Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Verpflegungsleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden Die Vergabe erfolgt losweise. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt unter "Produkte/Leistungen". Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der Bewohner an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in den jeweiligen Einrichtungen wird entsprechend der tatsächlichen Belegung täglich durch den Auftraggeber abgerufen. Eine geringere Belegung ist jederzeit möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale gemäß Ziffer 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmefällen kann es aufgrund kurzfristiger Überbelegungen erforderlich sein, mehr Personen zu verpflegen als die jeweils angegebene maximale Belegung vorsieht. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-5/16
Auftragsbekanntmachung (2026-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben
Referenznummer: 0270.ZV-18-26-07
Kurze Beschreibung:
Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben.
Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Verpflegungsleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden Die Vergabe erfolgt losweise. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt unter "Produkte/Leistungen".
Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der Bewohner an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher.
Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung.
Die Verpflegung in den jeweiligen Einrichtungen wird entsprechend der tatsächlichen Belegung täglich durch den Auftraggeber abgerufen. Eine geringere Belegung ist jederzeit möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale gemäß Ziffer 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt.
In Ausnahmefällen kann es aufgrund kurzfristiger Überbelegungen erforderlich sein, mehr Personen zu verpflegen als die jeweils angegebene maximale Belegung vorsieht.
Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-5/16
Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben.
Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Verpflegungsleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden Die Vergabe erfolgt losweise. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt unter "Produkte/Leistungen".
Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der Bewohner an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher.
Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung.
Die Verpflegung in den jeweiligen Einrichtungen wird entsprechend der tatsächlichen Belegung täglich durch den Auftraggeber abgerufen. Eine geringere Belegung ist jederzeit möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale gemäß Ziffer 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt.
In Ausnahmefällen kann es aufgrund kurzfristiger Überbelegungen erforderlich sein, mehr Personen zu verpflegen als die jeweils angegebene maximale Belegung vorsieht.
Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-5/16
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 095530ea-db28-405c-8caa-5f40fddd863c
Titel: Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16
Beschreibung der Beschaffung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance "Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16 in 86167 Augsburg" mit einer Kapazität von 176 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG.
Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen.
Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher.
Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung.
Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 176 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 176 Personen zu verpflegen sein.
Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-6/10
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance "Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16 in 86167 Augsburg" mit einer Kapazität von 176 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG.
Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen.
Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher.
Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung.
Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 176 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 176 Personen zu verpflegen sein.
Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-6/10
Zusätzliche Informationen:
Die Höchstabnahmemengen für das Los 1 betragen für
- das Frühstück 128.076 Stück
- das Mittagessen 128.076 Stück
- das Abendessen 128.076 Stück
- Baby-/Kleinkind-nahrung 16.420 Stück
- Verpflegungsbeutel (Lunchpakete) 24.630 Stück
- Ramadan-Verpflegung 9.360 Stück.
Die Höchstabnahmemengen für das Los 1 betragen für
- das Frühstück 128.076 Stück
- das Mittagessen 128.076 Stück
- das Abendessen 128.076 Stück
- Baby-/Kleinkind-nahrung 16.420 Stück
- Verpflegungsbeutel (Lunchpakete) 24.630 Stück
- Ramadan-Verpflegung 9.360 Stück.
Postleitzahl: 99999
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 28.02.2029 um 24:00 Uhr. Der Vertrag endet auch, wenn die Höchstmenge nach der Leistungsbeschreibung ausgeschöpft ist.
Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 28.02.2029 um 24:00 Uhr. Der Vertrag endet auch, wenn die Höchstmenge nach der Leistungsbeschreibung ausgeschöpft ist.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5 in 86836 Untermeitingen mit einer Kapazität von 290 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG.
Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen.
Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher.
Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung.
Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 290 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 290 Personen zu verpflegen sein.
Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-12/13
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5 in 86836 Untermeitingen mit einer Kapazität von 290 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG.
Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen.
Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher.
Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung.
Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 290 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 290 Personen zu verpflegen sein.
Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-12/13
Zusätzliche Informationen:
Die Höchstabnahmemengen für das Los 2 betragen für
- das Frühstück 213.460 Stück
- das Mittagessen 213.460 Stück
- das Abendessen 213.460 Stück
- Baby-/Kleinkind-nahrung 24.630 Stück
- Verpflegungsbeutel (Lunchpakete) 16.420 Stück
- Ramadan-Verpflegung 15.570 Stück.
Die Höchstabnahmemengen für das Los 2 betragen für
- das Frühstück 213.460 Stück
- das Mittagessen 213.460 Stück
- das Abendessen 213.460 Stück
- Baby-/Kleinkind-nahrung 24.630 Stück
- Verpflegungsbeutel (Lunchpakete) 16.420 Stück
- Ramadan-Verpflegung 15.570 Stück.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 14 Abs. 1 VgV i.V.m. § 119 Abs. 1 GWB sowie § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-21 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-534570 (2026-07-30)