Das seit 2021 bestehende Führungskräftefeedback hat sich im Bundesministerium für Verkehr (BMV) als wichtiges Instrument zur Förderung von Führungskompetenz, Organisationskultur und Personalentwicklung etabliert. Es soll dauerhaft als strategisches Personalentwicklungsinstrument im Haus verankert bleiben. Mit Blick auf moderne Führungsanforderungen, digitale Arbeitsweisen, hybride Zusammenarbeit sowie strategische Anforderungen soll das Verfahren methodisch weiterentwickelt und fortgeführt werden, um sicherzustellen, dass es zukunftsfähig, nutzerfreundlich und inhaltlich modern bleibt. Ziel des Vorhabens ist die systematische Weiterentwicklung und professionelle Fortführung des Führungskräftefeedbacks im BMV, insbesondere - die Qualität und Aussagekraft des bestehenden Verfahrens zu erhöhen, - die Durchführung zu erleichtern und die Teilnahmequote zu erhöhen, - den Instrumenten-Baukasten um ein kurzes Feedback-Format zu ergänzen, - eine professionelle Auswertung und Rückmeldung durch Moderatoren/ Coaches sicherzustellen sowie - eine Gesamtbetrachtung der Führungskultur zu ermöglichen. Ziele des Führungskräftefeedbacks sind die Weiterentwicklung von Führungskompetenzen und der Qualität der Zusammenarbeit in einer Organisationseinheit u. a. durch die Optimierung der Kommunikation zwischen Führungskräften und Beschäftigten und - wo sinnvoll - anderen Anstößen zu Verhaltensänderungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Aufgaben zur Weiterentwicklung (inhaltlich-methodisch-technische Optimierung) sowie Weiterführung (operative Durchführung) des Führungskräftefeedbacks im BMV mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weiterentwicklung und -führung des Führungskräftefeedbacks im BMV
Referenznummer: 6#0038
Kurze Beschreibung:
Das seit 2021 bestehende Führungskräftefeedback hat sich im Bundesministerium für Verkehr (BMV) als wichtiges Instrument zur Förderung von Führungskompetenz, Organisationskultur und Personalentwicklung etabliert. Es soll dauerhaft als strategisches Personalentwicklungsinstrument im Haus verankert bleiben.
Mit Blick auf moderne Führungsanforderungen, digitale Arbeitsweisen, hybride Zusammenarbeit sowie strategische Anforderungen soll das Verfahren methodisch weiterentwickelt und fortgeführt werden, um sicherzustellen, dass es zukunftsfähig, nutzerfreundlich und inhaltlich modern bleibt.
Ziel des Vorhabens ist die systematische Weiterentwicklung und professionelle Fortführung
des Führungskräftefeedbacks im BMV, insbesondere
- die Qualität und Aussagekraft des bestehenden Verfahrens zu erhöhen,
- die Durchführung zu erleichtern und die Teilnahmequote zu erhöhen,
- den Instrumenten-Baukasten um ein kurzes Feedback-Format zu ergänzen,
- eine professionelle Auswertung und Rückmeldung durch Moderatoren/ Coaches
sicherzustellen sowie
- eine Gesamtbetrachtung der Führungskultur zu ermöglichen.
Ziele des Führungskräftefeedbacks sind die Weiterentwicklung von Führungskompetenzen
und der Qualität der Zusammenarbeit in einer Organisationseinheit u. a. durch die Optimierung der Kommunikation zwischen Führungskräften und Beschäftigten und - wo sinnvoll - anderen Anstößen zu Verhaltensänderungen.
Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Aufgaben zur Weiterentwicklung (inhaltlich-methodisch-technische Optimierung) sowie Weiterführung (operative Durchführung) des Führungskräftefeedbacks im BMV mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn.
Das seit 2021 bestehende Führungskräftefeedback hat sich im Bundesministerium für Verkehr (BMV) als wichtiges Instrument zur Förderung von Führungskompetenz, Organisationskultur und Personalentwicklung etabliert. Es soll dauerhaft als strategisches Personalentwicklungsinstrument im Haus verankert bleiben.
Mit Blick auf moderne Führungsanforderungen, digitale Arbeitsweisen, hybride Zusammenarbeit sowie strategische Anforderungen soll das Verfahren methodisch weiterentwickelt und fortgeführt werden, um sicherzustellen, dass es zukunftsfähig, nutzerfreundlich und inhaltlich modern bleibt.
Ziel des Vorhabens ist die systematische Weiterentwicklung und professionelle Fortführung
des Führungskräftefeedbacks im BMV, insbesondere
- die Qualität und Aussagekraft des bestehenden Verfahrens zu erhöhen,
- die Durchführung zu erleichtern und die Teilnahmequote zu erhöhen,
- den Instrumenten-Baukasten um ein kurzes Feedback-Format zu ergänzen,
- eine professionelle Auswertung und Rückmeldung durch Moderatoren/ Coaches
sicherzustellen sowie
- eine Gesamtbetrachtung der Führungskultur zu ermöglichen.
Ziele des Führungskräftefeedbacks sind die Weiterentwicklung von Führungskompetenzen
und der Qualität der Zusammenarbeit in einer Organisationseinheit u. a. durch die Optimierung der Kommunikation zwischen Führungskräften und Beschäftigten und - wo sinnvoll - anderen Anstößen zu Verhaltensänderungen.
Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Aufgaben zur Weiterentwicklung (inhaltlich-methodisch-technische Optimierung) sowie Weiterführung (operative Durchführung) des Führungskräftefeedbacks im BMV mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn.
Folgende Arbeitspakete sind dabei vorgesehen:
Arbeitspaket 1: Methodische Weiterentwicklung des Instruments
Der AN erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem AG (Referat Z 12) ein auf das BMV
optimal zugeschnittenes Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung und Weiterführung des
Führungskräftefeedbacks.
Arbeitspaket 2: Unterstützung bei Kommunikation und Akzeptanzmanagement
Begleitend zum Gesamtkonzept des AP 1 erarbeitet der AN ein Kommunikationskonzept, erstellt Informationsmaterialien, führt Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und
Beschäftigte durch und unterstützt bei der internen Kommunikation.
Arbeitspaket 3: Durchführung der periodischen und anlassbezogenen Feedbackprozesse
Der AN setzt in enger Abstimmung mit dem Referat Z 12 die periodischen (im Zweijahres-Rhythmus) sowie anlassbezogenen Feedbackprozesse (Führungskräftefeedback und Kurzformat (Pulsbefragung) an den beiden Standorten des BMV in Berlin und Bonn um.
Arbeitspaket 4: Auswertung und Berichterstellung
Der AN nimmt die Auswertung der Befragungen vor und erstellt individuelle Ergebnisberichte sowie aggregierte Auswertungen. Der AN unterstützt bei Bedarf bei der Präsentation der Ergebnisse gegenüber Leitung und Stakeholdern.
Arbeitspaket 5: Durchführung der Auswertungsgespräche; Kurz-Coaching bei Bedarf
Der AN führt nach den jeweiligen Befragungen mit jeder teilnehmenden Organisationseinheit ein Erörterungsgespräch per Webex (zunächst mit den jeweiligen Führungskräften und anschließend gemeinsam mit allen teilnehmenden Beschäftigten)
durch, um die Ergebnisse zu besprechen.
Bei Bedarf hat die Führungskraft die Möglichkeit, im Nachgang ein Kurz-Coaching per Webex (bis zu 5 Stunden) in Anspruch zu nehmen.
Arbeitspaket 6: Erstellung von Gesamtanalysen und Handlungsempfehlungen/ Strategische Weiterentwicklung
Der AN erstellt nach den jeweiligen Feedbackzyklen Gesamtanalysen mit Handlungsempfehlungen für Personalentwicklung, Führungskultur sowie
Organisationsentwicklung. Darüber hinaus entwickelt er Ideen zur strategischen
Weiterentwicklung des Instruments und zur Pilotierung neuer Funktionen/ Komponenten.
Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Arbeitspaket 1: Methodische Weiterentwicklung des Instruments
Der AN erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem AG (Referat Z 12) ein auf das BMV
optimal zugeschnittenes Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung und Weiterführung des
Führungskräftefeedbacks.
Arbeitspaket 2: Unterstützung bei Kommunikation und Akzeptanzmanagement
Begleitend zum Gesamtkonzept des AP 1 erarbeitet der AN ein Kommunikationskonzept, erstellt Informationsmaterialien, führt Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und
Beschäftigte durch und unterstützt bei der internen Kommunikation.
Arbeitspaket 3: Durchführung der periodischen und anlassbezogenen Feedbackprozesse
Der AN setzt in enger Abstimmung mit dem Referat Z 12 die periodischen (im Zweijahres-Rhythmus) sowie anlassbezogenen Feedbackprozesse (Führungskräftefeedback und Kurzformat (Pulsbefragung) an den beiden Standorten des BMV in Berlin und Bonn um.
Arbeitspaket 4: Auswertung und Berichterstellung
Der AN nimmt die Auswertung der Befragungen vor und erstellt individuelle Ergebnisberichte sowie aggregierte Auswertungen. Der AN unterstützt bei Bedarf bei der Präsentation der Ergebnisse gegenüber Leitung und Stakeholdern.
Arbeitspaket 5: Durchführung der Auswertungsgespräche; Kurz-Coaching bei Bedarf
Der AN führt nach den jeweiligen Befragungen mit jeder teilnehmenden Organisationseinheit ein Erörterungsgespräch per Webex (zunächst mit den jeweiligen Führungskräften und anschließend gemeinsam mit allen teilnehmenden Beschäftigten)
durch, um die Ergebnisse zu besprechen.
Bei Bedarf hat die Führungskraft die Möglichkeit, im Nachgang ein Kurz-Coaching per Webex (bis zu 5 Stunden) in Anspruch zu nehmen.
Arbeitspaket 6: Erstellung von Gesamtanalysen und Handlungsempfehlungen/ Strategische Weiterentwicklung
Der AN erstellt nach den jeweiligen Feedbackzyklen Gesamtanalysen mit Handlungsempfehlungen für Personalentwicklung, Führungskultur sowie
Organisationsentwicklung. Darüber hinaus entwickelt er Ideen zur strategischen
Weiterentwicklung des Instruments und zur Pilotierung neuer Funktionen/ Komponenten.
Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.9 der Leistungsbeschreibung auf Grundlage die-
ses Vertrags gesondert zu beauftragen.
a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 2 auf Grundlage einer die vorgenannten
Leistungen konkretisierenden Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines Angebots
auffordern.
b) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch
auf Beauftragung besteht nicht.
c) Voraussetzung für die Auftragsänderung sind sachliche Gründe des AG, die die
Fortsetzung des Führungskräftefeedbacks mit dem bisherigen AN als fachlich und
wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich erscheinen lassen.
(2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-
tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen
nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert
eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG
gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss
Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-
wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-
tragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit
Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich geworde-
nen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern ab-
gestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich
noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten)
Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preis-
blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des
§ 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.9 der Leistungsbeschreibung auf Grundlage die-
ses Vertrags gesondert zu beauftragen.
a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 2 auf Grundlage einer die vorgenannten
Leistungen konkretisierenden Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines Angebots
auffordern.
b) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch
auf Beauftragung besteht nicht.
c) Voraussetzung für die Auftragsänderung sind sachliche Gründe des AG, die die
Fortsetzung des Führungskräftefeedbacks mit dem bisherigen AN als fachlich und
wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich erscheinen lassen.
(2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-
tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen
nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert
eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG
gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss
Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-
wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-
tragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit
Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich geworde-
nen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern ab-
gestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich
noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten)
Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preis-
blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des
§ 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Alle zu erstellenden Druckerzeugnisse (Berichte, Jahresberichte, Broschüren, Infomappen und Flyer) werden grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare werden nur in der unbedingt erforderlichen Anzahl und doppelseitig gedruckt bzw. produziert (Absprache mit dem AG).
- Die im Rahmen der Leistungserbringung gefertigten Ausdrucke sollen auf Recyclingpapier erfolgen, das die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 14 oder DE-UZ 14a) oder gleichwertig erfüllt.
Sofern vor-Ort-Besprechungen zwingend notwendig sind, ist bei Inlandsdienstreisen und Dienstreisen in das benachbarte Ausland (insbesondere in gut angebundene Großstädte) als Transportmittel vorrangig die Bahn zu wählen. Ein anderes Transportmittel kann aus-schließlich gewählt werden, soweit dies für die Ausführung des Auftrags unbedingt erforderlich ist oder soweit Aspekte der Vereinbarkeit von Familie / Pflege und Beruf dies notwendig erscheinen lassen. Bei Flugreisen in das nicht benachbarte Ausland und solchen, die ausnahmsweise nach Satz 2 durchgeführt werden dürfen, sind Direktflüge zu bevorzugen, so-weit dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten in angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen. Sofern im Rahmen einer Dienstreise die Anmietung von Kraftfahrzeugen oder Taxinutzung erforderlich ist, sollen vorrangig emissionsarme Fahrzeuge - möglichst Elektrofahrzeuge gewählt werden.
Alle zu erstellenden Druckerzeugnisse (Berichte, Jahresberichte, Broschüren, Infomappen und Flyer) werden grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare werden nur in der unbedingt erforderlichen Anzahl und doppelseitig gedruckt bzw. produziert (Absprache mit dem AG).
- Die im Rahmen der Leistungserbringung gefertigten Ausdrucke sollen auf Recyclingpapier erfolgen, das die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 14 oder DE-UZ 14a) oder gleichwertig erfüllt.
Sofern vor-Ort-Besprechungen zwingend notwendig sind, ist bei Inlandsdienstreisen und Dienstreisen in das benachbarte Ausland (insbesondere in gut angebundene Großstädte) als Transportmittel vorrangig die Bahn zu wählen. Ein anderes Transportmittel kann aus-schließlich gewählt werden, soweit dies für die Ausführung des Auftrags unbedingt erforderlich ist oder soweit Aspekte der Vereinbarkeit von Familie / Pflege und Beruf dies notwendig erscheinen lassen. Bei Flugreisen in das nicht benachbarte Ausland und solchen, die ausnahmsweise nach Satz 2 durchgeführt werden dürfen, sind Direktflüge zu bevorzugen, so-weit dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten in angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen. Sofern im Rahmen einer Dienstreise die Anmietung von Kraftfahrzeugen oder Taxinutzung erforderlich ist, sollen vorrangig emissionsarme Fahrzeuge - möglichst Elektrofahrzeuge gewählt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Dieser Auftrag kann verlängert werden:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.9 der Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu beauftragen. Weitere Information sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dieser Auftrag kann verlängert werden:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.9 der Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu beauftragen. Weitere Information sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Angebote sind vollständig vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 VgV nachzufordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
F2-Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR je Schadensfall
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
F2-Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR je Schadensfall
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
F3-Referenzen Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen.
Diese Referenzprojekte müssen die Erfahrungen in den Bereichen der
- Konzeption von Führungskräftefeedbacks und
- Durchführung von Feedbackprozessen und Auswertung
der Ergebnisse
belegen
Beide Bereiche müssen durch die jeweilige Referenz kumulativ abgedeckt sein.
Bei den vorgelegten Referenzprojekten müssen mindestens
die Konzeptionierung und die Befragungs- und
Auswertungsphase zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist abgeschlossen sein.
Eine Referenz sollte in einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erbracht worden sein.
Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurück liegen / aus den letzten fünf Jahren (ab 2021)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
F3-Referenzen Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen.
Diese Referenzprojekte müssen die Erfahrungen in den Bereichen der
- Konzeption von Führungskräftefeedbacks und
- Durchführung von Feedbackprozessen und Auswertung
der Ergebnisse
belegen
Beide Bereiche müssen durch die jeweilige Referenz kumulativ abgedeckt sein.
Bei den vorgelegten Referenzprojekten müssen mindestens
die Konzeptionierung und die Befragungs- und
Auswertungsphase zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist abgeschlossen sein.
Eine Referenz sollte in einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erbracht worden sein.
Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurück liegen / aus den letzten fünf Jahren (ab 2021)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt F Sanktion_RUS: Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) (Formblatt F Sanktion)
- Verhaltenskodex des BMV: Abgabe einer Eigenerklärung, dass der "Verhaltenskodex für Geschäftspartner des BMV" zur Kenntnis genommen und eingehalten wird.
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt F Sanktion_RUS: Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) (Formblatt F Sanktion)
- Verhaltenskodex des BMV: Abgabe einer Eigenerklärung, dass der "Verhaltenskodex für Geschäftspartner des BMV" zur Kenntnis genommen und eingehalten wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern sowie von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bieters/Bewerbers (Unternehmen) gemäß §§ 123, 124 GWB:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F1 Erklärung zum Unternehmen abzugeben.
######
Ausschluss gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ bevollmächtigte der BG hinsichtlich des Vorliegens eines Sanktionstatbestandes nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) in der jeweils geltenden Fassung.
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F Sanktion_RUS abzugeben.
######
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern sowie von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bieters/Bewerbers (Unternehmen) gemäß §§ 123, 124 GWB:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F1 Erklärung zum Unternehmen abzugeben.
######
Ausschluss gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ bevollmächtigte der BG hinsichtlich des Vorliegens eines Sanktionstatbestandes nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) in der jeweils geltenden Fassung.
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F Sanktion_RUS abzugeben.
######
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYDYT1MRKBVC#
Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die
Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich
über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über
die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie
unter:
https://bms.bundesverkehrsverwaltung.de/. ******Der Auftraggeber geht davon
aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung
und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden.
Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter
schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet.
Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte
betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern
über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen
Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich
selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. *****
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen
zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur
Auftragsbekanntmachung desselben
Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit
über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten
Bekanntmachung. ****** Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter
der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit
nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des
Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:****
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot
elektronisch
über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einzureichen,
******
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können
dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln
und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,*****
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der
Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit
Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen
Stellen
(Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden
können.
Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die
Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich
über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über
die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie
unter:
https://bms.bundesverkehrsverwaltung.de/. ******Der Auftraggeber geht davon
aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung
und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden.
Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter
schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet.
Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte
betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern
über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen
Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich
selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. *****
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen
zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur
Auftragsbekanntmachung desselben
Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit
über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten
Bekanntmachung. ****** Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter
der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit
nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des
Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:****
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot
elektronisch
über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einzureichen,
******
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können
dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln
und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,*****
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der
Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit
Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen
Stellen
(Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden
können.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Tel. +49 2289499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 127-462017 (2026-07-02)