Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Zuschlagskriterien, Gewichtung und Wertungsformel
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei kommen die nachfolgend aufgeführten Einzelkriterien mit folgender prozentualer Gewichtung zur Anwendung:
Angebotener Pauschalpreis gemäß Preisblatt - Gewichtung 10% - (Max.) Punktezahl Einzelkriterium 100 - Produkt Gew. x Punkte 10
Angebotene prozentuale Stornierungskosten gemäß Stornierungskonzept - Gewichtung 20% - (Max.) Punktezahl Einzelkriterium 100 - Produkt Gew. x Punkte 20
Gestaltungskonzept - Gewichtung 70% - (Max.) Punktezahl Einzelkriterium 100 - Produkt Gew. x Punkte 70
Die Tabelle verdeutlicht den Rechengang der Wertung. Maximal werden je Einzelkriterium 100 Punkte vergeben, die dann mit der Gewichtung multipliziert werden. Somit errechnet sich die Punktezahl für das konkrete Angebot auf der Ebene der Einzelkriterien. Aufsummiert ergibt sich die Gesamtpunktzahl für das Angebot (maximal 100 Punkte). Das Angebot des Bieters mit der höchsten Punktzahl nach den bekannt gemachten Kriterien stellt das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
Angebotener Pauschalpreis gemäß Preisblatt (Gewichtung 10 %)
Bewertet wird die vom Bieter im Preisblatt angebotene Angebotssumme (netto) pro Jahr. Diese ist in dem im Angebotsschreiben enthaltenen Preisblatt anzugeben. Dem Auftraggeber steht für die Durchführung der Leistung ein Budget in Höhe von 52.000,00 Euro (netto) jährlich zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund gilt folgende Mindestbedingung: Die angebotene Angebotssumme (netto) pro Jahr darf das zur Verfügung stehende Maximalbudget der Auftraggeberin in Höhe von 52.000,00 EUR (netto) pro Jahr nicht überschreiten. Angebote, die den vorgenannten Betrag überschreiten, werden ausgeschlossen.
Das günstigste Angebot (Angebotssumme (netto) pro Jahr) nach Maßgabe des Preisblattes erhält 10 Punkte. Angebote, die das Maximalbudget der Auftraggeberin erreichen, erhalten 0 Punkte. Zwischenwerte werden interpoliert.
Angebotene prozentuale Stornierungskosten gemäß Stornierungskonzept (Gewichtung 20 %)
Der Bieter hat mit dem Angebot seine Stornierungsbedingungen auf Basis des im Angebotsschreiben enthaltenen Formblattes vorzulegen. Dazu hat der Bieter im Einzelnen anzugeben, welche Stornierungskosten er prozentual bezogen auf die Auftragssumme in Rechnung stellt, wenn die Lichtinszenierung bis sechs, drei, eine und weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Auftraggeber abgesagt sowie wenn die Lichtinszenierung während oder nach Aufbau, aber noch vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung durch den Auftraggeber abgebrochen wird. Der Bieter hat in dem Formblatt außerdem anzugeben, welche Leistungen er bis zu dem jeweiligen Stornierungszeitpunkt bereits erbracht hat.
Hinweis: Die Regelung zu den Stornierungsbedingungen umfasst lediglich solche Fälle, in denen die Nichtdurchführung der Veranstaltung von der Auftraggeberin veranlasst wird. Im Falle der höheren Gewalt, des Abbruchs durch den Auftragnehmer sowie der keinerseits zu vertretenden Nichtdurchführung gelten die vertraglichen sowie - nachrangig - die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
Das Angebot, das die geringsten Stornierungskosten verlangt, erhält 20 Punkte. Angebotene Stornierungskosten, die über 100 % teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte; Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Bei der Ermittlung der günstigsten Stornierungskosten werden die Kosten, die bei einem Abbruch der Veranstaltung im Aufbaustadium oder schon nach Beginn der Veranstaltung sowie die Kosten, die bei Absage der Veranstaltung eine oder weniger als eine Woche vorher anfallen, doppelt gewichtet, die Kosten, die für die Stornierung sechs oder drei Wochen vorher anfallen, einfach.
Gestaltungskonzept (70 %)
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Grobkonzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie er an die Umsetzung der weihnachtlichen Lichtinszenierung des Luisenplatzes herangehen wird. Dabei soll der Bieter insbesondere auf die Herangehensweise zur Umsetzung der gestalterischen (Soll ) Vorgaben der Leistungsbeschreibung eingehen und aufzeigen, wie er die Inszenierung des Luisenplatzes kreativ und zugleich ästhetisch ansprechend umsetzen möchte. Im Hinblick auf eine kreative und ästhetisch ansprechende Inszenierung des Luisenplatzes legt die Auftraggeberin insbesondere Wert auf eine weihnachtliche Lichtinszenierung sowie die Einbindung des gesamten Platzes einschließlich der Kirche St. Bonifatius im Rahmen der Illuminierung. Weiterhin erwartet die Auftraggeberin, dass möglichst viele Elemente der (Soll-) Vorgaben der Leistungsbeschreibung illuminiert werden und dabei wechselnde Lichteffekte zum Einsatz kommen. Zudem sind auch die Anzahl und die Verteilung der Lichtobjekte für die Auftraggeberin bedeutsam.
Das Konzept soll eine plausible, nachvollziehbare und schlüssige Darstellung enthalten, der sich entnehmen lässt, dass und wie die auftraggeberseitig vorgegebenen Erwartungen umgesetzt werden sollen. Abweichungen von dem Gestaltungskonzept sind vor und während der Auftragsausführung grundsätzlich in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin möglich, sofern sie nicht wesentlich sind.
Die Angebote werden nach Maßgabe der angegebenen prozentualen Gewichtung in einem relativen Vergleich, zunächst für jedes Einzelkriterium und dann insgesamt, zueinander bewertet.
Das Angebot, welches aus Sicht der Auftraggeberin in gestalterischer Hinsicht die beste Herangehensweise an die Lichtinszenierung des Luisenplatzes erwarten lässt, erhält die beste Bewertung. Die Bewertung wird durch ein dreiköpfiges vierköpfiges Gremium der Auftraggeberin durchgeführt. Diesem werden angehören:
• Geschäftsführer/Prokurist TriWiCon
• Leiter der Abteilung Veranstaltung/Outdoor TriWiCon
• Projektleiter aus Abteilung Veranstaltung/Outdoor TriWiCon
• Ein Vertreter des Citymanagements der LH Wiesbaden
Das Zuschlagskriterium "Gestaltungskonzept" wird nach Maßgabe der nachstehenden Punktnoten bewertet:
0 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin lässt das angebotene Konzept lediglich eine ungenügende Zielerreichung erwarten.
1 Punkt Aus Sicht der Auftraggeberin lässt das angebotene lediglich eine ausreichende Zielerreichung erwarten.
2 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin lässt das angebotene Konzept lediglich eine befriedigende Zielerreichung erwarten.
3 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin lässt das angebotene Konzept eine gute Zielerreichung erwarten.
4 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin lässt das angebotene Konzept eine sehr gute Zielerreichung erwarten.
5 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin lässt das angebotene Konzept eine hervorragende Zielerreichung erwarten.
Maximal können 5 Punkte erzielt werden, wobei je nach Sachlage halbe Punkte vergeben werden. Diese werden mit dem Faktor 14 multipliziert (= max. 70 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer B.III.3 2., in die jeweilige Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer B.III.3., Spalte 4 für das jeweilige Kriterium erzielte Punktezahl.
Für weitere Einzelheiten wird auf Formblatt Eignung_Zuschlagskriterien verwiesen.