LFC-Messverfahren) für Griffigkeitsmessungen auf Markierungen eingesetzt. Kontinuierlich messende Verfahren bieten neben der Abdeckung einer gegenüber dem SRT-Verfahren größeren Messfläche den Vorteil, dass neben der Makrotextur auch die Mikrotextur mit einbezogen wird. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für die in Deutschland eingesetzten strukturierten Markierungen technisch geeignete Verfahren nach dem o. g. Messprinzip zu identifizieren und zu validieren werden. Für das vorgeschlagene neue Merkmal „Reibungsbeiwert µ von strukturierten Markierungen“ soll ein Bewertungshintergrund geschaffen und eigene Anforderungswerte zur Bewertung der Griffigkeit empfohlen werden. Zudem soll eine Prüfanweisung für die Anwendung in der Praxis erstellt werden. Die Ergebnisse sollen in die turnusmäßige Revision der EN 1436 eingespeist werden. Ferner soll erörtert werden, inwieweit die Verfahren im Rahmen der Eignungsprüfung eingesetzt werden können.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verfahren zur Messung der Griffigkeit von strukturierten Markierungen und Einfärbungen
Referenznummer: Z2r - FE 03.0674/2026EGB
Kurze Beschreibung:
Zur Gewährleistung der Fahrsicherheit insbesondere von motorisierten Zweiradfahrern ist eine ausreichende Griffigkeit von Markierungen sicherzustellen. Das derzeit im technischen Regelwerk enthaltene SRT-Verfahren ist nicht für strukturierte Fahrbahnmarkierungen wie z. B. die auf Bundesfernstraßen häufig eingesetzten Agglomeratmarkierungen geeignet. Daher besteht dringender Bedarf an einer geeigneten Alternative zum SRT-Verfahren, mit dem strukturierte Markierungen einer messtechnischen Bewertung unterzogen werden können. Auch angesichts der steigenden Bedeutung des Radverkehrs wäre ein geeignetes Messverfahren für rote Einfärbungen, die i. d. R. ebenfalls eine stark strukturierte Oberfläche aufweisen, wünschenswert. Im EU-Ausland werden bereits potentiell geeignete Geräte, die nach dem Längskraftverfahren mit gebremstem Schlupf arbeiten (LFC-Messverfahren) für Griffigkeitsmessungen auf Markierungen eingesetzt. Kontinuierlich messende Verfahren bieten neben der Abdeckung einer gegenüber dem SRT-Verfahren größeren Messfläche den Vorteil, dass neben der Makrotextur auch die Mikrotextur mit einbezogen wird.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für die in Deutschland eingesetzten strukturierten Markierungen technisch geeignete Verfahren nach dem o. g. Messprinzip zu identifizieren und zu validieren werden. Für das vorgeschlagene neue Merkmal „Reibungsbeiwert µ von strukturierten Markierungen“ soll ein Bewertungshintergrund geschaffen und eigene Anforderungswerte zur Bewertung der Griffigkeit empfohlen werden. Zudem soll eine Prüfanweisung für die Anwendung in der Praxis erstellt werden. Die Ergebnisse sollen in die turnusmäßige Revision der EN 1436 eingespeist werden. Ferner soll erörtert werden, inwieweit die Verfahren im Rahmen der Eignungsprüfung eingesetzt werden können.
Zur Gewährleistung der Fahrsicherheit insbesondere von motorisierten Zweiradfahrern ist eine ausreichende Griffigkeit von Markierungen sicherzustellen. Das derzeit im technischen Regelwerk enthaltene SRT-Verfahren ist nicht für strukturierte Fahrbahnmarkierungen wie z. B. die auf Bundesfernstraßen häufig eingesetzten Agglomeratmarkierungen geeignet. Daher besteht dringender Bedarf an einer geeigneten Alternative zum SRT-Verfahren, mit dem strukturierte Markierungen einer messtechnischen Bewertung unterzogen werden können. Auch angesichts der steigenden Bedeutung des Radverkehrs wäre ein geeignetes Messverfahren für rote Einfärbungen, die i. d. R. ebenfalls eine stark strukturierte Oberfläche aufweisen, wünschenswert. Im EU-Ausland werden bereits potentiell geeignete Geräte, die nach dem Längskraftverfahren mit gebremstem Schlupf arbeiten (LFC-Messverfahren) für Griffigkeitsmessungen auf Markierungen eingesetzt. Kontinuierlich messende Verfahren bieten neben der Abdeckung einer gegenüber dem SRT-Verfahren größeren Messfläche den Vorteil, dass neben der Makrotextur auch die Mikrotextur mit einbezogen wird.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für die in Deutschland eingesetzten strukturierten Markierungen technisch geeignete Verfahren nach dem o. g. Messprinzip zu identifizieren und zu validieren werden. Für das vorgeschlagene neue Merkmal „Reibungsbeiwert µ von strukturierten Markierungen“ soll ein Bewertungshintergrund geschaffen und eigene Anforderungswerte zur Bewertung der Griffigkeit empfohlen werden. Zudem soll eine Prüfanweisung für die Anwendung in der Praxis erstellt werden. Die Ergebnisse sollen in die turnusmäßige Revision der EN 1436 eingespeist werden. Ferner soll erörtert werden, inwieweit die Verfahren im Rahmen der Eignungsprüfung eingesetzt werden können.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 168067.23 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: FE 03.0674/2026 - Los 1
Titel: „Verfahren zur Messung der Griffigkeit von strukturierten Markierungen und Einfärbungen“
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die Messung der Griffigkeit im Bereich Straßenverkehrswesen; nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Durchführung und statistische Auswertung von Vergleichsmessungen von Messgeräten auf Basis anerkann-ter Standards (Regelwerk FGSV e. V., DIN EN ISO oder vergleichbar); nachzuweisen durch: mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Kenntnisse im Bereich Fahrbahnmarkierungen; nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren (s. Referenzliste Nr.3)
Erfahrungen und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumen-tationen von komplexen ingenieurwissen-schaftlichen Sachverhalten; nachzuweisen durch mindestens drei Veröffentlichungen (Fachzeitschriftenar-tikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten in den letzten fünf Jahren (s. Referenzblatt Nr. 4)
Bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen. Bei nicht zugängli-cher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektro-nisch. Bei BMV/BMDV/BMVI/ BMVBS/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.).
Technische Ausstattung gemäß des geforderten Vorgehens:
Es sind mindestens 3 Geräte zur Mes-sung der Griffigkeit mit dem Längs-kraftverfahren mit definiertem Schlupf (LFC-Messverfahren) ver-schiedener Hersteller zu verwenden, darunter zwingend ein Gerät mit kon-tinuierlicher Messung der Vertikal-kraft sowie ein Gerät, das nachweis-lich für die nationale Zulassung von Fahrbahnmarkierungen im EU-Ausland (z.B. Skandinavien) eingesetzt wird; nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Beschreibung der technischen Aus-stattung zur Projektbearbeitung
(Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auf-tragsausführung) - keine Formatvorlage
Qualifikation des eingesetzten Perso-nals im Bereich der Messtechnik, der Griffigkeitsmessung, der statistischen Auswertung und vergleichbare Quali-fikationen; Angabe der fachlichen Qualifikation der/des Projektleiterin/Projektleiters und/oder der/des Hauptbearbeite-rin/Hauptbearbeiters sowie des für die Feldversuche eingesetzten Personals (Eigenerklärung) - keine Formatvorlage
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die Messung der Griffigkeit im Bereich Straßenverkehrswesen; nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Durchführung und statistische Auswertung von Vergleichsmessungen von Messgeräten auf Basis anerkann-ter Standards (Regelwerk FGSV e. V., DIN EN ISO oder vergleichbar); nachzuweisen durch: mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Kenntnisse im Bereich Fahrbahnmarkierungen; nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren (s. Referenzliste Nr.3)
Erfahrungen und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumen-tationen von komplexen ingenieurwissen-schaftlichen Sachverhalten; nachzuweisen durch mindestens drei Veröffentlichungen (Fachzeitschriftenar-tikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten in den letzten fünf Jahren (s. Referenzblatt Nr. 4)
Bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen. Bei nicht zugängli-cher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektro-nisch. Bei BMV/BMDV/BMVI/ BMVBS/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.).
Technische Ausstattung gemäß des geforderten Vorgehens:
Es sind mindestens 3 Geräte zur Mes-sung der Griffigkeit mit dem Längs-kraftverfahren mit definiertem Schlupf (LFC-Messverfahren) ver-schiedener Hersteller zu verwenden, darunter zwingend ein Gerät mit kon-tinuierlicher Messung der Vertikal-kraft sowie ein Gerät, das nachweis-lich für die nationale Zulassung von Fahrbahnmarkierungen im EU-Ausland (z.B. Skandinavien) eingesetzt wird; nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Beschreibung der technischen Aus-stattung zur Projektbearbeitung
(Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auf-tragsausführung) - keine Formatvorlage
Qualifikation des eingesetzten Perso-nals im Bereich der Messtechnik, der Griffigkeitsmessung, der statistischen Auswertung und vergleichbare Quali-fikationen; Angabe der fachlichen Qualifikation der/des Projektleiterin/Projektleiters und/oder der/des Hauptbearbeite-rin/Hauptbearbeiters sowie des für die Feldversuche eingesetzten Personals (Eigenerklärung) - keine Formatvorlage
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 110-396773 (2026-06-09)