Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land umsetzbare Lösungsvorschläge aufzeigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2023/2482
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land umsetzbare Lösungsvorschläge aufzeigt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechtsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-27 📅
Datum des Beginns: 2023-12-31 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 186-580446
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
“Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren in zwei Wertungsstufen durchgeführt.”
Quelle: OJS 2023/S 186-580446 (2023-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WM Baden-Württemberg - Lösungsorientiertes Gutachten zu "Optimierungs- und Beschleunigungsverfahren bei Ansiedlungsvorhaben"
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsverfahren bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsverfahren bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land umsetzbare Lösungsvorschläge aufzeigt.
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Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land umsetzbare Lösungsvorschläge aufzeigt. Das Land Baden-Württemberg hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Verschärfung des nationalen und internationalen Standortwettbewerbs die "Aktive Ansiedlungsstrategie" bei Neuansiedlungen sowie bei Investitionsentscheidungen von bereits in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmen erarbeitet. Das zu erstellende Gutachten ist Teil dieser Ansiedlungsstrategie. Das Gutachten muss innerhalb der einschlägigen, rechtlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Rahmenbedingungen effiziente und umsetzbare Lösungen zur Erzielung von Beschleunigungseffekten und einer Verfahrensoptimierung in Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben ermitteln. Die Ergebnisse des Gutachtens müssen in konkrete Politikempfehlungen münden und Verwaltungshandeln unterstützen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat im Vorfeld folgende sechs Handlungsfelder identifiziert, die das Gutachten im Einzelnen zu untersuchen hat: 1. Beschleunigung planungsrechtlicher Verfahren, 2. Unterstützungsstruktur 3. Bodenbevorratung durch das Land 4. Finanzielle Risikoabsicherung für Kommunen 5. Umgang mit Grundstückseigentümern und 6. Förderangebote und -möglichkeiten für Unternehmen und Kommunen. Die vergabegegenständlichen Leistungen sind ab Januar 2024 zu erbringen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachtenvertrag sowie der Leistungs- und Aufgabenbeschreibung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern das Vergabeverfahren nicht innerhalb des Jahres 2023 mit einem wirksamen Zuschlag beendet werden kann.
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Zusätzliche Informationen:
“Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren in zwei Wertungsstufen durchgeführt. Erste Stufe: Einreichung verbindliches Angebot Die Bieter haben ein...”
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren in zwei Wertungsstufen durchgeführt. Erste Stufe: Einreichung verbindliches Angebot Die Bieter haben ein verbindliches Angebot abzugeben, das alle geforderten Leistungen und Bestandteile nach Anhang 1 (Gutachtervertrag) sowie Anlage 1 zum Vertrag (Leistungs- und Aufgabenbeschreibung) beinhaltet. Die Angebote der Bieter werden zunächst anhand der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar) und Nr. 2 (Konzepte) bewertet. Eine Bewertung der Angebote anhand des Zuschlagskriteriums Nr. 3 (Bieterpräsentation) erfolgt in dieser ersten Wertungsstufe nicht. Die Bewertung der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar) und Nr. 2 (Konzepte) ist im Verfahrensleitfaden unter Ziffer 6.2 im Einzelnen dargestellt. Auf Basis dieser Bewertung werden diejenigen Bieter ausgewählt, deren Angebote auf Stufe 2 des Verfahrens weiter berücksichtigt werden. Es werden dabei ausschließlich diejenigen Angebote berücksichtigt, welche nicht vergaberechtlich auszuschließen sind und die in Bezug auf Kriterium Nr. 2 (Konzepte) in Bezug auf jedes Konzept eine Mindestpunktzahl von 80% der erreichbaren Punkte erzielen. Das entspricht einer Bewertung als mindestens "gutes" Konzept und in der Gesamtwertung mindestens 40 Punkten. Angebote, welche in Bezug auf Kriterium Nr. 2 (Konzepte) nicht die Mindestpunktzahl erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, d.h. diese Angebote kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Der Auftraggeber wird die Bieter entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben über den Fortgang des Verfahrens nach Abschluss der Wertungsstufe 1 informieren. Zweite Stufe: Bieterpräsentation Die in Stufe 1 ausgewählten Bieter haben ihr bereits eingereichtes Angebot im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen. Hinweis: Für die Teilnahme an der zweiten Wertungsstufe geben die ausgewählten Bieter kein zweites Angebot ab. Die Bieter haben das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, sowie die konzeptionelle Herangehensweise im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen. An dem Präsentationstermin müssen mindestens der Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Präsentationstermine im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen. Die Präsentationstermine werden voraussichtlich in KW 48 (27.11. bis 1.12.2023) durchgeführt. Die Bieter werden gebeten, sich diesen Zeitraum freizuhalten. Der Auftraggeber wird nach Eingang der Angebote die Termine festlegen und die Bieter hierüber informieren. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar), Nr. 2 (Konzepte) und Nr. 3 (Bieterpräsentation) wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt. Bitte beachten Sie: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern das Vergabeverfahren nicht innerhalb des Jahres 2023 mit einem wirksamen Zuschlag beendet werden kann.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Personen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 182217 B
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@pd-g.de📧
Telefon: +49 30 25 76 79-0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A5942-75
Postanschrift: Schlossplatz 4
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wm_ansiedlungsstrategie_gutachten@menoldbezler.de📧
Telefon: +49 711 86040378📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5J0” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2024/S 007-015592 (2024-01-09)